Zur Entstehung der FAU-Betriebsgruppe in der Lebenshilfe Frankfurt am Main e.V.
Eigentlich war unser „Betriebsklima“ annehmbar, bis wir als eine Handvoll geringfügig beschäftigte Kolleg*innen im letzten Sommer höhere Löhne forderten. Die Geschäftsführung ignorierte unsere Existenz als Gruppe mit gemeinsamen Forderungen, der Betriebsrat ging auf Abstand, die unverhohlene Drohung einer kompletten Umstrukturierung und Entlassung von rund 60 Kolleg*innen wurde ausgesprochen.1 Darüber hinaus gab es Anrufe von unseren Vorgesetzten außerhalb der Arbeitszeit auf unsere Privattelefone um dieses oder jenes über die Kolleg*innen herauszufinden, die sich da regelmäßig treffen, ohne dass das direkte Gespräch mit uns über unsere Forderungen gesucht wurde.
Die Geschäftsleitung war schlau genug, sich nicht die Blöße zu geben, am Status quo festzuhalten. Zwölf Jahre ohne Lohnsteigerungen sowie jeden Monat unbezahlte Vor- und Nachbereitungszeit unserer Dienste – damit steht die Lebenshilfe Frankfurt im Zweifelsfall in der Öffentlichkeit nicht gut da. Also wurde über die Köpfe von uns Betroffenen hinweg eine „Anpassung“ ausgearbeitet, die weit hinter den minimalsten TVÖD-Vergleichswerten, dem Ausgleich der Inflationsrate seit 2002 und den Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zurückbleibt. Nach einem halben Jahr intensiver Auseinandersetzung, in dem uns insbesondere die FAU Frankfurt geholfen hat, unsere Arbeitsverhältnisse und den Bereich Arbeitskämpfe besser zu durchblicken, haben wir uns entschlossen nicht brav die zugeteilten Bonbons der Geschäftsführung zu lutschen, sondern als FAU-Betriebsgruppe zusammen mit unseren Kolleg*innen einen Haustarifvertrag zu erkämpfen.
Wir freuen uns sehr über Tipps, Informationen und praktische Solidarität, wenn es drauf ankommt: fauffm-lebenhilfe@fau.org. Solidarische Grüße an alle anderen (Arbeits-)Kämpfe da draußen!
1) Anmerkung
Die Geschäftsführung der Lebenshilfe Frankfurt hat angemerkt, dass sie nicht mit der Entlassung von rund 60 Kolleg*innen gedroht hat. Diese Information möchten wir hier zur Klarstellung wiedergeben.
Allerdings hatte die Geschäftsführung in einer ihrer ersten Reaktionen auf unsere Initiative hin dargestellt, dass eine Lohnerhöhung für die geringfügig Beschäftigten für sie nicht finanzierbar sei. Die Konsequenz bei Beibehaltung und Einlösung unserer Forderungen würde dann eine Umstrukturierung des Bereichs der Ambulanten Familienhilfe nötig machen, bei der geringfügig beschäftigte Mitarbeiter*innen durch Festangestellte ersetzt werden würden. Da diese Aussage bis zur Drucklegung der DA bezüglich ihrer Quantität unbestimmt blieb, entstand bei uns der Eindruck einer generalisierten Drohung gegenüber uns geringfügig Beschäftigten Kolleg*innen, falls wir zu hohe Forderungen stellen würden.
So ist unsere Formulierung konkret zwar falsch und hiermit richtig gestellt, aber dennoch ist sie Ausdruck einer Wirkung, die neben dem konkreten Wort aus dessen Unbestimmtheit zeugte.
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