FAU Kiel unterstützt Flüchtling gegen Lohnverschleppung
Kein schöner Tag für Marc Hofmann: Der stämmige Geschäftsführer der S.H.R Personalmanagement GmbH, einer dubiosen Segeberger Leiharbeitsfirma mit unbefristeter Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, musste nach der Güteverhandlung Ende März 2012 vor dem Neumünsteraner Arbeitsgericht einem Vergleich zu seinen Ungunsten zustimmen. Der Kläger, ein Flüchtling aus Nordafrika, der sich zwecks Eintreibung seines ausstehenden Lohnes an die FAU Kiel gewandt hatte, konnte damit schließlich seine Rechte gegenüber S.H.R. geltend machen.
Bis dahin war es jedoch ein beschwerlicher Weg für den Leiharbeiter, der nichts weiter als seinen vollen Lohn eingefordert hatte. Angefangen hatte es damit, dass ihm wenige Tage nach Beginn der Arbeit in einem Logistikunternehmen wegen eines Arbeitsunfalls von S.H.R. gekündigt und in der Folge der erarbeitete Lohn nicht ausbezahlt wurde. Gegenüber dem zuständigen Amt gab man ganz dreist an, den Lohn gezahlt zu haben. Für MigrantInnen ist es oft nicht einfach, solche Spielchen zu durchschauen, geschweige denn, sich dagegen zu wehren. Nachdem S.H.R. sich bald darauf mit einem Mahnverfahren konfrontiert sah, kam der Wagen langsam ins Rollen und das Unternehmen zahlte per Scheck zunächst einen Teilbetrag aus, womöglich in der Hoffnung, den Rest mangels Beweismaterials einbehalten zu können. Warum es die Geschäftsführung von S.H.R. trotz eindeutiger Sachlage auf eine Güteverhandlung ankommen ließ, kann diese wohl nur selber beantworten. Die Skala reicht von grober Einfalt bis hin zu kühler Berechnung.
Falsche Lohnabrechnungen, nicht ausbezahltes Urlaubsgeld, verschleppte Fristen und untergeschobene Ausgleichsquittungen sind Schrauben, an denen die Klitschen drehen, um den Profit zu maximieren. Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. Viel zu verlieren haben die Klitschen mit solchen Taktiken nicht, denn für gewöhnlich bleibt die Gegenwehr der Beschäftigten aus, da diese erst einmal heilfroh sind, überhaupt aus dem Laden raus zu sein. Diese und ähnliche Vorkommnisse sind ganz alltäglich und sie zeigen, dass gerade im Kleinen viel Gegenwehr möglich und nötig ist. Auf eine solche Gegenwehr im Kleinen ließe sich aufbauen, um Vereinzelung und Ohnmacht eine kollektive Praxis entgegenzusetzen. Im Fall S.H.R. gibt es zudem Auskünfte von Leiharbeitern, die von ähnlichen Problemen wie dem oben geschilderten berichten. Die FAU Kiel wird die Situation in Segeberg deshalb auch in Zukunft im Auge behalten.
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