Betrieb & Gesellschaft

Miethaie zu Fischstäbchen

Die Hälfte des Einkommens geht für Miete drauf

Neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge müssen Menschen mit geringem Einkommen hierzulande mittlerweile etwa die Hälfte ihrer Einkünfte nur für das Dach über ihrem Kopf verwenden, während es bei Gutverdienenden immerhin weniger als ein Viertel ist. Durchschnittlich machen den größten Anteil an der Mietsteigerung gestiegene Kosten für Heizung und Strom aus. So haben sich die Energiekosten seit den neunziger Jahren mehr als verdoppelt. Besonders in attraktiven Innenstadtgebieten steigt aber zusätzlich auch die Kaltmiete rasant an und drängt immer mehr MieterInnen aus den Stadtzentren in die Randgebiete.

0020 Schneider wohnt hier nicht

Otto 8 OG oder 0020 Schneider sind Namen, die die Berliner Immobilienfirma GSW an Klingelschildern und Briefkästen der sich in ihrem Besitz befindlichen Wohnungen im Berliner Stadtteil Kreuzberg angebracht hat, in denen aber nach Angaben der Nachbarn seit Monaten oder gar Jahren niemand wohnt. Scheinbar werden auf diese dubiose Weise unzählige Wohnungen freigehalten, womöglich zu dem Zweck, die Wohnungen oder die Mietshäuser zu einem späteren Zeitpunkt teuer zu verkaufen. Das zuständige Bezirksamt will den ungenehmigten Leerständen jetzt auf den Grund gehen. Besonders perfide ist, dass ausschließlich deutsch klingende Tarnnamen in der multikulturell geprägten Umgebung von der GSW benutzt werden.

Leben, wo andere Urlaub machen

In Berlin gibt es laut der Berliner Mietergemeinschaft rund 12.000 Ferienwohnungen in Mietshäusern. Weil es gleichzeitig kaum Leerstand gibt, führt auch die Zunahme an Ferienwohnungen zu steigenden Mieten und zur Verdrängung von MieterInnen aus den Kiezen. Darüber hinaus kann die direkte Nachbarschaft zu Ferienwohnungen auch eine nervliche Belastung darstellen, etwa wenn dort ständig gefeiert wird. Ein Mieter in Berlin-Mitte hat kürzlich vor dem Bundesgerichtshof darin Recht bekommen, dass er seine Miete wegen Lärmbelästigung um 20 Prozent gemindert hat. Allerdings wurde der Fall zur weiteren Klärung wieder an das Landgericht verwiesen, das in erster Instanz noch zu Ungunsten des Mieters geurteilt hatte. Laut Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) soll ein Gesetz zur Schaffung eines sogenannten Zweckentfremdungsverbots noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Damit soll der Abriss günstigen Wohnraums mit Geldbußen belegt werden. Es bleibt fraglich, wie viel ein solches Gesetz ohne weitere Maßnahmen etwa im Bereich des sozialen Wohnungsbaus den MieterInnen tatsächlich bringen wird.

Redaktion

Die Redaktion der Direkten Aktion.

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