Struggle – Nachrichten von der Klassenfront

Türkei: Alles TerroristInnen?struggle

Der Anzahl Personen nach zu urteilen, die in der Türkei wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Organisation vor Gericht stehen, müsste die Türkei das Land der TerroristInnen sein. Nach vorsichtigen Schätzungen wurden mit diesem Vorwand alleine zwischen 2009 und 2012 etwa 8000 Menschen verhaftet – diese Zahl dürfte nach den Protesten von 2013 weiter angestiegen sein bzw. noch weiter ansteigen. Angeschuldigte in diesen Massenverfahren sind überwiegend kurdische AktivistInnen mit verschiedenen politischen Hintergründen: GewerkschafterInnen, MenschenrechtsaktivistInnen, StudentInnen, JournalistInnen oder PolitikerInnen. Hinzu kommen deren RechtsvertreterInnen – wer aktuell in der Türkei politische AktivistInnen verteidigt, muss damit rechnen, selber der/die nächste Angeklagte zu werden. So finden sich beispielsweise im so genannten Anwaltsprozess 46 politische StrafverteidigerInnen auf der Anklagebank wieder. Die Verfolgung der VerteidigerInnen erscheint hier als gezielte Einschüchterung und als nicht hinnehmbarer Angriff auf das Recht auf Strafverteidigung aller Angeklagten in der Türkei. Mehr Informationen gibt es in der aktuellen Ausgabe von „di schwarzi chatz“ (Download auf www.faubern.ch)

Schweiz: Neues Überwachungsgesetz

Vor einem Jahr – im Februar 2013 – legte der Bundesrat den Entwurf für die Revision des „Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)“ vor. Am 10. Januar 2014 wurde dieser Vorschlag von der vorberatenden parlamentarischen Kommission ohne Gegenstimmen angenommen und dem Parlament zur Absegnung empfohlen. Dieses wird voraussichtlich im März darüber entscheiden.

Das neue BÜPF sieht einen drastischen Ausbau und eine massive Verschärfung der staatlichen Überwachung vor. Unter anderem soll die Dauer der Vorratsdatenspeicherung von bisher 6 Monaten auf 12 Monate verdoppelt und der Einsatz von Staatstrojanern legalisiert werden. Zudem waren bisher nur die sogenannten „Internetzugangsanbieter“ (Provider) zur Duldung und Mithilfe bei Überwachung verpflichtet. Im neuen Entwurf sollen nun jedoch auch sogenannte „Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste“ zur Unterstützung staatlicher Überwachung gezwungen werden können, worunter sowohl Betreiber_innen von Chats, Foren und Webmailangeboten, als auch Anbieter_innen von „öffentlichen“ Internetzugängen fallen.

Ukraine: 30 Jahre nach 1984

Trotz berechtigter Kritik an den Inhalten der Massenproteste in der Ukraine, handelt es sich bei solchen Phänomenen immer auch um interessante Beispiele, wie staatliche Autoritäten mit Dissens und Protest umgehen.

So wurden aufgrund der „EuroMaidan“-Proteste die Versammlungsgesetze in der Ukraine stark verschärft. Nun drohten Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren für die Teilnahme an „Massenausschreitungen“. Diese Gesetze traten am 21. Januar 2014 in Kraft. Am selben Tag erhielten tausende Personen eine SMS mit folgendem Inhalt: „Lieber Abonnierender, sie wurden als Teilnehmender an einem Massenaufruhr registriert.“ Verschickt wurde diese Mitteilung offensichtlich von ukrainischen Sicherheitsbehörden an Personen, welche sich zuvor in der Nähe von Plätzen aufgehalten hatten, wo es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Polizeikräften gekommen war.

Wie genau die Behörden an diese Informationen gelangt sind ist unklar, die Telefonprovider verneinen jegliche Zusammenarbeit mit den Behörden. Die Vermutung liegt nahe, dass dazu so genannte IMSI-Catcher eingesetzt wurden.

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