Dem halleschen Straßenbahnfahrer Frank Oettler wurde insgesamt dreimal gekündigt. Und zweimal hat er bereits das Kündigungsschutzverfahren gewonnen. Am 9. März fand die letzte Verhandlung statt. Hier stand der Vorwurf im Raum, in einem Zeitungsinterview mit der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) von „verschärfter Ausbeutung“ und schlechten Arbeitsbedingungen bei der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG) gesprochen zu haben. Die Arbeit sei stark verdichtet, so dass kleine Pausen wegfielen und es nur noch eine unbezahlte Blockpause gäbe. Damit verlängere sich aber die gesamte Arbeitszeit um eine Stunde. Das Verfahren zog sich durch alle Instanzen und wurde letztendlich vom Bundesarbeitsgericht zum Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt zurückgegeben. Der Richter erklärte die Kündigung durch das Unternehmen für ungültig, weil die Aussage von Oettler in dem Interview durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (GG Art. 5) gedeckt sei. Außerdem kommt hinzu, dass Oettler zum Zeitpunkt der Kündigung Betriebsratsmitglied war und dadurch unter einem besonderen Kündigungsschutz stand. Der Kollege kann seine Arbeit aber noch nicht wieder aufnehmen, weil ein weiteres Kündigungsverfahren wegen „Flyer-Verteilen an Fahrgäste“ gegen ihn noch offen ist.
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