FlüchtlingsaktivistInnen demonstrierten am 15.10. vor der nigerianischen Botschaft in Berlin gegen die Kooperation des Landes mit BRD-Behörden in Abschiebungsverfahren. Einige von ihnen verschafften sich Zutritt zu dem Gelände, um gehört zu werden. Mehrere AktivistInnen und DemonstrantInnen wurden im Zuge des hart geführten Polizeieinsatzes verletzt, 25 von ihnen verhaftet. Im Gewahrsam des Berliner LKA wurden sie rassistisch beschimpft und teils schwer misshandelt.
Am Abend des 17.10. verlangen Fahrkartenkontrolleure der Frankfurter U-Bahn von einer Frau mit schwarzer Hautfarbe 40 Euro Strafe, weil sie einen „anderen Afrikaner“ verbotenerweise auf ihr Ticket mitgenommen habe. Als sie nicht zahlen will und stattdessen ihren äthiopischstämmigen Verlobten herbeiruft, entgegnet eine Kontrolleurin: „Ihr seid hier nicht in Afrika!“ Das Gespräch wird schnell hitzig und die Polizei alarmiert. Da sich der Mann nicht ausweisen kann, wird er in Handschellen abgeführt und brutal geschlagen. Später dringen Polizeibeamte in die Wohnung des Paars ein, um nach dem Ausweis des Mannes zu suchen. Noch im Krankenhaus wird der Mann mehrfach aggressiv zu einer Aussage gedrängt. Es laufen Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Beamten, aber auch eine Beleidigungsklage gegen das Opfer.
Racial Profiling ist in Deutschland doch nicht gestattet. Im Februar 2012 hatte das Verwaltungsgericht Koblenz noch geurteilt, dass sich zwei Bundespolizisten korrekt verhalten hätten, als sie einen jungen Mann nur aufgrund seiner Hautfarbe kontrollierten. Die Beamten seien sogar verpflichtet, „einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung“ zu nutzen, um Personen zu erkennen, die sich möglicherweise illegal in der BRD aufhalten. Das Oberverwaltungsgericht NRW urteilte nun, dass diese Praxis gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt. Eine Beleidigungsklage, die die Beamten gegen den Drangsalierten eingereicht hatten, wurde im Berufungsverfahren abgewiesen.
Seit dem Jahr 2002 engagiert sich die Kampagne für Opfer rassistisch motivierter Polizeigewalt (KOP) in Berlin. Sie wurde durch die geförderte und anerkannte Opferberatungsstelle ReachOut, das Antidiskriminierungsbüro (ADB e.V.), den Ermittlungsausschuss (EA) und das Netzwerk Selbsthilfe e.V. gegründet. Um ihre Arbeit zu finanzieren, die Betroffenen zu unterstützen und ihnen eine Stimme zu geben, ist die Kampagne immer auf Spenden angewiesen. Näheres auf
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