Zum Tarifvertrag des DGB mit dem Bundesverband Zeitarbeit
Am 26.1. einigten sich der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und der DGB auf einen neuen Tarifvertrag. Schrittweise sollen die Entgelte zum 1. Mai 2010 sowie zwölf Monate später um je 2,5 Prozent erhöht, sowie eine Einmalzahlung von 80 Euro gewährt werden. Die Empörung war groß. „Lieber keine solche Erhöhung, als so eine Erniedrigung“, hieß es im IG Metall-Forum „ZOOM“. Weiterhin sollten der Verpflegungsmehraufwand und das Fahrtgeld mit bis zu 25 % des Bruttoentgelts verrechenbar bleiben. Die Tarifkommissionen von IGM und ver.di lehnten den Abschluss Anfang Februar ab.
Kurz darauf meldeten sich die Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) zu Wort und verkündeten die Einigung mit dem Verband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP). Der Tarifvertrag solle zum 1.7. die Entgelte um 3,4 % (West) bzw. 4,1% (Ost) erhöhen, sowie die Verrechnungsmöglichkeiten abschaffen. Außerdem solle es einen Branchenzuschlag für die Metall- und Elektroindustrie geben. Abfällig wird in der Presseerklärung der CGZP vom „Billigheimer-Tarif“ des DGB gesprochen. Die Schadenfreude darüber, als erster einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen zu haben, und dazu noch über dem Verhandlungsergebnis des DGB, ist unverkennbar.
Was ist das für ein Land, wo sich zwei Gewerkschaften um den Titel der Dumpinggewerkschaft streiten? Vom „Equal Pay“-Prinzip sind beide weit entfernt. Bleibt dem CGB die Tariffähigkeit aberkannt, hätte der DGB die historische Chance, durch das Nicht-Abschließen eines Tarifvertrags sein erklärtes Ziel zu erreichen: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“! Das wäre ein erster Schritt in Richtung „Leiharbeit abzuschaffen!“ wie es die FAU fordert. Aber ob es in der Nachverhandlung für diesen Weitblick reicht?
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