Die Situation auf dem polnischen Wohnungsmarkt verschärft sich seit Jahren. Um der Privatisierung kommunaler Wohnungen und den extremen Mieterhöhungen entgegenzutreten, haben sich vielerorts Mieterkomitees gegründet. Bereits im Herbst hatte die anarchosyndikalistische ZSP in Warschau einen Mietstreik ausgerufen (siehe DA Nr. 203), der sich weiter in Gang befindet. Überschattet wurden diese Aktivitäten nun durch den tragischen Tod der Mieteraktivistin Jolanta Brzeska, deren bis zur Unkenntlichkeit verbrannter Körper Anfang März in einem Wald bei Warschau gefunden wurde.
Die 68-Jährige hatte in einem privatisierten Haus als letzte ausgeharrt. Sie hatte zuletzt „Mietschulden“ in Höhe von über 20.000 Euro, nachdem sie der Zahlung einer extremen Mieterhöhung, die wohl ihrer Verdrängung diente, nicht nachgekommen war. Offiziell lautet die Todesursache: Selbstmord durch Verbrennung. Menschen aus Brzeskas Umfeld haben jedoch Zweifel geäußert, dass die Staatsanwaltschaft in alle Richtungen ermittelt.
Für neue Konflikte sorgt ein Entwurf zur Änderung des „Gesetzes zum Schutz der Mieterrechte“, den u.a. die ZSP als weiteren Angriff auf eben diese Rechte bewertet. Strittige Punkte sind die Einführung von regelmäßigen Einkommenskontrollen der BewohnerInnen von Sozialwohnungen sowie die Abschaffung der einheitlichen, niedrigen Mieten von nur 90 Cent/m2 für diese Wohnungen. Problematisch sei v.a. die Entfristung der Mietverträge, weil die Grenze der Einkommen, die zum sozialen Wohnen berechtigt, nur knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn von umgerechnet 340 Euro liegt, wie die ZSP zu berichten weiß. Eine durchschnittliche Wohnung koste in Warschau aber bereits um die 400 Euro.
Die geplante Anpassung der Mieten an die Gebäudehaltungskosten betrachten die Kommunen als längst überfällig. Die ZSP kritisiert aber, dass der kommunale Baubestand in sehr schlechtem Zustand sei. Die Kosten für die Sanierung würden so den MieterInnen aufgebürdet, die dort bisher unter sehr prekären Bedingungen gelebt hätten. Bedenken, dass diese Wohnungen für viele MieterInnen bald nicht mehr bezahlbar sein werden, können auch durch eine Klausel zur möglichen Bezuschussung von Sozialbedürftigen nicht beseitigt werden, ist doch die behördliche Ermessensgrenze für die Wohnberechtigung extrem hart.
Eine ähnliche Gesetzesänderung konnte schon einmal von den AktivistInnen gestoppt werden. „Das ist auch diesmal nicht unrealistisch“, so Laure Akai von der ZSP, „erschwerend für die Öffentlichkeitsarbeit ist allerdings die gerade erfolgte Schließung eines lokalen Fernsehsenders.“ Dieser hatte in der Zeit seines Bestehens immer wieder über die Anliegen der Mieterbewegung berichtet. „Das wird uns fehlen“, so Akai.