Ende vergangenen Jahres wurde eine verdeckte Ermittlerin, die in den Jahren 2000 bis 2006 in der Hamburger linken Szene aktiv war, öffentlich enttarnt. Unter dem Decknamen „Iris Schneider“ und ausgestattet mit einer entsprechenden Scheinbiographie – ihrer Legende – war die Polizeibeamtin Iris Plate in der Roten Flora tätig, wo sie regelmäßig am Plenum teilnahm. Auch andere Strukturen wie beispielsweise das Radioprojekt „Freies Sender Kombinat“ (FSK) gehörten anscheinend zu ihren Ermittlungsfeldern. Bemerkenswert ist an diesem Fall, dass es bereits im Verlauf ihrer Tätigkeit einen Verdacht gegen „Iris Schneider“ gab, die nunmehr enttarnte Ermittlerin diesen jedoch erfolgreich abstritt und daraufhin weiter in ihrer Rolle aktiv blieb. Sind verdeckte Einsätze wie jener der Hamburger LKA-Beamtin zwar staatlich gewünscht und polizeirechtlich vorgesehen, so sind sie doch, zumindest theoretisch, an gesetzliche Vorgaben geknüpft. Die im Fall „Schneider“ begangenen Rechtsbrüche, von offizieller Seite u.a. damit gerechtfertigt, dass keine personenbezogenen Daten erhoben worden seien, gilt es derzeit aufzuarbeiten. Angesichts des langen Zeitraumes ihres Einsatzes von sechs Jahren und der Tatsache, dass Iris Plate währenddessen unter ihrer falschen Identität Freundschaften und Liebesbeziehungen führte, lässt diese Behauptungen als schiere Absurditäten erscheinen. Politisch wie juristisch wiegt die Tätigkeit der Ermittlerin im FSK besonders schwer. Dies verletzt die Rundfunk- und damit der Pressefreiheit in vielerlei Hinsicht. So stellt die Bespitzelung von Redaktionsabläufen, an denen Iris Plate laut Berichten mitarbeitete, eine Unterwanderung des Redaktionsgeheimnisses als auch die Aufhebung der Staatsfreiheit des Rundfunks durch die direkte Teilnahme einer Ermittlerin an der Arbeit des Senders dar. Der Hamburger Innenausschuss befasst sich in einer öffentlichen Sitzung am 7. Januar wieder mit dem verdeckten Einsatz.Quellen und weitere Infos unter: www.verdeckteermittler.blogsport.eu/ und www.freie-radios.net/
Bereits im Jahr 2007 beantragte das Unternehmen Amazon das Patent auf ein Verfahren, mit dem auf Basis von durch Mobilfunkgeräte übermittelten Ortsdaten Bewegungsprofile angelegt werden können. 2011 wurde dem Onlinehandel und Großkonzern das Patent zugesprochen, mit dem AnwenderInnen ortsspezifische Konsumangebote zugestellt werden und auf Basis bisheriger Muster Prognosen zukünftiger Bewegungen errechnet werden können. Doch gibt sich Amazon nicht mit den Planungen zur Anlage von Bewegungsprofilen seiner KundInnen zufrieden, die zumindest noch entscheiden können, ob und wann und wo sie sich mit einem entsprechenden Gerät umherbewegen. Dem Konzern ist die „Überwachung“ von KundInnen und solchen, die es werden sollen, nicht genug. Amazon überwacht überdies die Bewegungen seiner Angestellten in den Lager- und Logistikzentren. Haben die NutzerInnen und KundInnen von Amazons Angeboten noch die Möglichkeit, sich der Datenerfassung des Versandhändlers zu entziehen, indem sie sich von diesem abwenden, vollzieht sich die Überwachung seiner MitarbeiterInnen unumgänglich und sehr direkt. So zeichnen die in den Logistikzentren verwendeten Handscanner, die so genannten Picker, bei Amazon sowohl die Bewegungen ihrer BedienerInnen auf, als auch die Geschwindigkeit mit der die Arbeiten ausgeführt werden. Vermeintlich zu langsames Arbeiten führt zu einem entsprechenden „Feedback“-Gespräch mit den Vorgesetzten. Der Journalist Jean-Baptiste Malet, der „undercover” in einem französischen Versandlager recherchierte, legte die Widerwärtigkeit des Motivationsslogans des Unternehmens „Work hard, have fun, make history“ in Hinblick auf diese Praxis bereits 2013 offen. Die im Arbeitskampf befindlichen MitarbeiterInnen in Deutschland sehen sich auch aktuell mit derartig repressivem Vorgehen konfrontiert. In solidarischer Manier schreiben hoffentlich auch die Beschäftigten des Konzerns Geschichte, die sich u.a. über Weihnachten im Streik befanden.
Laut Berichten der „Süddeutschen Zeitung“ und des „Spiegel“ plant der Bundesnachrichtendienst (BND) sich bis zum Jahr 2020 mit einer Summe von rund 4,5 Millionen Euro auf dem Schwarzmarkt für Sicherheitslücken zu tummeln. Unter dem Titel „Strategische Initiative Technik“ wollen die deutschen Spitzel „auf Augenhöhe mit führenden westlichen Nachrichtendiensten“ zusammenarbeiteten und Informationen austauschen können. Die sogenannten „Zero-Day-Lücken“, um die es hierbei wohl in erster Linien geht, bezeichnen sicherheitsrelevante Fehler, anhand derer der durch SSL-Verschlüsselungen mehr oder minder gesicherte Datenaustausch zwischen Browsern und Servern mitgelesen werden kann. Während öffentliche Verlautbarungen zu diesem Thema bislang vornehmlich die Abwehr von Angriffen auf den Datenverkehr betrafen, ist der sich offensichtlich in internationaler Konkurrenz um die beste Ausspähtechnik sehende BND nun daran interessiert, ein Player auf dem Schwarzmarkt der „Cyber-Kriminalität“ zu werden.
Quellen und weitere Infos unter www.heise.de.
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