Betrieb & Gesellschaft

Déjà-vu im Arbeitskampf

Lufthansa klagt gegen die Pilotenvereinigung Cockpit wegen „Unverhältnismäßigkeit“ des Streiks

Multitasking – ein großes Schlagwort der flexibilisierten Arbeitswelt. Die Bosse selbst scheinen dazu nicht in der Lage. Sobald sie es mit mehr als einer Gewerkschaft zu tun haben, rennen sie vor Gericht. Wie 2007 die Deutsche Bahn (im Falle der GDL), so 2010 die Lufthansa. Am 22.2. traten 4.000 der 4.500 Hanse-Piloten in den Streik, v.a. um dem Lohndumping durch Tochtergesellschaften zu begegnen. Besonders interessant und ungewöhnlich: die Forderung, den deutschen Konzerntarif auch auf die Lufthansa-Strukturen im Ausland auszuweiten, womit nationale Tarifschranken durchbrochen würden.

Aufgerufen hatte die Pilotenvereinigung Cockpit (VC), und die fand sich noch am selben Tag vor dem Arbeitsgericht wieder. Lufthansa klagte auf „Unverhältnismäßigkeit“ des Streiks und zielte auf eine Einstweilige Verfügung. Dazu kam es nicht. Beide Parteien einigten sich auf die Wiederaufnahme der Verhandlungen, der Streik wurde vorzeitig abgebrochen. Anfang März werden wir sehen wie es weitergeht. Pikant: mit den Flugbegleitern (UFO) und dem Bodenpersonal (ver.di) drohen indessen zwei weitere Gewerkschaften mit Streik.

Der Schein der Einigung sollte aber nicht trügen: Die Zustimmung zum Vergleich seitens VC dürfte erfolgt sein, weil die Richterin sicherlich klargestellt hat, zu welchen Ungunsten ein Richterspruch ausschlagen würde. Und bei festgestellter Unverhältnismäßigkeit droht der VC eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe. Einstweilige Verfügungen sind offensichtlich ein effektives Mittel der Unternehmer. Babylon lässt grüßen. (HM)

Redaktion

Die Redaktion der Direkten Aktion.

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