Die GNBZ ist keine Gewerkschaft. Das hat das Kölner Arbeitsgericht entschieden. Als die „Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste“ Tarifverträge abschloss, sei sie nicht tariffähig gewesen. Das Gericht hielt die für den Status von „Gewerkschaften“ notwendige Unabhängigkeit von der Arbeitgeberseite bei der GNBZ für nicht gegeben. Der inzwischen pleite gegangene Postdienstleister PIN AG hat die GNBZ offensichtlich bis Dezember 2007 mit einem sechsstelligen Betrag unterstützt. Die GNBZ, die angeblich 1.000 Beschäftigte bei den privaten Konkurrenten der Post vertritt, schloss mit dem Arbeitgeberverband Neue Brief und Zustelldienste (AGV-NBZ) einen Niedriglohntarifvertrag über einen Mindeststundenlohn von 7,50 Euro in den alten und 6,50 Euro in den neuen Bundesländern ab. Durch diese Vereinbarung sollte verhindert werden, dass der Mindestlohn-Tarifvertrag zwischen ver.di und den Post-Arbeitgebern (Post), der eine Bezahlung zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro festsetzt, als allgemeingültiger Briefzusteller-Mindestlohn ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wird. Damit hätte sich die Investition von 134.000 Euro in die GNBZ für die privaten Briefzustellungsfirmen schnell bezahlt gemacht.

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