In den letzten Monaten wurde immer mal wieder von Experimenten in Gefängnissen berichtet, sogenannte „B-Zellen“ (Beruhigungs- oder Schlichtzellen genannt) in der Farbe Rosa zu streichen, was dann eine beruhigenden Effekt auf die InsassInnen haben soll. Inhaftierte werden in „B-Zellen“ untergebracht, wenn sie akut selbsttötungsgefährdet sind oder aber Mitgefangene oder WärterInnen attackiert haben. Der Aufenthalt soll eigentlich nur wenige Stunden dauern, in Fällen dauert er jedoch Tage oder Wochen.
Nackt – weswegen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik vor einigen Monaten verurteilte – oder mit einem reißfesten Nachthemd sitzen die Betroffenen in der kahlen Zelle, allenfalls eine Matratze auf dem Boden, ein Loch im Boden als Toilette.
Ein berüchtigter Sheriff in Arizona (USA) führte rosafarbene Unterwäsche und Handschellen für die seiner Kontrolle unterstehenden Gefangenen ein. Ob das ein Stückweit Inspiration für bundesdeutsche VollzugsjuristInnen und PsychologInnen war auch hier mir der Farbwahl zu experimentieren?
Aus Sicht der Gefangenen mutet es grotesk an, wie sich hier AnstaltsleiterInnen medial profilieren und sich einen „human touch“ geben, denn in der Praxis dürfte es den Betroffenen reichlich egal sein, wenn sie, meist mit Gewalt, in das Loch gezerrt, manchmal auch getreten werden, man ihnen die Kleidung entreißt und sie dann ein Nachthemd tragen lässt.
Es lässt sich hervorragend von viel wichtigeren Problemen, wie beispielsweise der Gewalt unter Gefangenen und auch von Seiten des Personals an Gefangenen, ablenken. Was denken denn auch die DurchschnittsleserInnen wohl? Nicht wenige dürften zu dem Schluss kommen, dass es doch so schlimm im Gefängnis nicht sein kann, wenn man sich schon über die Farbgestaltung Gedanken macht. Daher gilt: Rote Karte für rosarote Zellen.