Vom Lokalismus zum Anarchosyndikalismus

In einem Schreiben an den Historiker Max Nettlau im Jahr 1932 bemerkt Rudolf Rocker zur Situation der anarchosyndikalistischen Freien Arbeiter-Union Deutschlands (FAUD): „Wenn man bedenkt, dass hier in Deutschland dreiviertel der gesamten Bewegung arbeitslos sind und unter schwersten physischen und seelischen Depressionen zu leiden haben, so ist es geradezu ein Wunder, dass noch eine Wochenzeitung, eine Monatsrevue und andere Dinge erscheinen können, dazu noch große Versammlungen in allen Teilen des Landes abgehalten werden.“

Betrachtet man die FAUD im nationalen Maßstab, dann erscheint sie mit 4307 Mitgliedern zu diesem Zeitpunkt als eine unbedeutende Organisation. Im Vergleich zu den 1,3 Millionen der SPD und KPD fielen sie wohl kaum ins Gewicht. Bei einem genauen Blick auf die untere Ebene erscheint aber ein differenzierteres Bild. Mitunter spielten Anarchosyndikalisten eine wichtige Rolle im Kampf gegen die erstarkende NSDAP, in der Erwerbslosenbewegung und in den interfraktionellen Kultur- und Selbsthilfeverbänden als rührige Produzenten „freiheitlicher Literaturerzeugnisse“. Neben den Angehörigen der anderen linken Kleinorganisationen leisteten sie den vergleichsweise größten Beitrag zum aktiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Unter den 1935/36 insgesamt geschätzten 20.000 Aktiven befanden sich mindestens 300 Illegale der FAUD.

Fragt man den Gründen für den intensiven Widerstand deutscher Anarchosyndikalisten, wird man auf einen Kern von überzeugten Aktivmitgliedern verwiesen. Der Politikwissenschaftler Peter von Oertzen hat diesen Kreis als eine „klarblickende Elite“ bezeichnet. Unter denjenigen, die nach der revolutionären Periode in „den syndikalistischen Organisationen verblieben“ wären, hätte sich „eine nicht geringe Anzahl charakterlich und geistig in gleicher Weise bemerkenswerten Menschen aus der Arbeiterschaft“ befunden. Es handelt sich um Akteure mehrerer Generationen, die sich mit dem „freiheitlich-sozialistischen“ Gesellschaftsentwurf identifizierten und meist über eine langjährige politische Erfahrung verfügten. Dieser Personenkreis steht im Fokus dieses Beitrags.

Wenn man es genau nimmt, dann ist damit bereits der zeitliche Rahmen abgesteckt: Tatsächlich war von Anarchosyndikalismus eigentlich erst nach dem Ersten Weltkrieg die Rede. Vorher, seit etwa den 1890er Jahren war der Begriff „revolutionärer Syndikalismus“ zunächst in Frankreich und später dann auch in Italien gebräuchlich. Syndikalismus stand in dieser Zeit für einen radikalen „Gewerkschafts-Sozialismus“, der sich gegen die parlamentarische Beteiligung der sozialistischen Parteien richtete. In Frankreich ist die syndikalistische Bewegung aus den bourses du travail (also: Arbeitsbörsen) hervorgegangen, die sich mit den föderalistischen Gewerkschaftsverbänden verbündeten. Die Arbeitsbörsen sollten vor allem kulturelle Aufgabenstellungen im Bereich der kommunalen Bildung erfüllen, aber sie sollen auch ganz praktische Funktionen zugewiesen. So etwa der selbstverwalteten Arbeitsvermittlung. Diese Zweiteilung von Arbeitsbörsen und Gewerkschaftsföderationen sollte nun gleichermaßen die Grund- wie auch die Vorlage für eine gesellschaftliche Transformation bilden. Von den Kritikern wurde dieser Sozialismusentwurf als neuer „Gewerkschaftsstaat“ zurückwiesen. Tatsächlich hatten die Syndikalisten dabei alles andere als staatliche Ambitionen im Sinn. Ihrer sozialdemokratischen Konkurrenz setzten die Syndikalisten ein in der Hauptsache ökonomisches, aber auch kulturelles Konzept einer revolutionären Bewegung gegenüber, die eine parlamentarische Mitwirkung als Beteiligung an der Herrschaft der Parteien ablehnte. Statt es bei der periodischen Abgabe von Stimmzetteln zu belassen, um auf lange Sicht irgendwann den Sozialismus durch Wahlerfolge zu erreichen, sollten die Arbeiter und Arbeiterinnen ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen. Und dies nach Möglichkeit unverzüglich, ohne auf die für orthodoxe Marxisten unabdingbare Voraussetzung abzuwarten: die Entfaltung der Produktivkräfte. Dem Anspruch auf unmittelbare Veränderung trugen die gewerkschaftlichen Kampfmittel Rechnung: Demonstrationen, Blockaden, Boykott, Labeling, Sabotage bis hin zum revolutionären Generalstreik. Die Methoden der direkten Aktion boten also ein breites Spektrum an Interventionsmöglichkeiten. Die Neuen Sozialen Bewegung griffen in den 1960er Jahren wieder auf das Handlungsrepertoire der direkten Aktion zurück.

