Das Programm „Arbeit für Häftlinge“ wurde vor genau 10 Jahren, am 27. April 2016, von der Regierung der Vereinigten Rechten eingeführt. Nach einem runden Jahrzehnt seiner Laufzeit scheint der polnische Staat völlig unvorbereitet auf das Risiko tiefgreifender Missstände, die dieses Programm in die Arbeitsbeziehungen bringt sowie darauf, wie es die Position der Gewerkschaften in Polen untergräbt. Die Geschichte eines im deutschen Konzern Jeremias durchgeführten Streiks und seiner Folgen sind der letzte Weckruf – es ist dringend Zeit für Veränderungen
Im Juli 2025 gewinnen die Beschäftigten des deutschen Abgassysteme-Herstellers Jeremias in Gniezno (Gnesen), die in der Gewerkschaft „Inicjatywa Pracownicza“ (Arbeiterinitiative) organisiert sind, einen 42-tägigen Streik – den längsten im privaten Sektor seit der Gründung der dritten Republik. Dank ihrer außergewöhnlichen Entschlossenheit und der Unterstützung von Sympathisanten erreichen die Beschäftigten Lohnerhöhungen von 650 Złoty, längere Pausenzeiten sowie einen günstigeren Ausgleichszeitraum für Überstunden.
Die außerordentlich lange Dauer des Streiks und die sich in die Länge ziehende Einigung lenkten die Aufmerksamkeit der staatlichen Behörden auf den akuten Konflikt zwischen der Geschäftsführung und der Gewerkschaft. Zur Vertretung in dem Tarifstreit wählte der Vorstand von Jeremias eine umstrittene Anwaltskanzlei1 , deren Vorgehensweise bereits in anderen aufsehenerregenden Konflikten in Polen zum Einsatz kam – in den Supermärkten Dino, Kaufland oder den Amazon-Lagern. Die Gewerkschafter*innen aus diesen Betrieben betrachten solche Methoden als klassisches Union Busting2 . Die Vorgehensweise des Jeremias-Konzerns stieß auf eine Reaktion der staatlichen Behörden. In der sechsten Protestwoche meldete Arbeitsministerin Agnieszka Dziemianowicz-Bąk der Staatsanwaltschaft den Verdacht auf eine Straftat, der Behinderung eines Tarifkonflikts durch den Arbeitgeber. Die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde PIP beantragte vor Gericht die Bestrafung der Personalchefin des Unternehmens wegen der unrechtmäßigen Entlassung von zwei Gewerkschaftern, die die Belegschaft mobilisiert hatten: dem Lackierer Dariusz Modrzejewski und dem Schweißer sowie Gewerkschaftsvorsitzenden Mariusz Piotrowski. Schließlich verurteilte die Strafkammer des Gerichts in Gniezno den Vorstandsvorsitzenden des Konzerns Jeremias wegen der Einstellung von Streikbrechern an die Stellen der Streikenden und der Behinderung der Kontrolle durch den ehrenamtlichen Arbeitsinspektor zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.700 Zloty. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Arbeitsgericht in Posen hat hingegen rechtskräftig die Wiedereinstellung der entlassenen Gewerkschafter angeordnet. Die Geschäftsführung und ihre Anwälte stellen die Autorität des polnischen Staates auf die Probe, indem sie Gerichtsurteile boykottieren – so, als ob das polnische Recht für den Konzern keine Gültigkeit hätte. Die charismatischen Gewerkschafter werden nicht in den Betrieb gelassen, erhalten jedoch ich Gehalt
Neben Maßnahmen am Rande der Legalität erschwerten auch die vom Staat selbst geschaffenen Instrumente die Einigung mit der Belegschaft von Jeremias. Diese Instrumente werden heute von immer mehr Unternehmern in Polen eingesetzt. Dies führt zu einer Lähmung des Dialogs mit den Gewerkschaften und zur Durchsetzung eines Modells, das auf möglichst niedrigen Löhnen und hoher Arbeitsintensität basiert. Der polnische Staat lebt vom Mythos der Solidarność, betreibt aber Union Busting. Und er spannt dafür weitere Tausende von Gefängnisinsassen ein.
