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Der große Bruder schaut dich an

Polizeiwebsiten +++ Werbung bei Google +++ gemeinnützige Extremismusklausel? +++ Biometrie +++ Verratsdatenspeicherung

Verdacht
durch Klicks

Fahndungsseiten
der Polizei aufzurufen kann gefährlich sein: Wer sich zu oft
informiert, kann sich verdächtig machen. Im Zeitraum von 2001 bis
2008 wurden in 38 Fällen BesucherInnen von bka.de von der
Bundesbehörde überwacht. Auch Landesbehörden sollen hierbei das
BKA ungefähr 130 mal unterstützt haben. Allerdings sei „eine
vollständige, detaillierte Auflistung der einzelnen
Homepageüberwachungen nach Dienststellen, Zeitpunkt und Dauer nicht
mehr möglich, da diese Informationen mangels
Aufbewahrungserfordernis bereits gelöscht worden sind“. Dies geht
aus einer Anfrage von Andrej Hunko von der Linksfraktion im Bundestag
hervor. Auch die Erfolge dieser ominösen Methode sind nicht ganz
klar, denn auf die Frage Hunkos, in wie vielen Fällen sich Hinweise
ergäben hätten, die auf anderen Wegen nicht hätten erlangt werden
können, antwortete das Innenministerium lediglich: „bei einer
Vielzahl”. Auch welche Hinweise diese gewesen seien, ließ das
Ministerium im Dunkeln. Drei Fälle sind aber durchaus öffentlich
geworden, in denen das BKA einen sogenannten Honeypot (Programme, die
bei besonders hoher Zugriffszahl auf einen Artikel die IP-Adresse
speichern) verwendeten. Einmal bei der Ermordung der Polizistin
Michele Kiesewetter, wobei aber im Zeitraum der Maßnahme 2007/2008
ein Zusammenhang mit den NSU-Verbrechen noch nicht bekannt war, bei
den Ermittlungen gegen die sogenannte Militante Gruppe (MG) und ab
November 2011 auch im Zusammenhang mit dem NSU. 2008/2009 untersagte
allerdings die Bundesjustizministerin diese Ermittlungsmaßnahmen.

Profil
orientierte Werbung bei Google

Seit
März diesen Jahres verwendet Google eine Software zum Sammeln von
NutzerInnendaten: Es sei Google nun möglich, die von diversen
Diensten gespeicherten Informationen über die Konsumenten
zusammenfließen zu lassen und als Ganzes auszuwerten. Ziel soll es
wiederum sein, „profilorientierte“ Werbung zu betreiben. Jetzt
droht die EU mit Restriktionen, die französische Datenschutzbehörde
Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés konfrontierte
Google bereits mit den Vorwürfen, dass dieses Vorgehen nicht zu
geltendem EU Recht passen würde und forderte, dass Google zu
getrennten Datenpools zurückkehren solle.

Verfassungsschutz
und der Nutzen der Gemeinschaft

Nachdem
die sogenannte Extremismusklausel bundesweit auf breite Kritik
gestoßen war, wurde nun öffentlich vom Bundesfinanzministerium
bestätigt, dass im Jahressteuergesetz 2013 eine Klausel hinzukommt,
dass über die Gemeinnützigkeit von Vereinen anhand des
Verfassungsschutzberichts entschieden werden soll. Im Gesetzestext
dazu: „Körperschaften, die sich aktiv gegen die freiheitlich
demokratische Grundordnung wenden, (…) können nicht als
gemeinnützige Körperschaft anerkannt werden und von
Steuervergünstigungen profitieren. (…) Ist deshalb eine
Körperschaft im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines
Landes als verfassungsfeindlich aufgeführt, ist ihr die Anerkennung
als gemeinnützige Körperschaft zu versagen.“ Somit hat nun
faktisch der Geheimdienst die Möglichkeit zu entscheiden, was
vermeintlich gemeinnützig ist und was nicht.

Biometrie
rechtmäßig

Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) ist derzeit mit der Frage
beschäftigt, ob die elektronische Aufnahme von Fingerabdrücken in
Reisepässen mit geltendem EU-Recht konform ist. Die erste Klage
gegen die „Verordnung zur
Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen“
von 2004 wurde in Deutschland bereits 2007 gestellt. Der Jurist
Michael Schwarz zog vor Gericht, da er der Meinung war, dass
Fingerabdrücke in Reisepässen gegen Recht
auf informationelle Selbstbestimmung
verstießen. Aber auch in niederländischen Gerichten häufen sich
die Klagen, und so sind nun Gerichte aus beiden Ländern gezwungen,
dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) schwere Datenschutzverletzungen
vorzuwerfen. Die Chips in den Pässen halten der Prüfung der
Verhältnismäßigkeit nicht stand, der zufolge es angemessen, nötig
und zweckmäßig sein müsse, Daten wie Fingerabdrücke zu speichern.
Hinzu kommt, dass die momentan verwendeten RFID-Chips, in denen die
Fingerabdrücke gespeichert werden, nur begrenzt haltbar sind und
auch die Daten von Unbefugten einfach ausgelesen werden können.

Vorratsdatenspeicherung
und Downloads

Kaum
ist das Acta-Abkommen vom Tisch, gibt es in Österreich neue
Vorstöße, die Vorratsdatenspeicherung auch gegen Raubkopierer und
illegale Downloads einzusetzen. Dabei verstößt die Herausgabe von
Verbindungsdaten bei Urheberrechtsverletzungen nicht gegen geltendes
EU-Recht. Dieses Urteil wurde am 19. April 2012 rechtsgültig und
trägt das Aktenzeichem C-461/10. Die nationale Umsetzung bleibt derweil Sache der
Länder. Ende September fand nun in Wien das 8. Österreichische
Rundfunkforum statt, dessen Podium auch der Staatsanwalt Dr.
Christian Auinger nutzte, welcher Spezialist für Urheber-, Kartell-
und Grundbuchsrecht im österreichischen Bundesministerium für
Justiz ist. In seiner Rede ging er auf die Probleme ein, die die
Medienindustrie mit illegalen Downloads hätte, und wie nach
Möglichkeiten gesucht werden müsse, diese zu unterbinden. Der
Staatsanwalt ist überzeugt, dass eine Verfolgung von illegalen
Downloads ohne Vorratsdatenspeicherung nicht viel bringen wird. Auch
in Deutschland ist die Umsetzung noch offen, da hier die Gesetze zur
Vorratsdatenspeicherung gekippt wurden und auch immer noch verhandelt
werden.

 

Redaktion

Die Redaktion der Direkten Aktion.

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