Das
Verwaltungsgericht Münster hat die polizeiliche Videobeobachtung
einer Demonstration im Juni 2008 gegen Urantransporte für
rechtswidrig erklärt (AZ: 1 K 1403/08). Die ‚präventive’
Videoüberwachung während einer Demonstration beeinträchtige das
allgemeine Persönlichkeitsrecht und entbehre jeder rechtlichen
Grundlage. Schon die ‚bloße Aufnahme’ des Geschehens – was die
Polizei gern als „Routine“ darstellt – sei ein rechtswidriger
Grundrechtseingriff. Laut VG Münster müssen dazu Anhaltspunkte für
‚erhebliche Gefahren’ gegeben sein, wozu z.B.
Ordnungswidrigkeiten nicht zählen.
Gegen das fortgesetzte Herabwürdigen von Erwerbslosen!
Ein Essay, das für eine stärkere Hinwendung der International Confederation of Labour zu den Branchen…
Wir sollten eigentlich durchs Schaufenster unseres Allgemeinen Syndikats Militante erspähen, die sich mit anderen Militanten…
Und während ich so schaue, scheint es mir wieder wie zuvor, als lugte ich in…
Leave a Comment