Festzuhalten ist also: Der Syndikalismus kam zunächst in Frankreich auf und verbreitete sich in Italien, Spanien und anderswo. Insofern handelte es sich also um ein internationales Phänomen, das beinahe zeitgleich auftrat. Vor dem Zweiten Weltkrieg gab es syndikalistische Organisationen wenn nicht in allen, so doch in den meisten der sich industrialisierenden Länder. Allerdings waren die ideologischen Bezüge unterschiedlich angelegt: mal überwogen marxistische Inhalte (IWW), mal wurden anarchistische Ideen stärker aufgenommen. Der Ideentransfer wiederum stand im Zusammenhang mit den länderübergreifenden Wanderungsbewegungen: mal geschah es freiwillig durch Arbeitsmigration, sehr oft aber vor allem durch Flucht vor politischer Verfolgung.

Ein besonderes Beispiel ist der aus Mainz stammende Anarchist Rudolf Rocker, den der Militärdienst und die Flucht vor der politischen Polizei über lange Jahre ins Exil zwangen. Der literarisch und rhetorisch begabte Rudolf Rocker kam wie die Meisten der späteren Anarchisten und Syndikalisten aus der sozialdemokratischen Opposition der „Jungen“. Rocker trug maßgeblich zur internationalen Verbreitung anarchistischer und anarchosyndikalistischer Gedanken bei. Als unfreiwilliger Kosmopolit war er dabei keine Ausnahmeerscheinung. Vermutlich alle bekannteren Anarchisten und Anarchistinnen befanden sich irgendwann, meist sogar lebenslang auf der Flucht vor den staatlichen Autoritäten: Emma Goldman, Alexander Berkman, Errico Malatesta, Augustin Souchy oder Rudolf Rocker. Nicht zu vergessen Michael Bakunin und Peter Kropotkin. Aber auch weniger bekannten Persönlichkeiten bot das Exil neue Handlungsfelder. Max Baginski wurde zum Beispiel zu einem wichtigen Redakteur der freiheitlich-sozialistischen Presse in den USA, desgleichen Friedrich Kniestedt in Brasilien oder Fritz Köster in der Schweiz. Die Reihe ließe sich mit weniger bekannten Namen fortsetzen. Entscheidend war für die anarchistische und anarchosyndikalistische Bewegung ein subjektives Moment: der persönliche Faktor.

