Antrag der Babylon-Geschäftsführer auf Ordnungsgeld oder Haft gegen die FAU Berlin vorerst abgewiesen
Ein erster Versuch der Babylon-Bosse, die FAU Berlin handlungsunfähig zu machen, ist gescheitert. Eine Woche nach Bestätigung der Skandal-Verfügung Anfang Januar hatte die Kino-Leitung bei Gericht ein „empfindliches Ordnungsgeld [bis zu 250.000 Euro] oder ersatzweise Ordnungshaft [bis zu 6 Monaten]“ für die Sekretäre beantragt, weil sie dagegen verstoßen habe. Dies lehnte das Berliner Landgericht Ende Februar ab. Die FAU-Gegner stellten zeitgleich einen erneuten Antrag und fordern nun ein noch höheres Strafmaß. Begründung: Das Wort „Gewerkschaft“ müsse auch aus der Satzung gestrichen werden. FAU-Sekretäre sind somit weiterhin von Haft bedroht, nur weil sie es wagen würden, irgendwie mit dem Wort „Gewerkschaft“ zu hantieren.
Weitere Informationen auf der Sonderseite zum Gewerkschaftsverbot: www.fau.org/verbot
Interview mit Torsten Bewernitz und Gabriel Kuhn.
Der revolutionäre Syndikalismus, wie wir ihn kennen, gehört vielleicht der Vergangenheit an. Damit er überleben…
Rezension zum Buch der Sanktionsfrei e.V. Gründerinnen über Bürgergeld, Armut und Reichtum.
Arbeits- und Klimakämpfe verbinden - zum neuen Buch von Simon Schaupp und dem Film Verkehrswendestadt…
Alter Chauvinismus oder die Kehrtwende in eine neue Fürsorglichkeit.
Rezension zu „Die kleinen Holzdiebe und das Rätsel des Juggernaut“
Leave a Comment