Am 25. Mai haben Tausende von TaxifahrerInnen in der Millionenmetropole Mexiko-Stadt aus Protest gegen den umstrittenen US-Fahrdienst Uber den Verkehr lahmgelegt. Die FahrerInnen blockierten am Pfingstmontag die Hauptverkehrsstraßen der mexikanischen Hauptstadt, viele mit ihren Wagen. Auf den Scheiben vieler Taxis war „Uber raus“ zu lesen. Uber beschert den mexikanischen TaxifahrerInnen nach eigenen Angaben Auftragseinbußen zwischen zehn und 50 Prozent. Der Fahrdienst reagierte auf die Proteste in der 20-Millionen-Einwohner-Metropole mit Gratis-Fahrten. Dies habe den EinwohnerInnen von Mexiko-Stadt helfen sollen – „an einem Tag, an dem es so kompliziert ist, sich fortzubewegen“.
Aber es gibt nicht nur Proteste in Mexiko: Weltweit wehren sich TaxifahrerInnen gegen Uber. Am 11. Juni 2014 fand ein europaweiter Protest der TaxifahrerInnen statt. Hunderte von TaxifahrerInnen nahmen in Berlin an einer Sternfahrt teil, Tausende blockierten in Paris die Straßen zu den Flughäfen Orly und Charles de Gaulle. In London fand der größte Streik statt. Das Regierungsviertel um der Trafalgar Square wurde von 10.000 Black Cabs lahmgelegt.
Doch die TaxifahrerInnen befinden sich trotz einiger Erfolge in der Defensive: dieser Streik hat viele Menschen überhaupt erst mit Uber bekannt gemacht – in der Folge meldeten sich viele neu bei Uber an. Trotzdem konnten die TaxifahrerInnen in Deutschland einen ersten Erfolg vermelden: das Landgericht Frankfurt hat am 19. März den Smartphone-basierten Dienst UberPop in ganz Deutschland verboten.
Uber ist die wohl bekannteste Online-Vermittlungsplattform der Welt. Im Jahre 2009 wurde Uber in San Francisco von Travis Kalanick gegründet und agiert heute weltweit. Der Online-Vermittlungsdienst von Uber ist in drei Sparten aufgeteilt: UberBlack vermittelt Fahrgäste an Mietwagen mit FahrerInnen, UberPop an private FahrerInnen zur Personenbeförderung, und über UberTaxi werden auch reguläre Taxis vermittelt. Die Vermittlung erfolgt über eine Smartphone-App oder über eine Website.
Uber versteht sich selbst als Teil der so genannten Share Economy, wie das Teilen von Konsumgütern oder Dienstleistungen über Plattformen im Internet genannt wird. Der Harvard-Ökonom Martin Weitzman, der Mitte der 1980er den Begriff Share Economy geprägt hat, vertrat die These, dass sich der Wohlstand für Alle erhöht, je mehr unter allen MarktteilnehmerInnen geteilt wird. Wenn wir uns aber die diversen Plattformen anschauen, ist es doch besser, von einem „Plattform-Kapitalismus“ zu sprechen.Über eine Smartphone-App wird eine private Fahrerin/ein privater Fahrer geordert. Der Fahrweg wird mit Hilfe von GPS berechnet, die Wagen kommen daher ohne Taxameter aus. Der Bezahlvorgang entfällt: Es wird einfach die bei Uber hinterlegte Kreditkarte belastet. Die Tarife bei UberPop liegen in der Regel 20 Prozent unter den normalen Taxitarifen, 20 Prozent des Fahrpreises gehen an Uber. Dieses Geschäftsmodell wurde vom Landgericht Frankfurt verboten. Die Antwort von Uber heißt uberX: Das neue Angebot ist an deutsche Regulierungsvorschriften angepasst. Die Uber-FahrerInnen machen einen Personenbeförderungsschein, versichern ihr Auto und legen eine Prüfung bei der IHK ab. Die Kosten dafür übernimmt Uber, die so Gekürten sind jetzt MietwagenunternehmerInnen im Ein-Personen-Betrieb. Ansonsten hat sich im Vergleich zu UberPop nichts geändert.
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