In Zeiten massiver Unterfinanzierung der Hochschulen werden immer mehr Aufgaben im akademischen Betrieb nach unten durchgereicht. Sprich von den teuren ProfessorInnen auf den Mittelbau und von diesem an die studentischen Hilfskräfte. Dies hat den unmittelbaren Vorteil, dass dadurch Personalkosten eingespart werden und auch der DGB spielt seine sozialpartnerschaftliche Rolle dabei. Seit Jahren wird kritisiert, dass studentische Hilfskräfte nicht unter den Tarifvertrag fallen, sondern über TV-L §1 Absatz 3c explizit vom Geltungsbereich ausgeschlossen sind. Entsprechend gelten diese haushaltsbürokratisch nicht als Arbeitskräfte, sondern werden unter Sachausgaben verbucht. Die Lohnhöhe dieser Hilfskräfte kann folglich von den Hochschulen relativ willkürlich festgelegt werden. Nach einer Richtlinie der Kultusministerkonferenz gibt es einen Höchststundenlohn, keine Mindesthöhe. Selbst innerhalb eines Bundeslandes variieren die Stundenlöhne zum Teil bis zu 1,50 Euro.
Jene Lücke im TV-L hat allerdings einen gerne übersehenen Haken: Sie greift nur bei wissenschaftlichen Tätigkeiten, sprich die Hilfskraft muss mindestens 50 Prozent ihrer Arbeitszeit „wissenschaftliche Dienstleistungen“ erbringen. Was das genau ist bleibt zwar wage, aber EDV- oder Sekretariatstätigkeiten fallen explizit nicht darunter – Tätigkeiten zu denen Studierenden häufig herangezogen werden. Diese Rechtslage ermöglicht es relativ leicht Druck auf die Hochschulen auszuüben.
Momentan befindet sich die FAU Erfurt/Jena in so einen Konflikt mit der Jenaer Universität. Im konkreten Fall wurde jemand zum Unkrautjäten auf Testfeldern für eineinhalb Monate eingestellt. Keine wissenschaftliche Tätigkeit, was die Universität allerdings nicht daran hinderte pauschal die Vergütung für studentische Hilfskräfte im Arbeitsvertrag festzulegen. Ein Besuch des Personalrats der Universität löste zwar Verwunderung aus, wie diese Lohnhöhe zustande kommt, führte aber mitnichten dazu, selbst tätig zu werden bzw. sich an die DGB-Gewerkschaften zu wenden, dass diese doch dafür sorgen sollen, dass ihre Tarifverträge eingehalten werden.
Diese Gelegenheit, den DGB und Personalrat vorzuführen, die Uni unter Druck zu setzen und vor allem für die betroffenen Studierenden eine Gehaltsnachzahlung von rund 20 Prozent rauszuholen, lässt sich die FAU Erfurt/Jena natürlich nicht entgehen. Nachdem die Uni auf eine schriftliche Forderung unserseits nicht reagiert hat, wurde von uns das juristische Verfahren eingeleitet, welche nur den Ausgangspunkt für größere Aktionen unserseits bilden wird.
Aktuelle Informationen zum Konflikt auf unserer Website: www.fau.org/erfurt-jena
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