Lufthansa klagt gegen die Pilotenvereinigung Cockpit wegen „Unverhältnismäßigkeit“ des Streiks
Aufgerufen hatte die Pilotenvereinigung Cockpit (VC), und die fand sich noch am selben Tag vor dem Arbeitsgericht wieder. Lufthansa klagte auf „Unverhältnismäßigkeit“ des Streiks und zielte auf eine Einstweilige Verfügung. Dazu kam es nicht. Beide Parteien einigten sich auf die Wiederaufnahme der Verhandlungen, der Streik wurde vorzeitig abgebrochen. Anfang März werden wir sehen wie es weitergeht. Pikant: mit den Flugbegleitern (UFO) und dem Bodenpersonal (ver.di) drohen indessen zwei weitere Gewerkschaften mit Streik.
Der Schein der Einigung sollte aber nicht trügen: Die Zustimmung zum Vergleich seitens VC dürfte erfolgt sein, weil die Richterin sicherlich klargestellt hat, zu welchen Ungunsten ein Richterspruch ausschlagen würde. Und bei festgestellter Unverhältnismäßigkeit droht der VC eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe. Einstweilige Verfügungen sind offensichtlich ein effektives Mittel der Unternehmer. Babylon lässt grüßen. (HM)
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