Für den 5. April rief die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Lehrkräfte im Land Berlin zur Teilnahme an einer Protestaktion auf, und zwar zur Arbeitszeit, um 5 vor 12. 5.000 KollegInnen folgten laut GEW dem Aufruf. Damit will die DGB-Gewerkschaft auf eine Entlastung älterer PädagogInnen hinwirken, wie sie in anderen Bundesländern völlig normal sei: So verringert sich die Lehrzeit mit Erreichen des 55. und 60. Lebensjahrs um je eine Stunde. Der Tageszeitung Neues Deutschland zufolge war die sog. Altersermäßigung 2003 abgeschafft und 2009 sei auch die Möglichkeit der Altersteilzeit gestrichen worden – ein besonders roter Rotstift, der da angesetzt wurde.
Der Adressat des Protestes, Bildungssenator Zöllner (SPD), verstand die Aktion zurecht als Streik und verlautbarte, das sei illegal. Denn einerseits habe die GEW einen Tarifvertrag samt Friedenspflicht unterzeichnet. Vielmehr aber hätten andererseits verbeamtete LehrerInnen kein Recht zu streiken. Eben um diese Frage des Streikrechts scheint es auch der GEW zu gehen: Sie beruft sich auf eine Gerichtsentscheidung vom letzten Dezember (VG Düsseldorf, Aktenzeichen 31 K 3904/10.O), wonach ein komplettes Streikverbot auch für Beamte einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt.
Dessen ungeachtet kündigte der Schulsenator disziplinarische Maßnahmen gegen die einzelnen Beteiligten an. Dem Vernehmen soll es zudem die Anweisung gegeben haben, bereits im Vorfeld jene KollegInnen „mitzuteilen“, die an der Kampfmaßnahme teilnehmen und dafür werben. (AE)