Drei Leiharbeits-Klagen im Dezember vor dem Bundesarbeitsgericht.
Seit sich ein FAU-Mitglied aus der Pfalz an der Klage-Kampagne von Labournet beteiligte, hat sich Einiges getan. Die Klage hatte für Aufsehen gesorgt, da das Arbeitsgericht Kaiserslautern den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegen wollte. Die Vorlage vor den EuGH ist erklärtes Ziel der Klage-Kampagne.
Im EU-Recht gibt es eine Richtlinie zu Leiharbeit, die unter anderem zulässt, dass mittels Tarifverträgen vom Grundsatz des „Equal Pay“ abgewichen werden darf. Gleichzeitig darf aber der »Gesamtschutz« des Leiharbeiters durch die Tarifverträge nicht verschlechtert werden. Was mit „Gesamtschutz“ gemeint ist, ist nicht konkret geklärt. Jedoch kann von „Gesamtschutz“ der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland bei massiven Verschlechterungen durch Tarifverträge nicht die Rede sein – die deutschen Leiharbeitstarife verstoßen also gegen die EU-Richtlinie. [1]Mehr Infos und Hintergründe zur Kampagne gibt es hier.
Leider wurde die Klage von Kaiserslautern nicht vor dem EuGH verhandelt. Die beklagte Leiharbeitsfirma erklärte sich bereit dem Leiharbeiter den vollen Lohn zu zahlen und daraufhin sprach das Arbeitsgericht Kaiserslautern ein Anerkenntnisurteil, was im Grunde sagte: Der Leiharbeiter hat sein Geld bekommen, es gibt keinen Grund mehr zu verhandeln. Dass die Leihfirma den vollen Lohn zahlte, zeigt, dass die Leiharbeitsbranche diese Klagen durchaus ernst nimmt. Eine Verhandlung vor dem EuGH versuchen die Leiharbeitsverbände und ihre Mitgliedsunternehmen zu verhindern. Durch ein Urteil zugunsten der klagenden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter könnte ihr Geschäftsmodell ernsthaft in Gefahr geraten. Die Leiharbeits-Kapitalisten haben also Muffensausen.
Im Falle der Klage von Kaiserslautern stellte sich dies zunächst noch ganz anders dar:
In der Güteverhandlung bot die Leihfirma (sie wurde vertreten von der international agierenden Großkanzlei Taylor Wessing – man nahm die Sache also sehr ernst, denn diese Kanzlei kostet viel Geld – die Hälfte des eingeforderten Geldes an. Dabei tönten sie noch großspurig, dass dies ein großzügiges Angebot sei, da die Klagen von LabourNet sowieso keine Chance auf Erfolg hätten. Unser Kollege nahm dieses lächerliche Angebot nicht an, denn ihm ging es um die Sache. Nach dem darauffolgenden Scheitern der Güteverhandlung verwies der Richter des Arbeitsgerichts Kaiserslautern den Fall direkt an den EuGH. Nun war es mit der Großkotzigkeit der Großkanzlei vorbei: schnell wurde dem Leiharbeiter seine Forderung komplett ausgezahlt, damit der Fall zu den Akten gelegt werden kann. So wurde das eigentliche Ziel des Prozesses kaputt gemacht. Der Arbeitsrechtler Däubler von LabourNet, welcher die Klage-Kampagne initiierte, schreibt dazu:
„Dies ist eine altbekannte Methode, wie Verbandsjuristen einen Prozess kaputt machen. Man verhindert eine Entscheidung durch die oberste Instanz, die wahrscheinlich negativ ausgehen würde, indem man einfach alles anerkennt. Das ist auch hier geschehen. Der Verleiher hat keineswegs eingesehen, dass der Kläger Recht hat: Er will nur ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vermeiden. Er hat Angst, dass dort einiges für ihn schief läuft. Am Ende wird gar das Verleiherparadies abgeschafft, und er muss Gleichbehandlung praktizieren. Da würde die Ausbeutung keinen Spaß mehr machen. Angesichts solcher Perspektiven spielt ein Tausender plus Anwaltskosten nun wirklich keine Rolle. Um so etwas zu verhindern, würde man auch sehr viel höhere Summen bezahlen.“ [2]https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/07/daeubler-verleiher-in-panik.pdf
Was von der Kaiserslautern-Klage bleibt, ist eine exzellente Vorlage zur Klage bei anderen Arbeitsgerichten, denn die Argumente zur Vorlage der Arbeitsgerichte an den EuGH (der Vorlagebeschluss) stammen, so Däubler „..von einem Richter und nicht von irgend so einem Rechtsanwalt oder so einem Hochschulprofessor.“ [3]Ebd.Die Chancen, als Leiharbeiter sein Geld zu bekommen sind somit gestiegen. In einer Analyse der Klage von Kaiserslautern stellte Prof. Däubler fest:
“… Niemand kann Leiharbeiter und ihre Anwälte hindern, weitere Klagen zu erheben. Es reicht, dass sie bei www.labournet.de reinschauen und sich die europarechtliche Argumentation des Arbeitsgerichts Kaiserslautern herausholen. Damit lässt sich ein guter Schriftsatz produzieren und das zuständige Arbeitsgericht anrufen – von Ulm bis Flensburg und von Cottbus bis Aachen. Die Chancen sind drastisch besser geworden. Die ersten Kläger werden anstandslos ihr Geld bekommen, sobald das Gericht zu erkennen gibt, dass es sich eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof in Erwägung zieht. Und warum sollte es dies nicht tun, wenn man ihm die Fragen mundgerecht serviert? Schließlich stammen sie von einem Richter und nicht von irgend so einem Rechtsanwalt oder so einem Hochschulprofessor. Natürlich wird nicht jeder benachteiligte Leiharbeitnehmer klagen. Aus den Hunderten von E-Mails, die ich im Laufe der Zeit bekommen habe, ergeben sich bestimmte Situationen, in denen eine Klage in Betracht kommt. Der Leiharbeitnehmer ist wie im vorliegenden Fall gekündigt und hat deshalb beim bisherigen Verleiher nichts mehr zu verlieren. Arbeitsbedingungen und Bezahlung sind so schlecht, dass ein Leiharbeitnehmer mit Familie sowieso Aufstockung nach Hartz IV beantragen muss. Der Leiharbeitnehmer hat die Zusage eines anderen Arbeitgebers, ihn in ein normales Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Auch da kann ihm ein Wutausbruch des Verleihers egal sein. Wer zu einer dieser drei Gruppen gehört, sollte sich unbedingt melden. Wir wissen Rat.” [4]Ebd.