Seinen Höhepunkt erlebte der Syndikalismus von 1910 bis in die frühen 1920er Jahre. Eine Ausnahme bildete Spanien, wo die zwei Million Mitglieder zählende anarchosyndikalistische CNT ihren Höhepunkt in den 1930er Jahren erreichte. In Deutschland gab es vor dem Ersten Weltkrieg nur eine Organisation dieser Art. Die besaß allerdings zunächst noch keinen syndikalistischen Charakter. Vorläufer des Syndikalismus waren die auf lokaler Ebene organisierten Fachvereine, die sich während des Sozialistengesetzes (1878-1890) aus Gründen der Tarnung ihrer gewerkschaftlichen Aktivitäten zusammengeschlossen hatten. Nach der Aufhebung des Ausnahmegesetzes bestanden diese sog. „Lokalisten“ auf das Selbstbestimmungsrecht ihrer Ortsvereine gegenüber der „Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands“. Als Schirmherr der Einzelgewerkschaften strebte die eben eingesetzte Generalkommission dagegen eine stark zentralisierte Organisationsform an. Die Lokalisten dagegen waren nicht bereit das unter den Bedingungen der Illegalität bewährte Vertrauensmännersystem aufzugeben. Ihrer Meinung nach war die Aufhebung der Ausnahmegesetze kein Grund, die erprobte versammlungsdemokratische Praxis einzustellen. Deshalb bestanden die lokalistischen Vertrauensleute auf die Aktionsautonomie der örtlichen Gewerkschaften, das heißt man wollte nicht nur selbstverantwortlich darüber entscheiden, wie und wann zum Beispiel Streiks durchgeführt wurden, sondern auch welche anderen Streikenden solidarisch unterstützt werden sollten. Auf längere Sicht verweigerten sie sich der Fusion mit den gewerkschaftlichen Zentralverbänden. Aus der internen Strömung wurde eine externe Opposition, als sich die Lokalisten 1897 als Freie Vereinigung deutscher Gewerkschaften (FVdG) verselbstständigten. Mit Syndikalismus oder gar Anarchosyndikalismus hatten diese Selbstbehauptungsbestrebungen aber noch wenig zu tun. Einige Grundmerkmale teilte das lokalistische Vertrauensmännersystem mit dem Syndikalismus jedoch bereits, weil es an versammlungsdemokratische Praxis anknüpfte.

Auf der Ebene des Politischen zeigten sich ebenfalls grundlegenden Meinungsunterschiede mit der gewerkschaftlichen Hauptströmung. Während sich die Mehrheit der von der Generalkommission der Freien Gewerkschaften repräsentierten Verbände tendenziell eher dem rechten Flügel der Sozialdemokratie zuordnete und sich politisch neutral gab, fühlten sich die „Lokalisten“ eindeutig der sozialdemokratischen Linken zugehörig. Von den Rechten in der SPD und den Gewerkschaften wurden die Oppositionellen deshalb als Anarchisten bzw. als Anarcho-Sozialisten bezeichnet. Die Lokalisten fühlten sich durch derartige Vergleiche auf das Tiefste verunglimpft und wiesen eine Nähe zu anarchistischen Ideen zurück. Tatsächlich verstanden sie sich als authentischer Bestandteil der sozialistischen Arbeiterbewegung und geradezu als revolutionäre Avantgarde der wahren Sozialdemokratie. Als die Freie Vereinigung unter dem Einfluss des Arztes Dr. Raphael Friedeberg ab 1904 den Generalstreik als revolutionäres Kampfmittel propagierte und den Parlamentarismus dazu als ungeeignet ablehnte, markierte diese Wendung eine Zäsur.

Es begann der lange Abschied von der Sozialdemokratie und den freien Gewerkschaften. Faktisch exekutierte die SPD im Jahr 1908 durch einen Unvereinbarkeitsbeschluss die endgültige Trennung: Mitglieder der Freien Vereinigung durften nicht mehr der Partei angehören und waren deshalb zum Übertritt zu den Freien Gewerkschaften aufgefordert. Dem Beschluss beugten sich mehr als die Hälfte der Mitglieder. In der geschrumpften Freien Vereinigung setzte ein theoretischer und programmatischer Wandlungsprozess ein von einem sozialdemokratischen Selbstverständnis zur Annäherung an ein sozialrevolutionäres und zuletzt auch anarchistisches Denken führte. Von einem Masseneinfluss waren die Syndikalisten allerdings weit entfernt: Nach dem erzwungenen Abschied von der Sozialdemokratie verlor die Freie Vereinigung den Großteil ihrer Basis. Hatte man zuvor bis zu 18.000 Mitglieder (um 1900) gezählt, waren es vor Beginn des Ersten Weltkriegs gerade einmal 6.000. Im Vergleich zu den drei Millionen Mitgliedern der Freien Gewerkschaften eine eher zu vernachlässigende Dimension.

