Im Juli 2008 waren etwa 1,35 Millionen Menschen auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen. Davon hatten 628.000 einen Voll- oder Teilzeitjob. Insbesondere LeiharbeiterInnen sind aufgrund der niedrigen Stundenlöhne zunehmend betroffen.
Ein Ein-Euro-Jobber muss Fahrtkosten und Arbeitskleidung in der Regel aus der „Mehraufwandsentschädigung“ genannten Entlohnung bezahlen, urteilte das Bundessozialgericht. Im aktuellen Fall blieben dem gescheiterten Kläger abzüglich der Fahrtkosten weniger als 60 Cent pro Stunde (AZ B 14 AS 66/07 R).
Das gleiche Gericht gab hingegen einer Klage auf vollständige Bezahlung einer Klassenfahrt nach Florenz statt. Die in Berlin praktizierte Deckelung des Erstattungsbetrages ist gesetzwidrig (AZ B 14 AS 36/07 R).
Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zufolge, bezogen 40 Prozent der Hartz-IV-Betroffenen zwischen 18 und 29 Jahren, die im Januar 2005 ALG II erhielten, dieses durchgehend bis Ende 2006. Von den rund 60 Prozent, die zeitweilig ohne auskamen, nahm fast die Hälfte im selben Zeitraum erneut Arbeitslosengeld II in Anspruch.
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