USA: Microsoft patentiert Mitarbeiterkontrolle +++ GB: Kreuzzug gegen offene Hotspots +++ BRD: Spionage-Check gegen Überwachung am Arbeitsplatz +++ USA: DHL gibt Daten an US-Behörden weiter
Wie erst kürzlich bekannt wurde, hat Microsoft im Jahre 2006 einen Patentantrag bei der US-Patentbehörde eingereicht, der eine softwareseitige Überwachung von Menschen am Arbeitsplatz zum Ziel hat. Das System besteht aus einer Kombination verschiedener an den Arbeitsplatzrechner angeschlossener Sensoren, die eine Reihe von physikalischen Daten der Überwachten aufzeichnen, und einer zugehörigen Software zur Auswertung der gewonnenen Daten. Zu den erfassten Körperfunktionen gehören u. a. der Herzschlag, der Hautwiderstand, die Gehirnaktivität, der Muskelstrom, die Körpertemperatur, der Blutdruck und die Mimik.
Nach Bekanntwerden des Patentes erklärte Microsoft gegenüber der Presse, es handele sich bei dem System ausschließlich darum, Krisensituationen bei Beschäftigten frühzeitig zu erkennen und über die Software Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Derartige Methoden würden bereits jetzt bei Piloten und Astronauten eingesetzt. Wann Microsoft dem Patentantrag ein vermarktungsfähiges Produkt folgen lassen will, ist derzeit nicht bekannt.
Offene Funknetze sind eigentlich eine prima Sache. In einer Welt, in der ansonsten alles zur Ware verkommen ist, laden Leute einfach irgendwelche Wildfremden dazu ein und teilen ihre drahtlosen Netzwerkzugänge mit ihnen. Und das nicht nur, weil sie versehentlich ihre Zugangsrouter nicht richtig gesichert haben, sondern mit voller Absicht. Hierzulande steht diese Entwicklung noch ziemlich am Anfang, Großbritannien hingegen ist eine Hochburg des freien WLAN-Zugangs. Geschätzte mehr als acht Millionen Hotspots laden dort zum Mitsurfen ein. Die sind der Polizei ein Dorn im Auge, weil sie es den Überwachungsbehörden schwer machen, alles und jede/n bei Bedarf zu kontrollieren. Ein unerträglicher Zustand in einem Land, in dem es mittlerweile beinahe mehr Überwachungskameras gibt als Einwohner und wo gerade Feldversuche mit implantierten Satellitenortungs-Transpondern für StraftäterInnen erfolgreich abgeschlossen wurden. In der britischen Presse wurde jüngst von interessierter Seite eine groß angelegte Medienkampagne gegen freie WLAN-Hotspots lanciert. Die Polizei, so war etwa in der «Times» zu lesen, betrachte das Mitsurfen auf offenen Hotspots als „ernstes Vergehen“, weil Surfer beispielsweise „Pornografie und illegale Bilder laden können, ohne gefasst zu werden“. Weil die staatlichen Stellen angesichts von rund elf Millionen Hotspot-Surfern bei ihrem Kreuzzug erfreulicher Weise ins Hintertreffen zu geraten drohen, soll hier, wie bereits bei der Kryptographie (DA 184), die Unschuldsvermutung de facto abgeschafft werden. Wenn der Inhaber eines Hotspots nicht nachweisen könne, dass ein Mitsurfer und nicht er oder sie selbst „illegale Inhalte“ geladen habe, würde eben der Betreiber des Hotspots haftbar gemacht.
Die Zahl der Firmen, die in den beiden letzten Jahren Systeme zur Überwachung des E-Mail-Verkehrs und der aus dem Firmennetz aufgerufenen Websites installiert haben, wächst rapide. Ebenso wächst die Anzahl der Firmen, in denen es Betriebsvereinbarungen oder arbeitsvertragliche Regelungen zur privaten Nutzung des Internet gibt. Solche Vereinbarungen sehen in der Regel vor, dass die Firmenleitung zumindest stichprobenartig den Inhalt des E-Mail-Verkehrs überprüfen darf. Daneben gibt es auch eine zunehmende Zahl von Überwachungsmethoden, die sich im juristischen Graufeld bewegen oder eindeutig illegal sind. Dazu gehört beispielsweise die Raumüberwachung von Gesprächen mit Hilfe von modernen Telefonanlagen oder die Benutzung von sog. Keyloggern, also Kombinationen von Hard- und Software, die jede Tastatureingabe oder jeden Bildschirminhalt aufzeichnen. Die Zahl der Abmahnungen und Kündigungen auf Basis von Indizien, die durch Arbeitsplatzüberwachung gewonnen wurden, steigt deutlich.
Auf den Seiten von www.spionagecheck.de sind in aufbereiteter Form ausführliche Informationen darüber zu finden, was in den Firmen heute technisch möglich ist und auch praktiziert wird. Dort werden die jeweils verschiedenen Bereiche von Überwachung und Kontrolle genauso beschrieben, wie die Möglichkeiten der Risikominimierung. Die Website wird von ver.di unterstützt, deshalb ist es naheliegend, dass dort empfohlen wird, sich im Falle von Problemen an den Betriebsrat zu wenden. Allerdings ist dies auch nicht immer eine Lösung: Uns wurde erst kürzlich ein Fall bekannt, in dem ein Administrator einer Behörde im Auftrag des Amtsleiters telefonische Raumüberwachungen durchführte. Der Administrator ist zugleich Vorsitzender des Personalrates.
Bereits seit mehreren Jahren gibt das Logistik-Unternehmen DHL, eine Tochter der Deutschen Post, Sendungsdaten an US-Behörden weiter. So werden beispielsweise der Absender, der Empfänger und – sofern vorhanden – der Inhalt der Sendungen an die US-Zoll- und Grenzbehörde (CBP) gemeldet, noch bevor die Sendung in den USA eingetroffen ist. Die Zollbehörden der USA dürfen diese Daten an mehrere hundert weitere Einrichtungen weitergeben und mit kommerziellen Datenbanken abgleichen.
In der BRD und Österreich widerspricht diese Praxis dem Briefgeheimnis, was ein Grund dafür sein dürfte, warum DHL in seinen Geschäftsbedingungen an keiner Stelle über die Datenweitergabe aufklärt und das Einverständnis des Absenders abfragt. Diese Praxis soll nun nachträglich legalisiert werden. Derzeit finden hinter verschlossenen Türen Verhandlungen um ein internationales Postabkommen statt, dessen Ziel es ist, einen neuen Standard zu schaffen, der den Wünschen der US-Regierung entspricht.
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