Der Bundestag
hat im Mai 2015 das umstrittene Tarifeinheitsgesetz verabschiedet Der
Arbeitsrechtler Rolf Geffken hält es für verfassungswidrig. In einer im
VAR-Verlag erschienenen Broschüre unter dem Titel „Streikrecht – Tarifeinheit –
Gewerkschaften“ hat der
Arbeitsrechtsanwalt Argumente für seine Position zusammengetragen. Die
80seitige Broschüre ist nicht nur ein Plädoyer gegen die Tarifeinheit. Der seit
1977 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätige Geffken kritisiert auch den
angemaßten Monopolanspruch des DGB.
Spätestens Ende
2016 wird das Tarifeinheitsgesetz noch einmal Thema. Dann will das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden
entscheiden, die Spartengewerkschaften wie der Marburger Bund, die GDL und der
Deutsche Journalistenverband gegen das Gesetz eingereicht haben. Rolf Geffken ist zuversichtlich, dass es gekippt wird.
In seiner Analyse
setzt er sich auch kritisch mit vor allem von linken DGB-GewerkschafterInnen
verwendeten Argumenten auseinander, dass die Einheitsgewerkschaft aus der
Erfahrung gegründet wurde, dass die ArbeiterInnenbewegung 1933 gespalten gegen den Nationalsozialismus unterlegen war. „Es waren die
Vorläuferorganisationen des heutigen DGB, nämlich vor allem der ADGB, der Ende
April 1933 … dazu aufrief, sich an den ‚Nationalen Aufmärschen‘ zum 1. Mai
1933 zu beteiligen“, erinnert Geffken an historische Tatsachen.
Leider geht er in
der insgesamt lesenswerten Broschüre nicht auf die FAU ein, obwohl sie bei Tarifkonflikten
vielfältigen juristischen Repressalien ausgesetzt ist, die nicht erst mit der
Tarifeinheit beginnen und weitere höchst kritikwürdige Elemente der deutschen
Rechtsprechung zur Gewerkschaftsfreiheit offenlegen.
Geffken, Rolf:
Streikrecht – Tarifeinheit – Gewerkschaften. Aktuelle Analyse zur
Koalitionsfreiheit in Deutschland, VAR-Verlag Arbeit & Recht, 81 Seiten,
12Euro, ISBN: 3-924621-09-8