Das Problem der Selbstständigkeit im Arbeitskonflikt mit der Firma Messeshop
Es ist einfach: Beim zuständigen Finanzamt meldet man eine Selbständigkeit an, erhält eine Steuernummer, erlernt das ABC des Rechnungschreibens und los geht’s. Die Vorteile liegen auf der Hand. Als eigener Chef hat man scheinbar die Kontrolle über das was man tut oder an welche Versicherungen man sein Geld abgibt.
Doch diese Unabhängigkeit ist nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite werden Selbständige dort eingesetzt wo vorher Stellenabbau oder Umstrukturierung stattgefunden haben. Viele Unternehmen wollen sich keine MitarbeiterInnen ans Bein binden, denen sie gewisse ArbeitnehmerInnenrechte einräumen müssen und für die sie darüber hinaus auch noch einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge übernehmen sollen. Für Selbständige heißt das im Umkehrschluss: kein Kündigungsschutz und keine Garantie einen Auftrag zu bekommen. Für die freiwillige Sozial- und Krankenversicherung reicht oft das Geld nicht. Das durchzieht alle Branchen von JournalistInnen über IT-ArbeiterInnen bis hin zu HilfsarbeiterInnen.
Gerade junge Menschen lassen sich zur Selbständigkeit überreden, so wie Juanpe und Sergi. Aus Spanien kommend, ließen sich die beiden von der Firma Messeshop aus Eimersleben als Hilfen für die Messen Fruit-Logistica und ITB beauftragen. Geld gesehen haben sie bis heute keines. Dagegen macht die FAU Berlin, in der die beiden organisiert sind, seit einiger Zeit mobil. Bisher reagierte die Betreiberin der Firma auf keines der Angebote der Gewerkschaft.
Es nicht einfach die EinmenschunternehmerInnen zu organisieren. Der arbeitsrechtlich geschützte Aktionsrahmen von ArbeiterInnenkoalitionen baut auf Kollektivverträgen auf. Doch Arbeitsrecht wandelt sich und muss immer wieder an die Realität angepasst werden.
Unter Freelancern tummelt sich ebenso die Gruppe der Scheinselbständigen, die um ihre Sozialversicherung geradezu betrogen wird. Während „echte“ Selbständige nicht direkt von einem Auftraggeber abhängig sind, sich also „frei“ verkaufen dürfen und ihre Aufträge in Eigenregie abarbeiten können, sieht dies bei den „unechten“ anders aus. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung wurde im Jahr 2010 15.200 Mal mit einer Statusfeststellung beauftragt. In einem Drittel der Fälle wurde ein verschleiertes ArbeitnehmerInnenverhältnis festgestellt.
Es spielt keine Rolle, ob jemand einer prekären Selbstständigkeit nachgeht oder sich von einem Minijob zum anderen hangelt: Abhängig von der Gunst der Auftrag- oder ArbeitgeberInnen sind beide Seiten. Es braucht einen gewerkschaftlichen Ansatz, der Freelancer und Festangestellte zusammenbringt.
Indes ist die Unterstützung zweier Menschen, die noch dazu aus einem krisengeschüttelten Land nach Deutschland migrierten, und für ihre Arbeite keinen Cent erhielten, kein theoretischer Ansatz, sondern schlicht gewerkschaftliche Solidarität. Aktuell ruft die FAU Berlin dazu auf, ein Unterschriftenaktion auf www.change.org zu unterstützen.
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