Im Oktober 2014 startete die FAU Leipzig ihre Pflegeoffensive. Ziel war es, über Rechte bei der Dienstplangestaltung zu informieren und diesbezügliche Verbesserungen in den Altenpflegeheimen der verschiedenen Träger in Leipzig anzustoßen. Dazu gab es im November einen Infoabend. Zufällig wurde bei der Volkssolidarität, der Träger aus dem sich die meisten InteressentInnen gemeldet hatten, die Betriebsversammlung genau auf diesen Abend gelegt.
Wenige Tage später wendete sich eine Wohnbereichsleiterin (WBL) aus einem Altenpflegeheim der Volkssolidarität an die FAU. Diese war ohne Angaben von Gründen freigestellt worden. In einer außerordentlichen Teamsitzung behauptete die Heimleiterin jedoch, es ginge um einen schweren Vorfall im Sommer. Trotz Drohung mit „arbeitsrechtlichen Konsequenzen“ schrieb eine Kollegin eine Solidaritätserklärung für ihre freigestellte Wohnbereichsleiterin. Diese wurde von weiteren KollegInnen des Wohnbereichs unterschrieben, mit einer Ausnahme. Diese Ausnahme wurde dann zur kommissarischen WBL ernannt. Arbeitsvertraglich hätte die Stellvertreterin nachrücken müssen. Auch diese wandte sich dann an die FAU. Der freigestellten WBL wurde dann der Schrank im Schwesternzimmer aufgebrochen und die Teamkasse gestohlen. Als sie dort eintraf, um den Schaden zu inspizieren, war noch nicht einmal die Polizei gerufen worden. Dies holte die Bestohlene dann selbst nach. Dabei wurde festgestellt, dass auch die Handschuhe, die die Täterin im Schrank zurückgelassen hatte, weggeworfen waren. Ermittlungen laufen noch. Schon länger gibt es bei diesem Träger das Problem, dass Zuschläge im Krankheitsfall gestrichen werden, Pflegerinnen und Pfleger, aber auch KollegInnen aus dem Erziehungsbereich von einer Stunde auf die andere zum Dienst beordert werden, wenn sie frei haben.
Vor Jahren unterstützte die FAU Leipzig schon Mitglieder der Volkssolidarität, um die Schließung einer Begegnungsstätte zu verhindern, denn der Verein gilt als erhaltenswert, da dort gerade im ehrenamtlichen Bereich viel sinnvolle soziale sowie integrative Arbeit geleistet wird. Noch vor wenigen Jahren galt die Volkssolidarität Leipzig als vorbildlicher Arbeitgeber im Pflegebereich. Ein rein gewerkschaftliches Vorgehen, wie dies gegen jeden anderen Arbeitgeber geschieht, konnte also nicht die alleinige Taktik sein. Vielmehr musste es Ziel sein, die strukturell-personellen Veränderungen, nach denen sich die arbeitsrechtlichen Verstöße häuften, wieder zurückzudrehen. Also wurde das Bündnis „Rettet die Volkssolidarität!“ gegründet, dem neben Mitgliedern der FAU auch Mitglieder anderer Gewerkschaften, Vereine und Organisationen, die für soziale Belange eintreten, darunter Mitglieder und Beschäftigte der Volkssolidarität selbst, beitraten.
Bisher differenziert das Bündnis noch zwischen Vereinsvorstand und Geschäftsführung, was sich aber sicher ändern wird, wenn der Vorstand nicht bald ernsthaft auf die zahlreichen Missstände reagiert. Abmahnungen und Drohungen mit strafrechtlichen Verfolgungen haben das Bündnis noch weiter verbreitert, wodurch motiviert wurde, dazu weitere Internet-Domains anzulegen und einige öffentlichkeitswirksame Aktionen im März zu planen. Die FAU unterstützt aktuell drei Beschäftigte in den arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Es zeichnet sich aber gerade ab, dass es mehr werden.