Wie die Dritte Republik Union Busting betreibt
Neben dem noch aus der Zeit des Kriegsrechts stammenden Gesetz zur Beilegung von Tarifstreitigkeiten3 und der Möglichkeit, Union-Busting-Dienstleistungen als Betriebskosten abzusetzen4 , bricht Polen Rekorde bei der Nutzung von Gefangenenarbeit. Für den internationalen Konzern Jeremias war die Arbeit der Gefängnisinsassen entscheidend, um einen Teil der Produktion während des Streiks aufrechtzuerhalten. Die Insassen wurden zudem offen an die Front des Kampfes gegen den Streik geschickt – sie wurden dazu benutzt, die Streikinitiatoren einzukesseln und vom Rest der Belegschaft zu isolieren, offiziell um die Sicherheit zu gewährleisten. „Es ist inakzeptabel, dass ein Unternehmen, das öffentliche Mittel für die Beschäftigung von Häftlingen nutzt, diese nun gegen die eigenen Mitarbeiter einsetzt“, kommentierten Gewerkschafter, die am ersten Streiktag von Häftlingen eingezäunt wurden. Der eingezäunte Raum wurde als „Hühnerstall“ bezeichnet. Am Eingang zum Hühnerstall bewachten private Sicherheitskräfte und die Geschäftsleitung die Streikenden, damit sich diese nicht auf die Toilette oder in den Raucherraum begeben konnten, solange sich dort ein Mitarbeiter aufhielt, der sich dem Streik noch nicht angeschlossen hatte. Nach der Unterzeichnung der Streikvereinbarung machte die Geschäftsführung von Jeremias mit staatlicher Hilfe die Produktion noch stärker von der Arbeit der Gefängnisinsassen abhängig. Rekordhohe staatliche Zuschüsse für den Ausbau der Produktionskapazitäten und die Erhöhung der Beschäftigtenzahl in der Justizvollzugsanstalt in Gębarzewo fielen mit Entlassungen von Mitarbeitern in der Fabrik zusammen, darunter auch von Streikteilnehmenden. Vergünstigungen bei den Arbeitskosten und die Subventionierung der Produktionskapazitäten im Gefängnis sind Sozialdumping. Mit staatlicher Hilfe wirkt sich dieses Dumping auf die Arbeitsbedingungen in der Freiheit aus.
Wir werden dieses Problem vor dem Hintergrund der Hauptziele des Vorzeigeprogramms der Regierung der Vereinigten Rechten „Arbeit für Häftlinge“ ausführlich beschreiben.
„Das Gefängnis ist kein Sanatorium“ – immer häufiger ist es eine private Fabrik
Das Programm „Arbeit für Häftlinge“ wurde von der Regierung der Vereinigten Rechten vor genau 10 Jahren, am 27. April 2016, eingeführt. Es war das Vorzeigeprojekt des Justizministeriums unter der Leitung von Zbigniew Ziobro. Das Ministerium hob die sensationellen Ergebnisse der Öffnung von Haftanstalten für Initiativen externer Firmen, darunter privater Unternehmer, hervor. „Das Gefängnis ist kein Sanatorium, und Verurteilte sind keine Kurgäste. Wir haben Schluss gemacht mit den Privilegien der Häftlinge. Sie drängeln sich nicht mehr in der Warteschlange beim Arzt vor allen anderen Kranken. Wir haben dafür gesorgt, dass sie für ihren Lebensunterhalt arbeiten. In den Werkstätten der Haftanstalten haben wir Tausende von Arbeitsplätzen für Verurteilte geschaffen“, lobte Michał Woś, der damalige stellvertretende Justizminister, das Programm zu Beginn der letzten Legislaturperiode des Sejm.
Die Möglichkeit der Arbeit für Gefängnisinsassen an sich ermöglicht sicherlich die Verwirklichung vieler gesellschaftlich nützlicher Ziele und kann zur Resozialisierung beitragen. Doch nach einem ganzen Jahrzehnt der Umsetzung von Ziobros Programm scheint der polnische Staat völlig unvorbereitet auf die Missstände, die dieses Programm in die Arbeitsbeziehungen bringt, und darauf, wie es die ohnehin schon schwierige Position der Gewerkschaften in Polen untergräbt.
Die Urheber dieses Programms haben den Charakter der Arbeit von Strafgefangenen grundlegend verändert. Ziobros Programm hat vor allem externe Unternehmen, darunter private internationale Konzerne wie die deutsche Gruppe Jeremias, dazu ermutigt, auf die Arbeit von Gefangenen zurückzugreifen. Diese Anreize basierten auf zwei Prämissen: 1. dem Bau von 40 Produktionshallen bei Strafvollzugsanstalten und Haftanstalten (mittlerweile wurden fast 50 errichtet) 2. Vergünstigungen und Zuschüssen für Unternehmer, die Gefangene beschäftigen. Im Laufe der Entwicklung des Programms hat der Staat die Obergrenze für den festen Zuschuss zum Gehalt eines Häftlings von 20 auf 35 Prozent angehoben5 . Der Strafvollzugsdienst wirbt zudem mit weiteren wesentlichen Vorteilen für Unternehmen. Gefängnisinsassen, die auf der Grundlage einer Arbeitsvermittlung beschäftigt werden, fallen nicht unter das Arbeitsrecht, mit Ausnahme der Vorschriften zu Arbeitszeit sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz6 .
In der Praxis erschwert dies den Insassen die Möglichkeit, ihre Rechte zu verteidigen. Durch diese atypische Beschäftigungsform sind die Arbeitgeber zudem von der Zahlung der Krankenkassenbeiträge befreit – einen Teil der Arbeitskosten übernimmt der Staat. Das Ergebnis? Die Unternehmen erhalten dadurch deutlich kostengünsigere7 und leichter zu bändigende Arbeitskräfte.
