Wenn zwischen Wohngemeinschaft und Obdachlosigkeit nur ein Jobcenter liegt.
Wir alle kennen es: umziehen. Wohl eine der nervigsten Angelegenheiten, die uns bevorstehen kann. Wohnungssuche, Unterlagen zusammensuchen, Möbeltransport, das ist anstrengend. Aber habt ihr mal versucht, umzuziehen, während ihr in Hartz IV seid? Annika* und Johannes* haben diese Erfahrung gemacht, als sie versucht haben, eine Wohngemeinschaft zu gründen. Ihr Glück: Sie sind beide in der Freien Arbeiter:innen Union (FAU) Magdeburg organisiert, die sie bei ihrem monatelangen Kampf mit dem Jobcenter um eine gemeinsame WG unterstützte. Ihren Erfahrungsbericht lest ihr hier.
Annika und Johannes sind schon lange miteinander befreundet und wollen endlich eine Wohngemeinschaft (WG) gründen. Der Zeitpunkt ist günstig: Johannes muss eh gerade ausziehen, da seine Bekannte, bei der er zur Untermiete wohnt, umziehen will. Die Wohnung allein kann er nicht behalten, weil das Jobcenter die Miete dafür nicht übernommen hätte. Da beide in Hartz IV sind und Annika Schulden hat, was einen Schufa-Eintrag bedeutet, ist es nicht leicht, eine Vermietung zu finden, die die beiden einziehen lässt. Nach einiger Suche finden sie dann aber doch eine Wohnung, die den beiden zusagt und bei der die Vermietung mit Blick auf den Schufa-Eintrag und Hartz-IV-Bezug ein Auge zudrückt. Der Mietpreis liegt ein paar Euro über den vom Jobcenter berechneten Kosten für eine Unterkunft. Aber sie sind bereit, mit ein paar Euro weniger auszukommen. Sie suchen alle Unterlagen zusammen, kommunizieren alles mit dem Jobcenter und warten auf eine Antwort; sechs Wochen lang.
Nach fast täglichem telefonischen Nachfragen erhalten sie endlich eine Rückmeldung. Der Umzug wird abgelehnt, da die Mietkosten zu hoch seien und für Annika kein ausreichender Grund zum Umzug bestünde. Annika will schon länger aus ihrer aktuellen WG raus, weil das Zusammenleben mit ihren Mitbewohner:innen psychisch sehr belastend ist. Aber weder diese Belastung noch die drohende Wohnungslosigkeit bei Johannes sind wohl Gründe für das Jobcenter, einen Umzug zu gestatten, und dass, obwohl die Mehrkosten von den beiden getragen worden wären. Es ist nur noch eine Woche Zeit, bis Johannes seine aktuelle Wohnung verlassen muss, ihm droht akute Wohnungslosigkeit.
Aber die FAU lässt Johannes und Annika mit ihrem Fall nicht allein. Durch ihre Mitgliedschaft kennen sie ein paar Genoss:innen, die in einem lokalen Hausprojekt leben, dort sind zum Glück gerade ein paar Zimmer frei. Innerhalb weniger Tage und mit viel Hilfe gemeinsamer Bekannter kann Johannes vorerst in das Hausprojekt ziehen.
Drei Monate später finden die beiden auf Tipp einer FAU-Genoss:in die perfekte Wohnung. Die Vermietung kennt Annika schon, deswegen ist auch der Schufa-Eintrag kein Thema.
Annika sammelt alle nötigen Unterlagen für das Anmieten der neuen Wohnung zusammen. Es sind noch ein paar Monate Zeit, bis die aktuelle Mieter:in die Wohnung verlässt, aber nach ihrer letzten Erfahrung mit dem Jobcenter will sie nichts riskieren. Die erste E-Mail ans Jobcenter geht raus: Im Anhang befinden sich ein Antrag auf den Umzug, der Mietvertrag, eine genaue Aufschlüsselung der Miete, das Mietangebot, außerdem ein Antrag auf Erstausstattung. Alle Unterlagen sind komplett, alles ist richtig berechnet.
