Neues aus Bad Segeberg: Die ortsansässige Leiharbeitsfirma S.H.R. Personalmanagement hatte Ende März 2012 beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Neumünster einem Vergleich zugestimmt, demzufolge auch die restlichen knapp 25 Euro Lohn noch an den von der FAU Kiel unterstützten Leiharbeiter auszuzahlen sind (Vorgeschichte). S.H.R. ließ ihren Worten beim Gütetermin allerdings keine Taten folgen und im nächsten Schritt musste die gerichtliche Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Als die Leiharbeitsfirma es auch nach dem Besuch des Gerichtsvollziehers versäumte, den restlichen Betrag zu zahlen, oblag es selbigem nun, einen Termin zur Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung (EV) festzusetzen. Da S.H.R. nicht die Notwendigkeit sah, zu diesem Termin zu erscheinen, fand die Provinzposse um 25 Euro ihren Abschluss erst, als der Gerichtsvollzieher mit dem Antrag auf Haftbefehl winkte. Unklar bleibt letztlich nur, welche Strategie S.H.R. mit ihren jüngsten Aktionen zu fahren gedachte.
FZ