Im Nachgang der Kaiserslautern-Klage vermeldete Labournet:
„Wir warten immerhin noch auf 2 Verhandlungstermine beim BAG in Erfurt, einen beim LAG – und haben seit dem Verfahren in Kaiserslautern, dass zeigt, wie sehr sich das Klagen lohnt, neue Kläger gewonnen!„
Auch im Lager des DGB wurde Bezug auf die Klage-Kampagne von LabourNet genommen.
„Die Unternehmerverbände der Leiharbeit und ihre Anwälte sehen ihr Geschäftsmodell durch die Klagen bedroht“ und „scheinen ihrerseits verstärkt auf individuelle, außergerichtliche Einigungen zu setzen.“ , weiß Rene Schindler (Regionalkoordinator beim DGB Bildungswerk Hessen für Grundbildung und Alphabetisierung in der Arbeitswelt) im Interview mit der Jungen Welt zu berichten. [5]https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/376664.prek%C3%A4re-arbeit-unternehmen-sehen-gesch%C3%A4ftsmodell-in-gefahr.html Und der DGB-Rechtsschutz unterstützte sogar eine Klage auf Gleichen Lohn und sprach von einer „Perversion des Tarifwesens“ [6] https://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/ :
“Im Unterschied zur eigentlichen Funktion des Tarifvertrages, den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten und gegebenenfalls zu verbessern, dient ein Tarifvertrag im Bereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Verschlechterung der gesetzlichen Arbeitsvertragsbedingungen, denn nur bei der Geltung eines entsprechenden Tarifvertrages kann der Verleiher dem überlassenen Arbeitnehmer während seines Einsatzes ungünstigere Arbeitsbedingungen gewähren als die eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Einsatzbetrieb. (…) Da nach dem Willen des Gesetzgebers die wesentlichen Arbeitsbedingungen im Rahmen tariflicher Regelungen unterschritten werden können, liegt von dieser Zielsetzung her der Gesetzgebung der Versuch der gezielten Diskriminierung der Leiharbeitnehmer zugrunde, der mit Art. 5 RL 2008/104/EG unvereinbar ist…” [7]Ebd.
Dass so eine anständige Haltung auch in den DGB-Tarifkommissionen und bei führenden Funktionären verbreitet ist, ist aber nicht zu erwarten, denn sonst hätte es auch nie die Klage-Kampagne von LabourNet gebraucht.
Am 16. Dezember 2020 werden nun insgesamt drei Klagen vor dem BAG verhandelt. Ziel ist es nach wie vor eine Vorlage vor dem EuGH zu erreichen. Wir wünschen viel Erfolg!
Titelbild: Logo des Krisenbündnis Stuttgart zur Kampagne Schluss mit Leiharbeit!
Anmerkung der Redaktion: Die Schreibweise, in Bezug auf eine geschlechterneutrale Schreibweise, spiegelt den Wunsch des Autoren und nicht die Arbeitsgrundlage der Redaktion wider.
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Kommentare
Bei dem Anfang des Artikels war ich erstmal schon komplett raus (welche Kampagne? Was ist die Rolle des EUGH?). Ich hatte überhaupt keine Ahnung, worum es geht (also, irgendwie Leiharbeit), Kontext fehlte mir komplett. Musste den Artikel zwei Mal lesen, bis ich mich erinnert habe, dass ich darüber schonmal was gehört habe, und dann brachte mir der Artikel auch was. Aber da musste ich mich echt zwingen, weiterzulesen.
Bitte schickt eure Artikel doch durch eine zusätzliche Runde Lektorat mit einem Auge dafür, ob unbedarfte Leser:innen einen Einstieg finden.