Während die Gewerkschaften und die SPD auf eine korporative Burgfriedenspolitik einschwenkten, wurden die Bedingungen für die Syndikalisten im Ersten Weltkrieg schwierig. Aufgrund ihrer antimilitaristischen Propaganda wurde die Freie Vereinigung zu Kriegsbeginn verboten. Gleich in den ersten Kriegstagen wurden allein im Rheinland 30 ihrer führenden Aktivisten zum Teil für mehrere Jahre in „Schutzhaft“ genommen. [„Die Gewalthaber der gestürzten kapitalistischen Regierung hatten gleich in der ersten Woche des Krieges unsere Presse für die ganze Dauer des Krieges verboten, den Organisationen und Agitatoren das Tätigkeitsfeld eingeschnürt und gänzlich unmöglich gemacht. Gleich in den ersten Tagen wurden an 30 Agitatoren in Elberfeld, Düsseldorf, Crefeld, Cöln, Süchteln in ‚Schutzhaft‘ gesteckt und bis zu zwei Jahren darin festgehalten.“[1]Aus: Konferenz der Syndikalisten. In: Der Syndikalist 1 (1918/19), Nr. 4 v. 4. Januar 1919.

Ein formales Verbot der Organisation durch den Staat bedurfte es allerdings nicht. Zahlreiche Verhaftungen deuten auf rigorose Repressionen hin, die einem formalen Verbot in der Wirkung gleichkamen. Dies betraf vor allem die Basis, während die Geschäftsführung der FVdG in Berlin weiter die Kommunikationsverbindungen aufrechterhielt. Das polizeiliche Vorgehen gegen Anarchisten und Syndikalisten zwang jedoch einzelne Funktionäre ins Exil. So z. B. Augustin Souchy, der 1917 nach Schweden flüchtete. Ein gewerkschaftliches Engagement war der Freien Vereinigung unter den Bedingungen der „Burgfriedenspolitik“ zwischen den „Freien Gewerkschaften“ und den Unternehmensverbänden nicht mehr möglich. In Anbetracht der zahlreichen Einberufungen zum Kriegsdienst und aufgrund der staatlichen Verfolgung ging es in dieser Situation vor allem darum, die noch verbliebenen „Reihen zusammen zu halten“.]

Trotz der polizeilichen Überwachung sind in der Kriegszeit in mindestens 18 Städten getarnte Organisationsaktivitäten nachweisbar. Wenige Tage nach dem Ende des Krieges konnte die Geschäftskommission die Reste der Organisation quasi aus dem Stand reaktivieren. Auf der ersten Konferenz der Syndikalisten am 26. Dezember in Berlin stellte der Geschäftsleiter Fritz Kater heraus, „dass die Freie Vereinigung deutscher Gewerkschaften wohl die einzige festgefügte Organisation in Deutschland ist, deren Vertreter und Organe [1918] nicht umzulernen brauchten. Wir waren Feinde des Kapitals, des Militarismus, der Kirche, des Staates längst vor dem Kriege, blieben unserer Ueberzeugung treu im Kriege und sind es noch heute. Wir waren Antiparlamentarier seit 1905 und lehnen auch heute ab, uns an den Wahlen zur Nationalversammlung zu beteiligen. Wir haben uns die Hände rein gehalten. […] Die Nationalversammlung aber ist kein Mittel zur Besitzergreifung der wirtschaftlichen Macht durch die Arbeiterklasse. Die Arbeiterklasse kommt nicht durch Reden und Abstimmen in den Besitz des Grund und Bodens, der Fabriken und Werkzeuge, sondern durch direkte Massenaktionen. Revolutionäre Gewerkschaften sind die Organe zur Durchsetzung der sozialen Revolution.“ Dieses Bekenntnis enthält bereits alle wesentlichen Grundprinzipien des Syndikalismus.

