Antrag der Babylon-Geschäftsführer auf Ordnungsgeld oder Haft gegen die FAU Berlin vorerst abgewiesen
Ein erster Versuch der Babylon-Bosse, die FAU Berlin handlungsunfähig zu machen, ist gescheitert. Eine Woche nach Bestätigung der Skandal-Verfügung Anfang Januar hatte die Kino-Leitung bei Gericht ein „empfindliches Ordnungsgeld [bis zu 250.000 Euro] oder ersatzweise Ordnungshaft [bis zu 6 Monaten]“ für die Sekretäre beantragt, weil sie dagegen verstoßen habe. Dies lehnte das Berliner Landgericht Ende Februar ab. Die FAU-Gegner stellten zeitgleich einen erneuten Antrag und fordern nun ein noch höheres Strafmaß. Begründung: Das Wort „Gewerkschaft“ müsse auch aus der Satzung gestrichen werden. FAU-Sekretäre sind somit weiterhin von Haft bedroht, nur weil sie es wagen würden, irgendwie mit dem Wort „Gewerkschaft“ zu hantieren.
Weitere Informationen auf der Sonderseite zum Gewerkschaftsverbot: www.fau.org/verbot
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