Das
Bundesverfassungsgericht verlängerte im August die Suspendierung
bedeutender Teile des bayrischen Versammlungsgesetzes von 2008. Gegen
grundlegende Bürgerrechte verstößen u.a. die umfassende
Mitwirkungspflicht des Versammlungsleiters, die Bußgeldkompetenzen
sowie die Dokumentationsbefugnisse der Polizei. 13 Organisation,
darunter Gewerkschaften, hatten Klage eingereicht, nachdem Proteste
keine Wirkung gezeigt hatten (DA berichtete). Der Urteilsspruch soll
im September fallen. Derweil lässt der von CSU und FDP angekündigte
Neu-Entwurf weiter auf sich warten.
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