Airbus hat zwischen 2005 und 2007 die Kontonummern aller rund 22.000 Beschäftigten in den deutschen Werken und Niederlassungen heimlich mit denen von Zulieferern verglichen. Obwohl laut einer Betriebsvereinbarung von 1997 der Betriebsrat über einen solchen Abgleich nicht nur hätte informiert werden müssen, sondern diesem auch explizit hätte zustimmen müssen, wurde das Gremium von der Maßnahme nicht vorab in Kenntnis gesetzt. Die Aktion, die wieder einmal mit der „Korruptionsbekämpfung“ legitimiert wurde, obwohl kein konkreter Verdacht bestand, kam erst an das Licht, als eine neue Geschäftsführung im Herbst 2008 den Betriebsrat über die zwischenzeitlich eingestellte Maßnahme informierte.
Wie die britische Tageszeitung «Guardian» Ende März berichtete, plant die EU-Kommission den Einsatz sogenannter Tracking-Boxen für Neufahrzeuge. Die Box soll alle 500 Millisekunden Auskunft über Geschwindigkeit, Ort und Richtung geben. Der Aufenthaltsort soll damit bis auf einen Meter genau bestimmbar sein. Als Baustein zur Schaffung der technischen Voraussetzungen wurden bereits notwendige Bandbreiten im Bereich 5.9 Gigahertz reserviert. Eine Verpflichtung für solch eine Überwachungs-Box ist zunächst noch nicht geplant. Der Leiter des «Cooperative Vehicle-Infrastructure Systems» (CVIS), Paul Kompfner, ließ «Guardian» jedoch keinen Zweifel daran, dass an einen künftigen verpflichtenden Einsatz gedacht sei und dass man diesen, nach Ausschaltung von Datenschutzbedenken, gerne bis 2013 realisieren würde.
Über 40 namhafte britische Firmen werden laut «Guardian» beschuldigt, persönliche Daten über potenzielle Angestellte und BewerberInnen gekauft zu haben, um sich umfassender über diese zu informieren. Dabei sind insbesondere Details über gewerkschaftliche Aktivitäten der BewerberInnen und deren Verhalten bei bisherigen Jobs interessant. Um diese illegalen Praktiken ist offensichtlich bereits ein regelrechter Markt der „schwarzen Listen“ entsanden. Britischen Behörden ermitteln derzeit gegen einen Privatdetektiv, der eine Datenbank mit Informationen über ArbeiterInnen erstellt hat und damit schwunghaften Handel betreibt. Unter anderem enthielten die Datenbanken Kommentare wie „organisierte Streiks“, „faul und streitlustig“, „Mitglied der kommunistischen Partei“, „absolutes No-Go“, „nicht anfassen“, Ob die beteiligten Firmen und die Detektei sich vor Gericht verantworten müssen, ist derzeit noch unklar.
Wie erst kürzlich bekannt wurde, hat die Deutsche Bahn nicht nur jahrelang gezielt Daten ihrer Beschätigten durchforstet. Sie hat im Zusammenhang mit dem Streik der Gewerkschaft GDL im Jahr 2008 auch E-Mails der Gewerkschaft ausgefiltert und gelöscht. Im Zusammenhang mit dem gewerkschaftlichen Nutzungsrecht von E-Mail-Kommunikation im Betrieb gibt es übrigens ein interessantes aktuelles Grundsatzurteil des Bundesarbeitgerichtes (BAG) vom 20. Januar 2009 (Az.: 1 AZR 515/08). Eine Firma wollte einer Gewerkschaft gerichtlich untersagen lassen, die E-Mail-Accounts von rund 3.000 Beschäftigten anzuschreiben. Das BAG hat das Betätigungsrecht der Gewerkschaften im Betrieb nach Art. 9 GG jetzt jedoch höher angesiedelt, als die Einwände des Managements. Auch Streikinformationen sind somit zulässige Inhalte, die nicht gestoppt werden dürfen.
Mit großer Mehrheit verabschiedete das finnische Parlament im März eine Änderung des Datenschutzgesetzes, die in Finnland nur als «Lex Nokia» bezeichnet wird. Dieses Gesetz erlaubt es Firmen, den gesamten Datenverkehr ihrer Beschäftigten zu überwachen. Sie dürfen die Verbindungsdaten für E-Mail, Webseitenaufrufe und für andere Protokolle speichern und auswerten. «Lex Nokia» wird dieses Gesetz genannt, weil der mit Abstand größte finnische Konzern eine solche Regelung als Mittel gegen Wirtschaftspionage immer wieder gefordert haben soll. Die Zeitung «Helsingin Sanomat» wurde sogar mit der Aussage zitiert, Nokia habe im Vorfeld „sehr heftigen Druck“ auf das Parlament ausgeübt und die Botschaft sei sehr klar gewesen – wenn das Gesetz nicht durchgehe, werde Nokia Finnland verlassen. Der Konzern dementierte den Zeitungsbericht.
Der (Rüstungs-)Konzern Honeywell soll seine weltweit rund 130.000 Mitarbeiter mit Hilfe der Analysesoftware EnCase Computer Forensics von Guidance Software überwacht haben. Einen entsprechenden Hinweis gab Anfang des Jahres eine externer EDV-Dienstleister, dem die Software aufgefallen war. Mit EnCase können Abbilder der Festplatte, des Arbeitsspeichers und aller sonstigen Datenträger auf andere Computer kopiert werden. Die Software macht außerdem gelöschte Dateien wieder sichtbar und ist in der Lage, einige Verschlüsselungsverfahren zu knacken und Passwörter auszulesen. Honeywell erklärte zu den Vorwürfen, man wolle lediglich die Sicherheit der Informationen und die Mitarbeiter vor angeblichen „Bedrohungen aus dem Netz“ schützen. Die Spionagesoftware soll auf sämtlichen Bürorechnern der Honeywell International Inc installiert sein. Betroffen davon sind davon auch rund 6.000 Beschäftigte in Deutschland. Hierzulande sei das Programm nach Angaben von Honeywell jedoch noch nicht aktiviert worden. Ob es tatsächlich zu einer angekündigten gewerkschaftlichen Klage gegen die Installation der Schnüffelsoftware vor dem Offenbacher Arbeitsgericht gekommen ist, konnten wir bis Redaktionsschluss nicht feststellen.
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