Am 15. Mai 2009 wurde von dem Conseil d’État (in etwa Bundesverwaltungsgericht) das gelb-gewerkschaftliche Abkommen von Anfang 2006 für nichtig erklärt. So kann die Post- und Kommunikationsföderation der CNT, die CNT-PTT, wieder offen in den Einrichtungen der französischen Post agieren. Das Rahmenabkommen, das seinerzeit von Minderheitsgewerkschaften bei der Post unterzeichnet und von den großen toleriert worden war, und u.a. der CNT-PTT die gewerkschaftliche Aktivität im Betrieb untersagte, ist damit ungültig.
Begründung: Es richtet sich gegen die Prinzipien der Gewerkschaftsfreiheit und diskriminiert eine legal konstituierte Organisation. Die französische Post wurde zu 3.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Die Branchenföderation CNT-PTT geht nun daran, ihre Info-Bretter und Lokale wieder in Beschlag zu nehmen und bereitet ein Flugblatt für die KollegInnen vor. (AE)