Das
Verwaltungsgericht Münster hat die polizeiliche Videobeobachtung
einer Demonstration im Juni 2008 gegen Urantransporte für
rechtswidrig erklärt (AZ: 1 K 1403/08). Die ‚präventive’
Videoüberwachung während einer Demonstration beeinträchtige das
allgemeine Persönlichkeitsrecht und entbehre jeder rechtlichen
Grundlage. Schon die ‚bloße Aufnahme’ des Geschehens – was die
Polizei gern als „Routine“ darstellt – sei ein rechtswidriger
Grundrechtseingriff. Laut VG Münster müssen dazu Anhaltspunkte für
‚erhebliche Gefahren’ gegeben sein, wozu z.B.
Ordnungswidrigkeiten nicht zählen.
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