Seit der Novemberrevolution propagierte die Freie Vereinigung ihren auf Industrieföderationen und Arbeitsbörsen basierenden Aufbau der Freien Vereinigung als das authentische, reine Rätemodell. Als rein waren die Räteorgane nur dann akzeptiert, wenn sie ausschließlich auf wirtschaftlicher Ebene eingriffen. Die zur Vorbereitung der Parlamentswahlen vor allem auf Betreiben der Mehrheitssozialdemokratie eingesetzte Nationalversammlung galt hingegen als politisch kontaminiert. Explizit anarchosyndikalistisch waren die Vorstellungen der Freien Vereinigung allerdings nicht. So wurde etwa eine „kommunistisch-sozialistische Gesellschaftsordnung“ auf der Grundlage der Diktatur des Proletariats eingefordert. Darüber hinaus wurde den Mitgliedern auch der Beitritt in die linksstehenden Parteien empfohlen. Beides wurde beispielsweise von den Anarchisten ganz entschieden abgelehnt.[In einem Artikel“ „Was wollen die Syndikalisten“, in: „Der Syndikalist“ 1 (1918/19), Nr. 1 wurden die Mitglieder nicht zum Eintritt in die Parteien links von der SPD aufgefordert, sondern dazu „in wirtschaftlichen Fragen und politischen Fragen gemeinsam zu handeln“. Zitiert auch in Hartmut Rübner, „Rätesystem oder Diktatur“.[2] Anarchosyndikalistische Transformationsvorstellungen nach der Novemberrevolution. In: Archiv für die Geschichte des Widerstandes und der Arbeit 20/2016, S. 173-214, hier S. 176. In diesem Beitrag werden zahlreiche Doppelmitgliedschaften von FVdG/FAUD/S vor allem mit der USPD aufgezeigt. In Mühlheim/Ruhr und Hamborn waren z. B. in den industriellen Großbetrieben viele syndikalistische Betriebsräte nicht nur in der FVdG, sondern auch in der USP organisiert. Bis 1920 gab es ebenfalls viele Doppelmitgliedschaften zwischen FVdG und KPD, obwohl die KPD eine ganz entschiedene Ausschlusspolitik gegen die Syndikalisten betrieb.]

Die Fahrt aufnehmende syndikalistische Bewegung war in programmatischer Hinsicht noch unbestimmt und in den organisatorischen Aspekten auch diffus. Zur Klärung dieser offenen Fragen fand am 27. – 30. Dezember 1919 wieder in Berlin ein Kongress statt. In der Zählung war es der 12. Kongress der Freien Vereinigung, bei dieser Gelegenheit erfolgte die Umbenennung in Freie Arbeiter Union Deutschlands [Syndikalisten] (FAUD). Die versammelten Delegierten vertraten 111.675 Mitglieder. Im Vergleich zu den zuletzt 6.000 Mitgliedern im Jahr 1914 also ein zahlenmäßiger Quantensprung. Die an dieser Stelle angenommene – von Rudolf Rocker formulierte – Prinzipienerklärung verband erstmals die Organisationsprinzipien des französischen Syndikalismus mit der theoretischen Substanz des anarchistischen Kommunismus. Politische Parteien seien außerstande das Ziel des „freien, staatenlosen Kommunismus“ zu verwirklichen. Genau genommen kann erst durch die von Rudolf Rocker vorgenommene theoretisch-praktische Verbindung von Syndikalismus und Anarchismus von einem Anarchosyndikalismus in Deutschland gesprochen werden. Die Grundprinzipien des anarchistischen Kommunismus waren demzufolge mit einer Diktatur des Proletariats oder einer Mitgliedschaft auch in den sozialistischen oder kommunistischen Parteien unvereinbar. Diese Leitlinien waren nicht einfach durchsetzbar und wurden erst nach langjährigen Debatten als verbindlich anerkannt. Wichtige regionale Organisationen in Rheinland-Westfalen, die Freie Arbeiter-Union (Räteorganisation) oder der syndikalistische Berufsverband der im deutschen Schiffsbund organisierten Seeleute spalteten sich ab. Sie standen der KPD näher und schlossen sich in Moskau der Roten Gewerkschafts-Internationale an.

Ihre verhältnismäßig große Bedeutung in den ersten Jahren der Weimarer Republik verdankte der Syndikalismus der wachsenden Radikalisierung der Arbeiterschaft im Ersten Weltkrieg. Von daher konnte die FAUD sogar von der Entfremdung zwischen der sozialdemokratischen Partei- und Gewerkschaftsführungen und deren Basis profitieren. In den spontanen Streikbewegungen im Jahre 1919, in den Konsumentenprotesten („Hungerkrawalle“) und beim Abwehrkampf gegen den Kapp-Putsch im Rahmen der „Roten Ruhr Armee“ im Frühjahr 1920 stieß der Syndikalismus auf erhebliche Resonanz. In der revolutionären Phase der Weimarer Republik konnten somit immense Mitgliederzuwächse verzeichnet werden. Die eigentliche Wirkungsmacht der anarchosyndikalistischen Organisierung ging dabei über bloße Mitgliederzahlen hinaus. Nicht zuletzt die zeitgenössische Wissenschaft kam um diese Feststellung nicht umhin. In den Motivlagen der aktivistischen Arbeiter und Arbeiterinnen kam ihrer Auffassung nach eine syndikalistische Grundtendenz zum Tragen.