Hier könnte die Geschichte für Annika enden – doch ihr Antrag auf den Umzug wird abgelehnt. Annikas Anteil an der Miete liegt über dem Betrag, den das Jobcenter ihr zugesteht. Das ist aber nicht Annikas Fehler – das Jobcenter hat sich verrechnet. Sie legt mit Hilfe der Erwerbslosen AG der FAU Magdeburg Widerspruch gegen ihren Ablehnungsbescheid ein, mit Erfolg. Annika muss nun wieder auf die Annahme des Antrags warten. Nach sechs Wochen ruft Annika schließlich jeden Tag beim Jobcenter an und fragt nach. Nach weiteren zwei Wochen endlich eine Antwort. Der Antrag sei wahrscheinlich angenommen, müsse aber nochmal mit dem „4 Augen Prinzip“, soll heißen, eine weitere Person schaut noch einmal drüber, geprüft werden, bevor er zugestellt werden kann. Dieses „4 Augen Prinzip“ wurde wohl nicht angewendet, als Annikas Antrag aufgrund eines offensichtlichen Rechenfehlers des Jobcenters abgelehnt wurde.
Das Problem: Annika und Johannes brauchen diese Rückmeldung zwingend für die Vermietung, um den Mietvertrag unterschreiben zu können. Mit der positiven Bescheinigung kommt noch eine dreiste Forderung: Annika soll die Daten ihres Mitbewohners dem Jobcenter übermitteln. Damit verstößt das Jobcenter gegen das Datenschutzgesetz. Johannes lehnt es ab, seine Daten mitzuteilen, was sein gutes Recht ist. In einem Gespräch im Jobcenter bekommt Annika daraufhin zu hören: Das Jobcenter würde diese Daten ja nicht erheben, wenn sie damit gegen das Gesetz verstoßen würden. Und: Es wäre ja wahrscheinlicher, dass, falls es sich bei Annikas Mitbewohner um einen Mann handeln würde, sie in einer romantischen Beziehung wären. Das Jobcenter verstößt also nicht nur gegen geltendes Gesetz, sondern verhält sich auch sexistisch und heteronormativ. Diese Auskunft muss sie nicht erteilen, sie weigert sich und das Jobcenter gibt auf. Nach einer weiteren Woche wird Annikas Antrag endlich angenommen. Es sind jetzt noch drei Wochen bis zu ihrem Umzug, ihre Nachmieter:in steht dadurch natürlich auch unter massivem Zeitdruck.
Wie Annika reicht auch Johannes alle Unterlagen ein paar Monate vorher vollständig und richtig berechnet ein. Trotzdem wartet er drei Wochen auf eine Rückmeldung. Da heißt es dann, dass das Mietangebot fehle. Johannes ist verwirrt – hat er die Datei nicht in die E-Mail eingefügt? Doch, hat er. Dasselbe Dokument, das bei Annika noch eine Woche zuvor kein Problem darstellte, ist wohl bei ihm das Falsche. Also noch einmal mit Hand dick „Mietangebot“ auf das Dokument schreiben und wieder einreichen. Johannes bekommt Panik, ruft wie Annika jeden zweiten Tag an und hinterlegt sogar seine Handynummer. Einen Rückruf hat er trotz Zusicherung nie bekommen. Weitere Nachfragen waren erfolglos und er wurde wochenlang nur vertröstet.
Dann kommt eine Nachricht: Der Antrag ist abgelehnt, die Miete sei zu hoch. Hat sich das Jobcenter auch bei ihm verrechnet? Nein, diesmal haben sie ignoriert, dass es sich um eine WG handelt; die Aufschlüsselung der Miete ist wohl im Papierkorb des Jobcenters gelandet. Wieder ein Widerspruch, wieder hat die neue WG recht, wieder Verzögerung durch das „4 Augen Prinzip“…
Johannes ruft inzwischen jeden Tag beim Jobcenter an, manchmal sogar zweimal. Ohne Druck wird das wohl nichts. Drei Tage (!) bevor die Wohnung bezogen werden soll, bekommt Johannes die Zusage des Jobcenters. Die beiden schaffen den unnötig stressigen Umzug innerhalb kürzester Zeit. Ohne die verständnisvolle Vermietung, ihre finanziellen Rücklagen und die Solidarität ihres Freund:innenkreises und der FAU, hätten sie es wohl nicht geschafft.
