Engagierte Arbeiterin erstreitet nach Kündigung eine hohe Abfindung. Die Akte Merkur ist geschlossen, vorerst.
Ein Mitglied der FAU Berlin konnte im Mai einen Konflikt mit der Merkur-Spielothek, dem Marktführer der deutschen Spielhallen, für sich entscheiden. Ihr war im April gekündigt worden, nachdem sie begonnen hatte, im Kreis ihrer KollegInnen für die Etablierung einer gewerkschaftlichen Betriebsgruppe und eines Betriebsrates zu werben. Dies war der Geschäftsleitung wohl zu Ohren gekommen. An Gründen, sich bei Merkur zu organisieren scheint es nicht zu fehlen: Klagen gibt es über weitreichende Eingriffe des Betriebes in das Privatleben seiner Angestellten. So soll es immer wieder zu sehr kurzfristigen Dienstplanänderungen gekommen sein und MitarbeiterInnen, die unter dem Verdacht standen, eine Liebesbeziehung miteinander zu führen, sollen unter Druck gesetzt und mit Kündigung bedroht worden sein. Außerdem liegen Berichte vor, dass Videoaufnahmen im Betrieb zur Kontrolle der ArbeiterInnen eingesetzt werden. Gegen diese und andere Missstände wollte die Betroffene etwas tun. Leider war das Klima im Betrieb dafür ungünstig. Im persönlichen Gespräch machten die KollegInnen klar, dass sie sich nicht trauen, im Betrieb für ihre Rechte und für Verbesserungen einzustehen. So ist eine Perspektive für eine kämpferische Gewerkschaft im Betrieb vorerst nicht vorhanden. Dabei wären die Bedingungen für entschlossenen Widerstand aufgrund der Umstände gar nicht so schlecht. Im Mai hat der Berliner Senat eine deutliche Verschärfung des Spielhallengesetzes beschlossen. Begleitet wird diese Gesetzesverschärfung von einer Bundesratsinitiative des Landes Berlin, die es dem Staat leichter machen soll, Spielhallen zu verbieten. Am 16. Mai kam es dann zu einer Razzia in verschiedenen Berliner Spielhallen. Überprüft werden sollte damit, ob die BetreiberInnen sich an die Bestimmungen zum Betrieb einer Spielhalle und den Jugendschutz halten. Betroffen von dieser Maßnahme war u.a. eine Merkur-Filiale. Merkur steht momentan also unter Druck und würde sich kaum über weitere Negativ-Publicity freuen.
Der gekündigten Arbeiterin half dies bei ihren Versuchen, etwas im Betrieb zu bewegen, leider nicht. Die ungerechtfertigte Kündigung aber wollte sie nicht auf sich sitzen lassen. Mit Unterstützung der FAU Berlin reichte sie Klage beim Arbeitsgericht ein und forderte eine ausgesprochen hohe Abfindung. Mit Erfolg: Merkur ließ sich auf diese Forderung weitgehend ein. An der Situation für die Beschäftigten bei den Merkur-Spielotheken hat sich damit freilich noch nichts geändert. Menschen, die sich für Verbesserungen einsetzen wollen, können sich gerne an die FAU wenden. Auch ihre ehemalige Kollegin würde ihn dann wieder mit Rat und Tat zur Seite stehen.
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