So kommt etwa der nationalkonservative Verwaltungswissenschaftler Heinrich Göppert in einem Aufsatz über die Sozialisierungsbewegung nach dem Ersten Weltkrieg auf den ArbeiterInnenradikalismus zu sprechen. In den tiefgreifenden Sozialisierungsforderungen käme „die höchst primitive Auffassung der radikalen Arbeiterschaft“ zum Ausdruck, „die ganz naturgemäß der syndikalistisch-produktivgenossenschaftlichen Richtung zuneigt. Denn was nützt es dem Arbeiter, wenn in den sozialisierten Betrieben … doch die Lohnarbeit bestehen bleibt, wenn ihm statt des Arbeitgebers ‚Kapital‘ ein Arbeitgeber in der Gestalt irgendeiner ‚gemeinwirtschaftlichen‘ Organisation gegenübertritt, in deren Betriebe er schließlich nicht mehr Rechte hat, als die neue Gesetzgebung überall einräumt, mögen auch eine Anzahl Genossen in der Zentrale sitzen, wo sie doch nur die Arbeiterinteressen verraten? Was nützt es ihm, wenn ihm statt der verheißenen Erlösung der Arbeitsqual der Satz entgegengehalten wird, daß die Religion des Sozialismus die Arbeit sei? Er will der Herr sein und ihm soll der Betrieb gehören.“ Etwas gewogener drückte es der Ökonom Josef Schumpeter in seinem Aufsatz „Sozialistische Möglichkeiten von heute“ (1920) aus. Der Syndikalismus sei „etwas Naheliegendes, was tief im Volksbewußtsein liegt, nämlich die Tendenz zur Eroberung ihres ‚Betriebes‘ durch die Arbeiter.“ und deshalb könnten die ‚wilden Sozialisierungen „nicht ohne weiteres als vorübergehende, lediglich aus der Verzweiflungsstimmung der Zeit fließende Torheit“ betrachtet werden.

Beide Zitate zeigen, dass die damalige Wissenschaft den Anarchosyndikalismus als eine breite Strömung in der Arbeiterbewegung wahrnahm. Als ein Phänomen, das unmittelbaren Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen zu nehmen versuchte und darüber hinaus die Herrschaft im Betrieb radikal in Frage stellte. Der Anarchosyndikalismus war im Grunde der organisatorische Ausdruck einer militanten Basisbewegung, die vor allem durch die Belegschaften der Großbetriebe getragen wurde. Somit war die FAUD ein Produkt der Revolutionszeit von 1918 bis 1920. Eine Massenorganisation wurde sie, weil ihre Prinzipien und Forderungen dem „naturwüchsigen Syndikalismus“ ihrer Anhänger entsprachen.

Wenn man sich die soziale Basis des Syndikalismus genauer anschaut, ergibt sich ein differenziertes Bild. Erkennbar werden sowohl unterschiedliche berufliche Affinitäten als auch eine regionale Verteilung. Die meist aus „Handwerker-Arbeitern“ bestehenden Vorkriegskerne der Freien Vereinigung stellten zumeist den Funktionskörper. Sie bildeten gewissermaßen das Korsett der in ideologischer Hinsicht noch unbestimmten Bewegung. Die traditionellen Berufsgruppen der Freien Vereinigung waren stets qualifizierte Handwerker mit einem hohen Grad an Erfahrungswissen gewesen. Häufig waren Syndikalisten anzutreffen unter den Bauarbeitern, den Malern, Zimmerern oder den Fliesenlegern. Besonders auffällig ist die syndikalistische Präsenz in hochspezialisierten Berufsbranchen. Etwa bei den Musikinstrumentenbauern, Kistenmachern, Ofensetzern oder Töpfern. Auch unter den Bürstenmachern und in einigen Sparten der Textilbranche am Niederrhein, wie zum Beispiel die Bandwirker. Ihre manuellen Fertigkeiten und ihr langjähriges Produktionswissen garantierte eine solide Verhandlungsposition gegenüber den Unternehmern. Infolge der Einführung neuer Technologien und die zunehmende Rationalisierung verlor diese Marktmacht jedoch an Bedeutung.

