Genf
Im April 2010 legte die FAU Berlin Beschwerde gegen die Bundesregierung bei der ILO, der internationalen Arbeitsorganisation der UN, ein. Grund waren die stark eingeschränkten Gewerkschaftsrechte sowie die von der BRD ratifizierten aber vernachlässigten Konventionen, insbesondere Konvention 87 und 98. Nun hat die ILO die Bundesregierung angemahnt, diese Gewerkschaftsrechte zu garantieren. Damit bestärkte die ILO die Rechte von Minderheitsgewerkschaften. Der FAU Berlin werden insbesondere das Recht der freien Meinungsäußerung, das Zutrittsrecht zu sämtlichen Betrieben, in denen sie Mitglieder hat, und das Recht auf Teilnahme an Betriebsratssitzungen, sofern sie auf betrieblicher Ebene repräsentativ ist, zugesprochen. Ebenso ging aus dem Antwortschreiben der Bundesregierung erstmalig schriftlich hervor, dass die durch viele GewerkschafterInnen und Gewerkschaften kritisierte Gesetzesinitiative zur Tarifeinheit fallen gelassen wurde.
Berlin
Die FAU-Berlin hat den Konflikt in einem Friedrichshainer Spätkauf mit einem Vergleich zu Gunsten der gestellten Forderungen vor dem Arbeitsgericht beendet. Das Mitglied, das bis zu 60 Stunden wöchentlich zu einem Niedrigstlohn arbeitete (siehe DA 208) erhielt eine Abfindung von 4000 Euro. Alle Anzeigen gegen die FAU und andere linke Akteure und Medien mussten zurückgezogen werden. Das Mitglied erhielt zudem den entscheidenden Nachweis seiner tatsächlichen geleisteten Arbeitszeit und konnte alle seine Forderungen durchsetzen. Die FAU Berlin hatte zuletzt starken Druck ausgeübt und erhielt rege Unterstützung von einer Nachbarschaftsinitiative und der Gruppe „interKomm“. Dabei wurden Veranstaltungen und Kundgebungen im Kiez durchgeführt. Die FAU Berlin sieht dies als Beweis, dass auch in schwer organisierbaren Branchen Widerstand möglich ist.
Dortmund
Ein Mitglied der FAU Dortmund wehrt sich gegen seine außerordentliche Kündigung bei Lidl. Dem Azubi, der zuvor zwei Monate als Hilfskraft arbeitete, wurde unter fadenscheinigen Begründungen gekündigt. Die FAU Dortmund hat mit anderen Aktiven am 19. Dezember eine erste Protestaktion vor der Lidl-Filiale abgehalten. Nun steht eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Bochum zu Verhandlung.