Ich-AG war gestern

Über 80.000 Menschen unterzeichneten die Online-Petition. Jetzt muss Ursula von der Leyens Entwurf einer Zwangsrente für Selbstständige vor den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Da wird über den Reformvorschlag nochmals beraten. Viele Selbstständige lehnen den Gesetzesentwurf ab.

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Wenngleich von der Leyen nicht müde wird zu betonen, dass man in der Diskussion um eine obligatorische Altersvorsorge für Selbstständige „noch ganz am Anfang stehe“, scheinen einige Fakten festzustehen: Hauptbetroffene wären Unter-30-Jährige, während die Altersgruppe der 30–40-Jährigen lediglich durch ein abgeschwächtes Regelwerk, 50-Jährige gar nicht mehr in die Pflicht genommen werden sollen. Belastet werden sollen ferner nur Menschen, die monatlich durchschnittlich über 400 Euro verdienen. Zurückgewiesen hat von der Leyen die im Internet kursierende Information, nac

h der eine einkommensunabhängige Pauschalabgabe geplant sei. Auch versicherte sie, dass eine Übergangsfrist von drei bis fünf Jahren für ExistenzgründerInnen geplant ist, in der keine Abgaben zu leisten sind.

Festzustehen scheint auch, dass Ärzte, Notare und Architekten von der neuen Regelung ausgenommen werden, da sie bereits in berufsständigen Versorgungswerken untergebracht sind. Auch Versicherte der Künstlersozialkasse sollen verschont bleiben.

Von der Leyen spricht von „mehr Freiheit in der Versicherungswahl“. Ob sich Selbstständige durch eine Lebensversicherung, eine private oder gesetzliche Rentenversicherung oder die Rürup-Rente absichern, sei ihnen selbst überlassen. Bloß: Versichern müssen sie sich. Und zwar in der Weise, dass die Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter liegt. Zur Zeit sind das 700 Euro im Monat. Bei angenommen 45 Beitragsjahren hieße das eine Belastung von monatlich 250–300 Euro. Ist die Spanne der Beitragsjahre geringer, steigen die monatlichen Vorsorgekosten.

Nach Angaben des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung sind zur Zeit 10,9% der Beschäftigten in Deutschland selbstständig. Das sind rund 4,3 Mio. Menschen. Viele davon würden keine Altersvorsorge betreiben, so Ministerin von der Leyen. Diese Menschen seien besonders stark von einem Altersarmutsrisiko betroffen und könnten später auf Sozialleistungen angewiesen sein, also „der Allgemeinheit auf der Tasche liegen“. Um dem entgegenzuwirken, so von der Leyen, müssten die „Zahlungsunwilligen“ zur Vorsorge gezwungen werden. Aber hier offenbart sich bereits die ganze Schieflage des Entwurfs. Denn oftmals handelt es sich bei Soloselbstständigen nicht um Zahlungsunwilligkeit, sondern schlicht um Zahlungsunfähigkeit. Für viele Selbstständige wird es das Aus ihrer selbstständigen Berufstätigkeit bedeuten.

Darin sieht von der Leyen kein Übel. Es gebe derzeit eine Millionen offene Stellen in Deutschland zu besetzen. Wer unter 400 Euro im Monat verdiene, sei entweder nur nebenberuflich Selbstständig oder hätte ein unausgegorenes Geschäftsmodell. Letztere sollen sich doch lieber eine abhängige Beschäftigung suchen. Implizit behauptet sie damit, Prekarität sei individuelles Versagen, Folge eines schlechten Geschäftsmodells und nicht Resultat intensivierter Ausbeutung.

Die angedrohte Zwangsrente offenbart ebenso, dass die Selbstständigkeit nun von der Politik mit anderen Augen gesehen wird: War sie vor einigen Jahren noch ein beliebtes arbeitsmarktpolitisches Instrument (Stichwort Ich-AG), werden nun unprofitable, selbstständige Existenzen sukzessive vernichtet.

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