Die FAU Kaiserslautern hat der Ausbeutung von Leiharbeiter*innen den Kampf angesagt. Die Klage eines Leiharbeiters mit Hilfe der FAU auf gleiche Bezahlung ist ein erster Schritt - das Ziel bleibt ein Grundsatzurteil.
Leiharbeiter*innen haben in der Regel unsichere Jobs, schlechtere Arbeitsbedingungen und werden dafür bei gleicher Arbeit schlechter bezahlt. Leiharbeiter*innen erleiden häufiger Arbeitsunfälle als Festangestellte. Die Arbeit ist oft nicht nur hart, sondern aufgrund der Unsicherheit auch psychisch sehr belastend. Nicht grundlos halten viele Deutsche Leiharbeit für moderne Sklaverei. Aber die Branche boomt: Im Jahresdurchschnitt von Juli 2018 bis Juni 2019 waren in Deutschland 950.000 Leiharbeiter*innen gemeldet.
Schon am 1. Mai 2019 läutete die FAU Kaiserslautern eine Kampagne gegen Leiharbeit ein. Um über die Hintergründe und die rechtlichen Umstände der Leiharbeit aufzuklären, erstellte und verbreitete sie eine Informationsbroschüre. Mittels eines Stadtrundgangs informierte sie zudem vor Ort über Verursacher und Profiteure der Leiharbeit. Zudem wendete sich sich durch Unterschriftensammlungen an den DGB, der mit seinem Tarifvertrag – in dem Leiharbeiter*innen der gleiche Lohn für gleiche Arbeit für die ersten 15 Monate der Beschäftigung vorenthalten wird – leider eine unrühmliche Rolle spielt. Dabei zeigte sich immer wieder, dass viele Menschen die Zustände in der Leiharbeitsbranche, die sie am eigenen Leib erfahren haben oder von Erzählungen kennen, für skandalös halten.
Im Januar diesen Jahres hat nun ein Leiharbeiter am Arbeitsgericht Kaiserslautern eine Klage auf gleiche Bezahlung eingereicht. Der 28-jährige – Mitglied der FAU – arbeitete seit letztem November bei einem privaten Entsorgungsunternehmen in der Region Kaiserslautern als Leiharbeiter. Für die körperlich anstrengende Arbeit, wie dem Leeren von Senkkästen oder die Entsorgung von Papiermüll und Gelben Säcken, erhielt er von seiner Zeitarbeitsfirma einen Lohn knapp über dem Mindestlohn – fast 4 Euro pro Stunde weniger als die festangestellten Kolleg*innen.
Laut Gesetz stehen Leiharbeiter*innen die gleichen Arbeitsbedingungen wie Festangestellten zu. Durch den Tarifvertrag ist es jedoch möglich, davon nach unten abzuweichen. Der renommierte Arbeitsrechtler für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Dr. Wolfgang Däubler, sieht in der Ungleichbehandlung von Leiharbeiter*innen einen Verstoß gegen EU-Richtlinien. Däubler hat zusammen mit dem gewerkschaftsnahen Netzwerk „Labournet“ eine Kampagne ins Leben gerufen, für die auch in der ZDF-Sendung „Die Anstalt“ geworben wurde. Die Kampagne unterstützt Leiharbeiter*innen, die bereit sind auf gleichen Lohn zu klagen, juristisch und finanziell. „Labournet“ will damit eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof erreichen und dort die Unrechtmäßigkeit der schlechteren Bezahlung von Leiharbeiter*innen feststellen lassen.
Bei dem Gütetermin am Arbeitsgericht Kaiserslautern bekam unser Kollege einen Vergleich im Umfang von 50% des geforderten Fehlbetrags angeboten. Das Ziel der FAU bleibt jedoch ein Grundsatzurteil, das die vollkommene Gleichbezahlung von Leiharbeit durchsetzt. Der Kammertermin über diese Forderung wird am 25. Mai in Kaiserslautern stattfinden.
Die Broschüre Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn! der Arbeitsgruppe Leiharbeit der FAU Kaiserslautern zum downloaden findet ihr hier.
Der Artikel stammt aus der Verteilzeitung zum 1. Mai 2020. Diese ist sowohl hier als auch im Syndikat eures Vertrauens in gedruckter Form zu haben.
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Kommentare
Hoffentlich gehen die Leihbuden bald Pleite,so daas wieder Gleicher Lohn bezahlt wird & die Sklaverei endlich einEnde hat!
Ich wünsche euch viel Erfolg!
Alles allen bis alles alle ist.