Neu in der FAUD anzutreffen war eine zumeist jüngere Massenbasis in Rheinland-Westfalen und Oberschlesien. Diese Mitgliedschaft bestand mehrheitlich aus un- oder angelernten Beschäftigten im Bergbau sowie der metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie. Deutlich präsent waren Anarchosyndikalisten auch in der niederrheinischen Textilindustrie, in einzelnen Büromaschinen- und Autozulieferungsproduktionsstätten in Mitteldeutschland aber auch in der chemischen Industrie (vor allem Leuna Werke in Sachsen-Anhalt). Dazu kamen die maritimen Branchen in den norddeutschen Hafenstandorten, besonders die Seeleute, aber auch die Hafen- und Werftarbeiter, hauptsächlich Arbeiter in den industriellen Großbetrieben in Hamburg und in Bremen. Als ausgesprochene Hochburgen des Syndikalismus sind einige Städte auszumachen: in Mülheim an der Ruhr, in Duisburg oder auch in kleineren Städten wie Sömmerda in Thüringen besaßen die Syndikalisten vorübergehend beinahe das Organisationsmonopol in der örtlichen Arbeiterbewegung. Attraktiv war der Syndikalismus unter den Bergarbeitern im Ruhrgebiet, in Mitteldeutschland, Oberschlesien, im Saarland und im Aachener Wurmrevier.

Die betrieblichen Standbeine in diesen Bereichen sicherten den syndikalistischen Organisationen noch einen informellen Einfluss innerhalb der Arbeiterbewegung. Im Zuge der wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung der Weimarer Republik nach 1924 ging die Bewegung schlagartig zurück. Konnte man sich bis dahin auf „informelle“ Strukturen in den Betrieben stützen, führten auch die konjunktur- und arbeitsmarktpolitischen Ursachen zu rapiden Mitgliederverlusten. Bis 1925 verringerte sich die Organisationsstärke auf 25.000, um dann noch schneller zu sinken. Dass eine dauerhafte Einbindung des Massenzustroms von über 120.000 (1920/21) Mitgliedern nicht gelang, ist außer auf die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen auch auf interne Faktoren zurückzuführen. Sichtlich überforderte Funktionsträger an der Basis waren mit ideologischen Meinungsstreitereien oder der Passivität von „indifferenten“ Neuzugängen konfrontiert. Außerdem fehlte es vielerorts an qualifizierten Kadern zur Schulung der Mitglieder.

Wenn man nach Gründen für den gravierenden Bedeutungsverlust des Anarchosyndikalismus in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre sucht, stößt man auf eine ganze Anzahl dafür maßgebliche Faktoren.

