Hartz IV: Überprüfungsanträge stellen!
Das Hessische Landessozialgericht hat im Oktober 2009 festgestellt, dass die aktuellen ALG II-Regelsätze nicht ausreichend und somit verfassungswidrig sind. Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Trotzdem ist es für alle EmpfängerInnen von ALG II wichtig, schnellstmöglich Überprüfungsanträge zu stellen – für Nachzahlungen für das Jahr 2005 war der Stichtag der 31.12.2009. Die notwendigen Unterlagen und weitere Hinweise sind auf www.chefduzen.de (dort dem entsprechenden Link oben auf der Seite folgen) zu finden.
Leiharbeit: Gleichen Lohn einklagen!
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat im Dezember 2009 die CGZP in zweiter Instanz für nicht tariffähig erklärt. (siehe Christliche Tarifgemeinschaft nicht tariffähig) Damit sind deren Dumpingtarifverträge in der Leiharbeit nicht rechtens. Falls das Urteil bestätigt wird, haben alle LeiharbeiterInnen, die unter CGZP-Tarifvertrag gearbeitet haben, rückwirkend zum 01.01.2007 Anspruch auf höhere Löhne. In diesem Zusammenhang werden das Büro Günter Wallraffs und chefduzen.de Sammelklagen führen. LeiharbeiterInnen können sich an die Kanzlei wenden: Prof. Dr. Rechtsanwalt Rüdiger Knaup, www.ra-knaup.de, Doktor-Ruer-Platz 6, 44787 Bochum, Telefon: 0234-60270-0
Kauf dich glücklich!
Das Münsteraner Druckkollektiv Fairdruckt weiß es schon lange besser als das Berliner Landgericht: Die FAU ist eine Gewerkschaft, und zwar seit 1977. Die fair gehandelten T-Shirts gibt es schon seit dem Frühjahr 2009, aber angesichts der juristischen Verblendung gibt es nun einen Grund mehr, sie zu tragen – und für Fairdruckt, das Motiv nachzudrucken!
Derzeit lieferbar in verschiedenen Schnitten und Größen zum Einzelpreis von 11 Euro zzgl. Porto. Als „Shirt 14“ zu beziehen bei Syndikat A: www.syndikat-a.de