Damit steht der WG endlich nichts mehr im Wege. Der Einzug klappt, Johannes stellt außerdem einen Antrag auf Erstausstattung, die ihm zusteht, weil er diese bisher noch nie beantragt hat. Nach zwei Wochen Wartezeit wird der Antrag auf Erstausstattung zuerst abgelehnt, da Johannes dem Jobcenter zufolge bereits Möbel besessen haben müsse. Das Jobcenter unterstellt ihm also, dass er etwas beantragt hätte, das er nicht braucht. Was das Jobcenter hier völlig ignoriert: Johannes wohnte vorher immer in möblierten WGs und hat dementsprechend keinen Hausstand. Das reicht dem Jobcenter nicht, da kein „unmittelbarer unabweisbarer Bedarf“ für Möbel bestehe. Nun, um einen Raum bewohnen zu können, bedarf es ziemlich „unmittelbar und unabweisbar“ Möbel. Damit begründet Johannes auch seinen Widerspruch und bekommt Recht. Seine Umzugskosten werden ihm aber nicht bewilligt, da er ja vorher keine Möbel besessen habe, folglich auch keine transportiert werden müssten. Das auch neu erworbene Möbel und Besitz, der keine Möbel ist, transportiert werden müssen, ist dem Jobcenter wohl entgangen.
Zusätzlich wurde sich auch noch erkundigt, welche Möbel denn seine Mitbewohnerin Frau Annika K. mit in die Wohnung bringt. Dies ist auf zwei Ebenen ein nicht hinnehmbarer Gesetzesverstoß. Erstens, wie ist Annikas Name in einer Akte von Johannes aufgetaucht, wenn die beiden bei jeder Interaktion mit dem Jobcenter darauf geachtet haben, dass ihre Namen nicht beim jeweils anderen auftauchen? Und zweitens, handelt es sich bei einer WG nicht um eine Bedarfsgemeinschaft, also haben Annikas Möbel nichts mit Johannes zu tun. Hier muss das Jobcenter Akten verglichen haben, was illegal ist. Johannes fragt nach, wer Frau K. sei und woher das Jobcenter diese Informationen habe. Darauf hat das Jobcenter nie reagiert. Noch dazu wurde ihm ein Hausbesuch angekündigt, um zu ermitteln, welcher Bedarf denn tatsächlich besteht. Da aber niemand in einer leeren Wohnung leben will, hatte sich Johannes schon die nötigsten Möbel auf eigene Kosten besorgt, ein Bedarf zu Zeiten seines Einzugs wäre also rückwirkend nicht zu überprüfen gewesen. Der Hausbesuch fand aber nie statt. Nach einem halben Jahr kam letztlich das Möbel-Geld aufs Konto – allerdings erhielt Johannes viel weniger als ein Bekannter, der ungefähr zur selben Zeit Erstausstattung beantragt hatte. Gegen diese Willkür legte er wieder einmal Widerspruch ein. Auf eine Antwort wartet er bis heute.
Johannes und Annikas Geschichte zeigt: Die Unfähigkeit und die Schikane des Jobcenters gegenüber Menschen in Hartz IV scheint unbegrenzt. Wer Erfahrungen in Hartz IV sammeln „durfte“, merkt schnell, dass das alles andere als gerecht ist – von „Sozial“-Staat keine Spur, stattdessen nur Gängelung und Zwang zur Lohnarbeit! Das System ist menschenfeindlich bis ins Mark. Deshalb schaffen wir den Systemwandel, weg von der Arbeits- und Profitlogik des Kapitalismus hin zu Strukturen, die die Bedürfnisse der Menschen im Fokus haben – und nicht das Kapital.
* Die Namen der handelnden Personen wurden zu ihrem Schutz vor dem Jobcenter geändert.
Titelbild von Findus
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