Üble Spielchen auf dem Bau
Ende Juli versammelten sich knapp 50 Arbeiter vor der Passauer Baufirma Berger Bau. Deren Geschäftsleitung hatte den rumänischen Bauleuten die Abschiebung angeboten, war aber nicht bereit, die ausstehenden Löhne von insgesamt 130.000 Euro auszuzahlen. Bis dahin hatten die Arbeiter auf dem MAN-Gelände in Nürnberg gearbeitet, in Diensten eines Subunternehmens für Berger Bau. Nachdem das Sub offiziell Konkurs anmeldete, muss nun eigentlich der Generalunternehmer für Forderungen geradestehen – aber Berger Bau spielt auf Zeit und will das Verfahren vor dem Arbeitsgericht abwarten, vorher könne man nur die Kosten für einen Bus nach Rumänien übernehmen. Ein Hohn für die inzwischen verschuldeten Arbeiter, die sich an den Europäischen Verband der Wanderarbeiter (EVW) wandten und nun auf gewerkschaftliche Aktivitäten setzen. Das Motto: Keine Arbeit ohne Lohn! Mit der Protestaktion vor Ort ließ sich Berger Bau zumindest zu einer Abschlagszahlung von 700 Euro pro Person bewegen – gut 100.000 Euro stehen aber noch aus. (AE)
Arbeit hinter Gittern
Ein kleines Schlaglicht auf das Leben hinter Gittern warf Anfang August der einwöchige Hungerstreik von mehr als 500 Gefangenen in 29 Knästen. Die Einsitzenden forderten die Abschaffung der Haftkosten, der Isolationshaft und der Sicherungsverwahrung sowie ein Ende der Überbelegung der Zellen. Die Situation der etwa 75.000 Gefangenen in diesem Land ist weitgehend unbekannt, in die Öffentlichkeit rücken sie meist nur mittelbar: durch die Gefängnisbauten selbst und durch Knast-Shops (siehe Direkte Aktion Nr. 187). Über diese Shops vertreiben die staatlichen Knastverwaltungen die Produkte, die von den Gefangenen hergestellt wurden. Denn für sie herrscht Arbeitspflicht, die Entlohnung dabei ist allenfalls symbolisch. Im Frühjahr 2008 sind spärliche Informationen über das Ausmaß dieses Sektors der Lohnsklaverei bekannt geworden: NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter bestätigte, dass 2007 allein von den Gefangenen des Landes Nordrhein- Westfalen 44,9 Mio. Euro Umsatz erwirtschaftet wurden. Die Arbeit der Gefangenen habe nicht nur „pädagogischen Charakter“, sondern solle auch zur „Selbstfinanzierung der Anstalten“ beitragen. (AE)
Vorenthaltene Urlaubsansprüche
Auch die Vorenthaltung von Ansprüchen über den Basislohn hinaus kann als ein Fall von unbezahlter Arbeit betrachtet werden: Unter dem Strich wird die Gesamtarbeit nicht angemessen honoriert, egal in welcher Form; umgerechnet wird ein angenommener Teil der Arbeit indirekt umsonst erbracht. Im Juli klagte deswegen ein Mitglied der FAU Berlin vor dem Arbeitsgericht gegen seinen ehem. Arbeitgeber (PromarktOnline) und forderte eine Entschädigung für nicht ausgezahlte Urlaubsansprüche (für 8 Monate). In einer Güteverhandlung schlug die Richterin zunächst einen Vergleich über die Hälfte der Ansprüche vor. Eine Zustimmung des Arbeitgebers steht noch aus. (HM)
Weiteres zu unbezahlter Arbeit siehe auf: www.keine-arbeit-ohne-lohn.de