Mit spektakulären Aktionen hatten im Frühjahr Beschäftigte der konzerneigenen Leiharbeitsfirma Wolfsburg AG bei VW Nutzfahrzeuge Hannover-Stöcken (VWN) auf sich aufmerksam gemacht: selbstorganisiert, an den Strukturen ihrer Gewerkschaft IG Metall vorbei (die DA berichtetete). Spätestens mit ihrem Hungerstreik gewannen sie auch bundesweite Aufmerksamkeit. Ihre Forderungen zielten dabei nicht nur auf eine Weiterbeschäftigungsgarantie für die rund 200 vom Auslaufen ihrer Verträge betroffenen LeiharbeiterInnen ab. Sie gipfelten sogar in der Zielsetzung, die Leiharbeit überhaupt abzuschaffen.
Am 11. August fand ihr langer Kampf nun vor dem Arbeitsgericht Hannover sein vorläufiges Ende: VWN wurde zur befristeten Weiterbeschäftigung von zehn Leiharbeitern verdonnert, die – anders als ihre KollegInnen – damals nicht mal ein Konzernangebot vorgelegt bekamen. Der Grund: VWN hatte nicht nur soziale Auswahlkriterien außer Acht gelassen, sondern die Leiharbeiter, die sich aktiv an den Protesten beteiligten, gezielt ausgebootet. Dem Gericht war von Konzernseite eine für die Auswahl ausschlaggebende Punkteliste vorgelegt worden, die sich schlicht und ergreifend als „schwarze Liste“ entpuppte.
Nandor Pouget (FAU Hannover)
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