Betrieb & Gesellschaft

Keine Arbeit ohne Lohn

Hausarbeiterin ohne Papiere klagte

Im letzten Jahr zog eine migrantische Hausarbeiterin ohne Papiere vor Gericht und forderte ihren Lohn ein. Der Fall sorgte für Aufmerksamkeit und wurde Gegenstand eines Filmes. „Mit einem Lächeln auf den Lippen“ von Anne Frisius – der pikanterweise seine Filmpremiere im prekären Kino Babylon Mitte Berlin hatte – zeigt eindrucksvoll die Bredouille moderner SklavInnen auf.

Im Mittelpunkt des Filmes steht die 28-jährige Peruanerin Ana, die zunächst in ihrer Heimat bei einer deutschen Familie als Kindermädchen arbeitet. Dann soll sie mit dieser nach Deutschland kommen. Ihr werden knapp 350 Euro pro Monat versprochen. In Hamburg heißt es dann: drei Kinder hüten, Wäsche waschen, Haushalt erledigen, mindestens zehn Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, für die nächsten drei Jahre. Von den Gehalt bekommt sie nur einen Teil als „Taschengeld“, den Rest „spart“ der Herr für sie auf; dazu gibt es noch Kost und Logis.

Die ersten drei Monate hat Ana ein Visum als Au-pair-Mädchen, das um neun Monate verlängert wird. Schließlich fragt die Herrin Ana, ob sie weiter bei ihnen arbeiten wolle, auch wenn sie illegal sei. Ana will in Peru ein Haus für ihre zwei Kinder und sich fertig bauen, weswegen sie das Geld braucht und bleibt, obwohl sie ihre Kinder und Freunde vermisst. Ana tut alles für die Kinder – ihren einzigen sozialen Kontakt –, doch irgendwann spürt sie sich vor Arbeit selbst nicht mehr. Zufällig lernt sie eine Frau im Park kennen. Sie freunden sich an und Ana erzählt von ihrer Sklavenarbeit. Die Freundin ist entsetzt und verständigt eine Beraterin für Menschen ohne Papiere.

Nach kurzer Zeit wird auch ver.di eingeschaltet. Es kommt zum Arbeitsgerichtsprozess, auch wenn Ana keine Papiere hat und jeder Zeit abgeschoben werden kann. Die Angeklagten und Ana verhandeln, eine außergerichtliche Einigung soll den Konflikt klären. Der Anwalt von ver.di rät ihr, es nicht zu einem Urteil (Präzedenzfall) kommen zu lassen, da es für sie langsam gefährlich würde (Abschiebung).

Ursprünglich wurden 47.000 Euro gefordert und anfangs waren die Beklagten bereit, 12.000 Euro zu zahlen. Die Parteien werden sich irgendwo dazwischen geeinigt haben, ein genaues Ergebnis durfte nicht öffentlich genannt werden. Ana muss jetzt wieder nach Peru. In Deutschland darf sie, obwohl sie hier noch etwas Geld verdienen möchte, nicht mehr bleiben.

Die Tatsache, dass ver.di etwas für papierlose Menschen mit Arbeitsproblemen unternimmt, kann als großer Fortschritt gewertet werden, wenn man bedenkt, dass es bis vor Kurzem noch ein „Schwarzarbeitertelefon“ bei ver.di Hamburg gab, wo Mitmenschen ohne genehmigte Tätigkeit denunziert werden konnten. Menschen ohne Papiere verdienen in einer Gewerkschaft immer besonderes Interesse. Denn diese sind in großer Gefahr, um ihren Lohn betrogen zu werden, weil ihr Chef die Macht der Ausländerbehörde hinter sich hat.

Willi Kufalt

Mehr Infos zum Film unter: http://www.kiezfilme.de

Redaktion

Die Redaktion der Direkten Aktion.

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