Betrieb & Gesellschaft

Minijobkampagne 2.0

Für die ASJ Leipzig ist der Mindestlohn kein Grund, nachzulassen

Politiker: „In der Bundesrepublik Deutschland wurden während meiner letzten Amtsperiode mehrere Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen!“ Arbeiterin: „Stimmt, ich hab allein drei davon.“

Die Anarchosyndikalistische Jugend (ASJ) Leipzig hat Ende letzten Jahres einen Lohnspiegel veröffentlicht, anhand dessen Arbeitsumstände, Lohn und Einhaltung von arbeitsrechtlichen Standards überprüft werden sollten.

Mit der Einführung des bundesweiten Mindestlohns hätte sich zumindest der absolute Niedriglohnsektor verringern sollen. De facto haben Arbeitgeber, besonders im Bereich von Gastronomie- und anderen Kleinbetrieben, Wege gefunden, den Mindestlohn einzuschränken oder zu umgehen. Viele dieser Wege sind nicht einmal neu; Beispiele hierfür sind unbezahlte Überstunden, fehlender Anspruch auf bezahlten Urlaub oder direkt Schwarzarbeit. Während es uns natürlich fern liegt, Beschäftigten Vorhaltungen zu machen, zu welchen Umständen sie zu arbeiten haben, ist vielen von ihnen einfach nicht bewusst, dass sogar die Gesetze der BRD ihnen bessere Mindeststandards zusichern. Indessen sind entsprechende Arbeitskämpfe oftmals ein guter erster Schritt, um ArbeiterInnen ihre eigenen Fähigkeiten bewusst zu machen und sie an die Organisierung am Arbeitsplatz und weiterführend in Syndikaten zu gewöhnen.Um die entsprechenden Informationen mehr ArbeiterInnen zugänglich zu machen, legt die ASJ Leipzig in Kooperation mit und unterstützt von der FAU und IWW Deutschland nun die Minijobkampagne erneut auf. Diese umfasst Plakate, Flyer und eine veränderte Neuauflage der Minijobbroschüre, ursprünglich herausgegeben von der ASJ Berlin. All die Materialien haben die grundlegende Funktion, KollegInnen über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren und auf ausführlichere Informationsquellen und örtliche Syndikate zu verweisen, welche ihnen hoffentlich weiterhelfen können.Die wichtigste Information, welche vielen Beschäftigten nicht bekannt ist, besteht schon darin, dass ein Minijob rechtlich gesehen identisch mit einem „normalen“ Job ist. Beispielsweise haben auch Minijobbende den normalen Anspruch auf bezahlten Urlaub (24 Urlaubstage im Jahr, falls 6 Tage pro Woche gearbeitet wurde).Minijobs gehören zu den prekärsten Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland und die wenigsten Minijobbenden sind organisiert. Einerseits bringen es die größeren Gewerkschaften zu kaum mehr als Lippenbekenntnissen, was die Unterstützung dementsprechend Beschäftigter angeht. Andererseits wird durch eine dauernd wechselnde Belegschaft die Organisierung erschwert. Und oftmals fehlt vielen die Zeit, denn um sich über Wasser zu halten, haben sie mehrere Minijobs gleichzeitig. Zum einen aufgrund ihrer übermäßigen Belastung und zum anderen aus strategischer Überlegung (Minijobbende als bisher kaum organisierte Beschäftigte) benötigen aber genau diese Menschen jede Unterstützung, die ihnen kämpferische Gewerkschaften zukommen lassen können.Falls ihr Interesse habt und euch an der Kampagne beteiligen wollt, so nehmt doch einfach Kontakt zu uns auf: asjl.blogsport.de/kontakt. Noch sammeln wir Bestellungen, auch wenn wir bald in den Druck gehen wollen.Zu generellen und juristischen Informationen und für eine Voransicht der Materialien könnt ihr auch die Homepage der Kampagne besuchen: www.Minijob.cc

ASJ Leipzig

Die Redaktion der Direkten Aktion.

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