Kurz gemeldet: Bei mehr als 48 Stunden Wochenarbeitszeit: Entschädigung oder Freizeitausgleich – allerdings nur im Öffentlichen Dienst
Im November entschied der Europäische Gerichtshof (AZ: C-429/09), dass Beschäftigten im Öffentlichen Dienst mit einer Regelarbeitszeit von mehr als 48 Stunden pro Woche eine Entschädigung oder Freizeitausgleich zusteht. Dazu hatte die Klage eines Feuerwehrmannes aus Halle/Saale geführt. Darauf können sich nun auch Beschäftigte von Krankenhäusern z.B. berufen. Auch Ansprüche aus der Vergangenheit können geltend gemacht werden. Die FAU-Kritik an der „Arbeitszeitrichtlinie“ (2003/88/EG) erübrigt sich nicht, beschränkt sich das Urteil doch auf Beschäftigte im ÖD.
Gegen das fortgesetzte Herabwürdigen von Erwerbslosen!
Ein Essay, das für eine stärkere Hinwendung der International Confederation of Labour zu den Branchen…
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Und während ich so schaue, scheint es mir wieder wie zuvor, als lugte ich in…
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