MitarbeiterInnen wehren sich gegen schlechte Arbeitsbedingungen beim Elektrogerätehersteller und LG-Zulieferer Chung Hong in Polen
Das Chung-Hong-Werk, in dem ich gearbeitet habe, liegt in einer Sonderwirtschaftszone bei Wroclaw. Die 14 polnischen Sonderwirtschaftszonen mit ihren hunderten von Subzonen sollen v.a. ausländisches Kapital anlocken. Eingerichtet werden sie an Orten mit hoher Arbeitslosigkeit: In der Region Walbrzych, aus der die Chung-Hong-ArbeiterInnen kommen, liegt sie bei 20%. Die Investoren werden von Körperschafts- und Grundsteuer befreit und profitieren von billigen Arbeitskräften. Die Gewinne werden auf Kosten des kommunalen und nationalen Haushalts aus Polen abgezogen.
Als ich bei Chung Hong arbeitete, war ich eine von 150 Leiharbeiterinnen, überwiegend jungen Frauen aus Nowa Ruda, Walbrzych und anderen kleineren Ortschaften in der Region. Wir stellten die Hälfte der Belegschaft in der Fabrik und funktionierten in Zeiten von Produktionsspitzen als „Arbeitsreserve”. Im Dezember 2011, zwei Wochen vor Weihnachten war die heiße Phase zu Ende und wir wurden alle entlassen. Wir arbeiteten zum polnischen Mindestlohn und mit Wochen- oder Monatsverträgen,also ohne jeden Kündigungsschutz. Genau genommen hatten wir überhaupt keine Rechte, jeder Tag war von Unsicherheit und Stress begleitet. Durch die Beschäftigung von Leiharbeiterinnen kann die Fabrik erstens die Lohnkosten senken und die Verwaltung ihrer flexiblen Arbeitsreserve an eine Leiharbeitsfirma auslagern.
Seit ein paar Jahren flexibilisiert die Fabrik die Beschäftigungsbedingungen und senkt die Lohnkosten, immer mehr Leute werden mit auf ein Jahr befristeten Zeitverträgen und zu Bruttomonatslöhnen von 1500 Zloty [367 Euro] eingestellt. Gleichzeitig wird durch Entlassungen bei gleichbleibender Auftragslage die Arbeit intensiviert. Schon 2009 wurde der betriebliche Sozialfonds, aus dem u.a. Weihnachts- und Urlaubsgeld bezahlt werden, abgeschafft. Die Löhne stagnierten, es gab keinen Inflationsausgleich mehr und die Betriebszugehörigkeitsprämien wurden auch gestrichen. Gleichzeitig baute Chung Hong in der Sonderwirtschaftszone ein neues Werk und investierte in extrem teure neue Maschinen und in neue Werkshallen.
Während ich dort arbeitete, machten die ArbeiterInnen, um etwas dazuzuverdienen, auch Doppelschichten. Angesichts der langen Anfahrtswege zur Arbeit verblieben für Schlaf, Erholung und Essen nur noch 3 Stunden, weil sich der Arbeitstag auf 20-21 Stunden verlängerte. Frauen mit kleinen Kindern sahen diese praktisch gar nicht mehr und die Kinderbetreuung und sonstige Hausarbeit blieb an ihren Müttern oder anderen Verwandten hängen. Wenn sie zu Hause blieben, weil sie selbst oder ihre Kinder krank waren, bekamen sie oft keine Vertragsverlängerung.
All das führte dazu, dass im Dezember 2011 im Betrieb eine Gewerkschaftsgruppe gegründet wurde, der nach drei Monaten etwa die Hälfte der ProduktionsarbeiterInnen beigetreten war. Da der Arbeitgeber das Bestehen der Gewerkschaft im Betrieb nicht anerkennen wollte, wurde beschlossen offiziell einen Arbeitskampf zu beginnen. Wir kämpften für die Erhöhung der Stundenlöhne der am schlechtesten bezahlten ArbeiterInnen, die Wiedereinrichtung des Sozialfonds, gegen die Abschaffung der Firmenbusse, für die Begrenzung der Leiharbeit und für gerechte Prämien und Zulagen. Leider gab die Geschäftsführung in den Verhandlungen nicht mal einen Millimeter nach. Im Gegenteil , es wurde einer der führenden Aktivisten der Gewerkschaft entlassen. Am selben Tag brach der Streik aus und ca. 40 Leute beteiligten sich. Die Streikenden wurden ohne Zugang zu Trinkwasser und Toiletten in der Kantine eingeschlossen. Ihre Bedürfnisse mussten sie hinter Müllcontainern erledigen, Wasser brachten ihnen Bauarbeiter von einer nahegelegenen Baustelle. Der Rest der ArbeiterInnen wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Nach zwei Wochen Kampf und Kundgebungen sprach die Firma 24 Streikenden fristlose disziplinarische Kündigungen aus. Es ist das erste Mal seit der Wiedererlangung des Streikrechts in Polen, dass auf diese Weise ein Streik (nach polnischem Recht) illegal niedergeschlagen wurde. Die entlassenen ArbeiterInnen haben wegen der disziplinarischen Kündigungen aktuell keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und werden sowohl wegen der hohen Arbeitslosigkeit als auch wegen der Arbeitszeugnisse, in denen die disziplinarische Kündigung vermerkt ist, große Probleme haben, einen neuen Job zu finden. Unter den Entlassenen sind alleinerziehende Elternteile und AlleinverdienerInnen. Die Entlassenen haben vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung und Abfindung geklagt. Die Verfahren laufen noch.
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