CGZP nicht tariffähig +++ Mindestlohndebatte +++ Zeitarbeit an hessischen Schulen
Am 14. Dez. sprach das Bundesarbeitsgericht der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalagenturen die Tariffähigkeit ab. Folglich können sie von nun an keine Tarifverträge mehr abschließen. Das Gericht machte bislang keine expliziten Angaben dazu, ob die CGZP in der Vergangenheit tariffähig war, nach Einschätzung von JuristInnen ist dies aber unwahrscheinlich. Die christlichen „Gewerkschaften“ haben dafür bereits vorgesorgt und rückwirkend zum 1. Jan. 2010 neue Gefälligkeitstarifverträge geschlossen, die ihrer Einschätzung nach nicht von der Entscheidung des BAG betroffen sein sollen. Aber auch das ist bislang nicht entschieden. (Siehe auch den §§§-Dschungel)
Die Regierungsparteien diskutieren vor dem Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Mitgliedstaaten ab dem 1. Mai über die Einführung eines Mindestlohnes für Leiharbeit. Sowohl Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen als auch andere CDU-PolitikerInnen und Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, der sich wegen einer „Diskreditierung“ des „unverzichtbaren Instruments Zeitarbeit“ sorgt, haben sich für einen Mindestlohn in der Zeitarbeit ausgesprochen. Bislang widerspricht lediglich die FDP diesen Plänen, hat aber auch schon Gesprächsbereitschaft signalisiert. Von Seiten der VerfechterInnen des – wahrscheinlich auf niedrigem Niveau angesetzten – Mindestlohns wird insbes. angeführt, dass z.B. in Polen oder Tschechien zu dortigen Konditionen angestellte ZeitarbeiterInnen die ab 1. Mai geltende Mindestlohnvereinbarung von 7,79 € (West) bzw. 6,89 € (Ost) unterbieten könnten. Tatsächlich arbeiten, Medienberichten zufolge, bereits zahlreiche deutsche Zeitarbeitsfirmen an der Gründung von Filialen in Osteuropa. Selbst wenn ein Mindestlohn für die Zeitarbeit in Deutschland zustande kommt, sind die Steuern und Abgaben in Polen niedriger als in der BRD.
Die hessische Bildungsministerin Dorothea Henzler (FDP) will ab Aug. 2011 ZeitarbeiterInnen als LehrerInnen an Schulen einsetzen. Dazu sollen Letztere Verträge mit Zeitarbeitsfirmen abschließen dürfen. SPD, Grüne, Linke und Schülervertretungen protestierten gegen den Gesetzesentwurf. Laut Frankfurter Rundschau unterrichten jedoch bereits heute Studierende, vermittelt durch eine Zeitarbeitsfirma, als „Vertretungen“ an hessischen Schulen, obwohl sie über keinen zum Lehramt befähigenden Abschluss verfügen. Auch in Berlin arbeiten Studierende ohne pädagogische Qualifikationen als AushilfslehrerInnen an öffentlichen Schulen.
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