  1. Die instabilen Binnenstrukturen und ideologische Differenzen innerhalb der syndikalistischen Organisationen. Streitigkeiten entstanden unter anderem mit den rein anarchistischen Strömungen in der FAUD, die sich organisationsablehnend verhielten.
  2. Ein Korporatismus von Staat, Kapital, linken Parteien und Freien Gewerkschaften, der sich in konzertierter Form gegen die linksradikalen Organisationen in der Arbeiterinnenbewegung richtete.
  3. Die staatliche Repression mit der die Streikbewegungen 1919, die Bewegung gegen den Kapp-Putsch, die Aufstände in Mitteldeutschland und Oberschlesien im Jahr 1921 niedergeschlagen wurden. Dazu kamen Verbote während der Inflation im Oktober 1923.
  4. Als Sprengsatz für den Anarchosyndikalismus erwies sich auch die nationale Frage in Oberschlesien 1921 und bei der französischen Besetzung des Ruhrgebiet 1923. So hatte sich zum Beispiel die FAUD geweigert am Generalstreik gegen die Verhaftung Thyssens teilzunehmen und stand deshalb einer geschlossenen nationalen Einheitsfront gegenüber. Unter der Überschrift Gewerkschaften und Kommunisten gegen Syndikalisten, schrieb beispielsweise der Oberhausener Generalanzeiger: „Die Vertreter der Gewerkschaften fordern von der Regierung, daß die schärfsten Mittel gegen die Syndikalisten im Ruhrgebiet angewendet werden; und wie ich höre, ist jetzt beschlossen worden, alle zu entlassen, die in französische Dienste treten. Man will die Führer der Bewegung verhaften und beabsichtigt, die Leiter zu beseitigen. Bei den Arbeitgebern ist in Aussicht genommen, über die syndikalistischen Anhänger einen strengen Boykott zu verhängen. Sie sollen fortan im Ruhrgebiet geächtet sein, da sie eigenen Kollegen in den Rücken fielen. Von der Regierung erwarten die Gewerkschaften, daß sie dem weiteren der Syndikalisten den Boden entziehen.“
  5. Systematische Säuberung der Belegschaften. Nach der Inflation säuberten die Konzerne ihre Betriebe gezielt von radikalen Belegschaftsgruppen und unbequemen Betriebsräten. Die syndikalistische Basisbewegung in den Betrieben wurde durch den ökonomischen Druck einer de facto-Langzeitaussperrung sozusagen erstickt und bis zur Wirtschaftskrise von 1929/30 durch eine noch beträchtliche Sockelarbeitslosigkeit in der Industrie niedergehalten.
  6. Unter den politischen Parteien bezog vor allem auch die KPD schon seit 1919 eine Frontstellung gegen die sogenannte „syndikalistische Krankheit“, weil die Beschlüsse der Komintern vorsahen, die majoritären Gewerkschaften zu erobern.
  7. Arbeitsgesetze. Durch die gesetzliche Verankerung des Tarifsystems und dem Betriebsrätegesetz wurde Syndikalisten das Wasser abgegraben. Das Ziel der Gewerkschaften war es Tarifverträge abzuschließen und die Syndikalisten davon abzuhalten. Die 1923 verordnete Zwangsschlichtung von Arbeitskonflikten war ein Eingriff in die Arbeitsbeziehungen, die den radikalen Gewerkschaften das Wasser abgrub. Eine Verstaatlichung der Arbeitsbeziehungen erwies sich als Vorteil für die gemäßigten Gewerkschaften. Faktisch machte sie unabhängiger von der Kontrolle ihrer Mitgliedschaft. Außerdem wurde die Konkurrenz von links durch die Gesetzgebung kleingehalten. Auf Grundlage des 1926 verabschiedeten Arbeitsgerichtsgesetzes sprachen die Arbeitsgerichte der FAUD die Tariffähigkeit als gewerkschaftliche Vereinigung ab. 1930 wurde dies durch ein Urteil des Reichsarbeitsgerichts bestätigt. Praktisch war damit der FAUD untersagt, ihre Mitglieder vor den Gerichten zu vertreten.

Wenn die Mitgliederzahlen der FAUD auch insgesamt sanken, „so bot sie doch auch das Bild eine gewissen inneren Konsolidation, zumindest innerhalb ihres Führungskerns.“ Nach der Inflationszeit war die FAUD als sozialrevolutionäre Gewerkschaft zwar gescheitert, nicht unbedingt in ihrem Anspruch als „praktische Schule und Erziehungsstätte“. Aufgrund ihrer vielfältigen Praxisfelder, zu denen eigene Produktiv- und Wohngenossenschaften, Konsumvereine sowie Siedlungsprojekte und kulturelle Initiativen gehörten, wurden Ansätze einer emanzipatorischen Kulturbewegung realisiert. Tatsächlich war die FAUD eine „proletarische Universalorganisation“, die diverse Aufgabenfelder übernahm: Kindergruppen, Jugendorganisationen und Frauenbünde. Dazu kam ein Verlag mitsamt einer Büchergilde.

Darüber hinaus nahm die FAUD über engagierte Funktionäre Einfluss auf die proletarischen Kulturverbände: Das gilt zum Beispiel auch für die Esperanto-, Sexualreform- und Freidenkerbewegung. Diese Schnittstellen mit der proletarischen Kulturbewegung verhinderten, dass sich Symptome sektiererischer Debattierzirkel einstellten. Am linken Rand der Arbeiterbewegung blieb die FAUD selbst als Minderheitenorganisation bis zur Machtübertragung an die Nationalsozialisten noch gesellschaftspolitisch interventionsfähig. Danach leisteten die Mitglieder der illegalen FAUD einen wesentlichen Beitrag zum Widerstand gegen die Nazidiktatur.

 

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Ein Kommentar zu «Vom Lokalismus zum Anarchosyndikalismus»

  1. Danke für diesen hervorragenden Artikel! Sein Inhalt sollte bei Einführungen in die F.A.U bekannt gemacht werden.
    Hoffentlich wirkt der Text der hinfälligen Gleichsetzung von Syndikalismus und Anarchismus entgegen.

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