Betrieb & Gesellschaft

Meldungen aus der FAU

FAU Dortmund unterstützt polnische Bauarbeiter +++ FAU Berlin „gemeingefährlich“ +++ FAU Kiel: Arbeitsvertrag für Mitglied +++ FAU Berlin: Filmvorführer gewinnen vor Gericht

FAU Dortmund: Polnische Bauarbeiter erkämpfen Lohn

Mitte Juni 2010 wandten sich drei polnische Bauarbeiter, vermittelt durch die polnischen Basisgewerkschaften IP und ZSP, an die FAU Dortmund. Seit Mitte März arbeiteten sie formal selbstständig für einen Dortmunder Betrieb, dessen Chef ihnen für Mai den ohnehin mageren Lohn von 6,20 netto vorenthielt Die Arbeiter, die kein Deutsch sprechen, legten daraufhin am 23.6. die Arbeit nieder und übergaben dem Chef deutliche Schreiben von einem polnischsprachigen Anwalt und der FAU Dortmund. Dabei wurde eine Zahlungsfrist zum 30.6. gesetzt. Der Chef gab seine Droh- und Hinhaltetaktik auf und zahlte.

 

FAU Berlin: Gemeingefährlich

Wenn ein kleines g vor der GmbH steht, sollte man gewarnt sein. Diese Erfahrung mussten sechs Mitglieder der FAU Berlin machen, die 2009/2010 in verschiedenen Formen beim Bildungswerk für Jugend-Soziales-Kultur arbeiteten und nun teilweise seit einem Jahr auf ausstehende Löhne oder Honorare warten. Mehrere Klagen beim Arbeitsgericht sind anhängig. Geschäftsführer Carsten Schmidt, u.A. Mitglied der Linksfraktion im Bernauer Stadtrat, möchte das Ganze am liebsten aussitzen. Die FAU Berlin macht diese Sauerei hingegen derzeit öffentlich und wird gewerkschaftliche Aktionen ausbauen. Ein Mitglied hat inzwischen sein Geld erhalten.

 

FAU Kiel: „Wirtshaus“ legt Arbeitsvertrag vor

Am 17. August machte sich die FAU Kiel vor der Gaststätte „Das Wirtshaus“ mit einer Flyer-Aktion für den schriftlichen Arbeitsvertrag eines Mitglieds stark. Die Geschäftsleitung erstattete zwar Anzeige wegen Verleumdung, die Küchenangestellte erhielt jedoch am nächsten Tag nach Monaten des Wartens einen Vertragsvorschlag. Dieser blieb hinter den gestellten Erwartungen zurück. Der Inhaber erklärte sich bereit strittige Punkte zu diskutieren.

 

FAU Berlin: Filmvorführer siegen vor Gericht

Zwei wegen ihres Engagements im Babylon-Arbeitskampf gemaßregelte Filmvorführer können aufatmen. Sie hatten gegen ihre drohende „kalte Kündigung“, also die existenzbedrohende Kürzung der Arbeitszeit geklagt und der Neue Babylon GmbH eine weitere juristische Niederlage beigebracht. Der Richter watschte den Geschäftsführer gründlich ab. Die Einigung sieht eine Festschreibung der Arbeitszeit plus Entschädigung vor. Gerüchten zufolge soll die Geschäftsführung in diesem Jahr ca. 100.000 Euro für Prozesse ausgegeben haben. Dazu gehören auch laufende Verfahren wegen „Hausfriedensbruchs“ nach Protesten gegen die Arbeitsbedingungen im Babylon-Mitte.

Redaktion

Die Redaktion der Direkten Aktion.

Share
Veröffentlicht von
Redaktion

Recent Posts

Syndikalismus für das 21. Jahrhundert II

Interview mit Torsten Bewernitz und Gabriel Kuhn.

13. November 2024

Syndikalismus für das 21. Jahrhundert

Der revolutionäre Syndikalismus, wie wir ihn kennen, gehört vielleicht der Vergangenheit an. Damit er überleben…

23. Oktober 2024

Aber es braucht viele.

Rezension zum Buch der Sanktionsfrei e.V. Gründerinnen über Bürgergeld, Armut und Reichtum.

9. Oktober 2024

Arbeiter:innen für die Zukunft des Planeten

Arbeits- und Klimakämpfe verbinden - zum neuen Buch von Simon Schaupp und dem Film Verkehrswendestadt…

2. Oktober 2024

Back to Agenda 2010?!?

Alter Chauvinismus oder die Kehrtwende in eine neue Fürsorglichkeit.

31. August 2024

Marxunterhaltung und linker Lesespaß

Rezension zu „Die kleinen Holzdiebe und das Rätsel des Juggernaut“

24. August 2024