Betrieb & Gesellschaft

Keine Arbeit ohne Lohn!

Blockade des Logistikkonzerns GLS in Mailand +++ FAU Halle unterstützt Jobber: Volle Entlohnung nach Klage

Gegen „Gratisarbeit“

In Cerro al Lambro bei Mailand kam es am 12. Februar zu einer Blockade des internationalen Logistikkonzerns GLS. Die ArbeiterInnen versperrten den ankommenden Lastwagen die Zufahrt. Der Grund des Arbeitskampfes war, dass in der Firma unzumutbare Arbeitsbedingungen herrschen. Die geleisteten Überstunden werden nicht anerkannt und somit wird unbezahlte Arbeit geleistet. Für einen Monat mit 280 Arbeitsstunden bekommt ein/e Arbeiter/in1.000 Euro. Dem Arbeitgeber wird außerdem vorgeworfen, dass er die Lohnsteuer für Überstunden nicht an den Fiskus zahle.

Der Geschäftsführer ließ die Streikaktion der Basisgewerkschaft Slai Cobas durch die Polizei auseinandertreiben, aber keine StreikbrecherInnen fanden sich, um die nun angelieferten Waren auszuladen. Das besondere an dieser Aktion war, dass die Belegschaft sich nicht in „Italiener“ und „Migranten“ spalten ließ. Wie der Konflikt weiter verläuft, ist noch unklar, aber die Stimmung unter den ArbeiterInnen und UnterstützerInnen ist weiterhin kämpferisch. (WK)

 

Arbeiten im Paradies

Durch Informationsmaterial der FAU zu unbezahlten Probeschichten kam es im vergangenen September zum Kontakt zwischen der FAU Halle und einem jungen Jobber. Dieser erzählte von seiner unbezahlten Tätigkeit im Hallenser Imbiss „Zum Paradies“ im August 2009. Nach gemeinsamer Beratung setzte er sich mit einem Fachanwalt in Verbindung. Mit dessen Hilfe wurde die Inhaberin der Gaststätte verklagt. Es kam zu mehreren Gerichtsterminen. In der ersten Verhandlung wurde vom Richter festgelegt, dass die Firma die geleisteten drei Wochen Arbeit voll entlohnen muss. Bei einem weiteren Gerichtstermin wurde dem Jobber bestätigt, dass seine Entlassung einer Kündigungsfrist unterliegt. Dass heißt, dass die Gaststättenbetreiberin auch für den September- und Oktoberlohn aufkommen muss, weil der Vertrag ein dreimonatiges Arbeitsverhältnis festschreibt. Diesen Beschluss wollte die Ex-Chefin nicht akzeptieren und verweigerte die Zahlung. Der Anwalt des Klägers beantragte eine Zwangsvollstreckung bei der Schuldnerin. Nach diesem Antrag überwies die Frau die ersten Monatsraten.

Danach heuerte der Betroffene im Programmkino CAPITOL an. Hier sollte er sein Können in einer Probeschicht als Kellner unter Beweis stellen. Diese absolvierte er ohne Probleme, aber auf seinen Lohn oder einen weiteren Arbeitseinsatz wartet er vergebens. Die FAU Halle wird den Geprellten weiterhin unterstützen. (WK)

 

Mehr auf www.keine-arbeit-ohne-lohn.de

Redaktion

Die Redaktion der Direkten Aktion.

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