Um das Sozialdumping und den Bau von Fabriken in Haftanstalten zu finanzieren, haben die Initiatoren des Programms „Arbeit für Häftlinge“ zudem den Abzug vom Gehalt der Gefangenen von 45 auf 51 Prozent des Lohns erhöht. Diese Mittel fließen in einen speziellen Fonds zur beruflichen Aktivierung von Verurteilten und zum Bau von Arbeitsstätten in Haftanstalten. Die Abzüge vom Lohn der Gefangenen sind die wichtigste und beinahe einzige Einnahmequelle des Fonds.
Das Programm hat zu messbaren Ergebnissen geführt.
Wie aus den statistischen Jahrbüchern der Zentralverwaltung des Strafvollzugs hervorgeht, hat sich die Zahl der für externe Unternehmen tätigen Strafgefangenen in den letzten zehn Jahren fast vervierfacht – von 2058 auf 77018 . Deutlich geringer, nämlich um 35 Prozent, stieg die Zahl der Häftlinge, die Hilfs- und Reinigungsarbeiten, wie die Straßenreinigung, verrichten: von 5830 im Jahr 2015 auf 7902 Personen im Jahr 2025. Gleichzeitig sank die Zahl der Häftlinge, die in staatlichen Arbeitsbetrieben in Haftanstalten für öffentliche Aufgaben eingesetzt wurden um fast die Hälfte9 , von 1711 auf 976. Diese staatlichen Betriebe haben zudem längst aufgehört, ihre Aufgabe der Beschäftigung von Häftlingen gewissenhaft zu erfüllen, und sind zu einer Fassade für Subunternehmer geworden, die keine Häftlinge beschäftigen, sowie zu einem Instrument zur Umgehung des Vergaberechts.
Der Fonds zur beruflichen Aktivierung von Verurteilten, der sich aus Abzügen vom Arbeitsentgelt der Häftlinge speist, ist enorm angewachsen10 . Kurz vor der Einführung von Ziobros Programm im Jahr 2015 beliefen sich die öffentlichen Beihilfen aus dem Fonds für alle Einrichtungen, die mit der Arbeit von Strafgefangenen befasst sind, auf insgesamt 36 Millionen Zloty.
Im letzten Jahr der vergangenen Legislaturperiode des Sejm, 2023, erreichten die Auszahlungen aus dem Fonds ein Rekordniveau von 486 Millionen. Das letzte Jahr 2025 brachte bescheidenere Auszahlungen in Höhe von 214 Millionen Zloty, doch laut Plan für das Jahr 2026 soll der Umfang der öffentlichen Beihilfen wieder auf 425 Millionen ansteigen. Allein für Zuschüsse zu Häftlingslöhnen plant der Fonds, den Unternehmern insgesamt 195 Millionen PLN auszuzahlen. Die Zuschüsse für den Bau oder die Erweiterung von Produktionshallen und andere Investitionen aus diesem Fonds werden sich auf 220 Millionen PLN belaufen11 . Gemäß den Vorgaben des Programms werden staatliche Beihilfen heute hauptsächlich von externen Unternehmen in Anspruch genommen.
Der Staat bezahlt die Gefangenenarbeit – das Unternehmen entlässt Mitarbeiter
Eine der ersten Hallen, die in Polen aus Mitteln des Fonds zur Aktivierung von Verurteilten errichtet wurden, entstand gerade in der Justizvollzugsanstalt in Gębarzewo. Sie wurde 2016 vom deutschen Konzern Jeremias angemietet, noch bevor Ziobros Programm in Kraft trat. Zuvor hatte das Unternehmen bereits begonnen, die ersten Strafgefangenen auch in seinem Werk in Gniezno zu beschäftigen. In einer am 17. April dieses Jahres veröffentlichten Erklärung erklärt die Geschäftsführung von Jeremias: „Das Unternehmen arbeitet seit 2009 mit der Justizvollzugsanstalt in Gębarzewo zusammen (…) Das Projekt wurde zu einer Zeit ins Leben gerufen, als der Markt in der Region Großpolen aufgrund der sehr niedrigen Arbeitslosigkeit keine Arbeitskräfte bot.“12 Tatsächlich kam es 2009 in Gniezno zu einem sprunghaften Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 13 Prozent (infolge des Zusammenbruchs staatseigener Betriebe). Heute ist die Zahl der Arbeitslosen in Gniezno zwar gesunken, liegt aber immer noch deutlich über dem Durchschnitt in Großpolen13 .
Im Jahr 2023 errichtete der Staat eine weitere Produktions- und Montagehalle in der Justizvollzugsanstalt in Gębarzewo aus Mitteln des öffentlichen Fonds, in den die Löhne der Verurteilten einfließen, und vermietete sie an den Konzern Jeremias14 . In der Ausschreibung zur Vermietung dieser Halle wies die Justizvollzugsanstalt darauf hin, dass „die Aufnahme einer Zusammenarbeit mit dem Unternehmen in dem oben genannten Bereich [Vermietung – Anm. d. Red.] nicht zu Entlassungen unter den vom Unternehmer beschäftigten zivilen Mitarbeitenden führen darf“. In den Jahren 2022–2024 reduzierte das Unternehmen jedoch die durchschnittliche Zahl der festangestellten zivilen Produktionsmitarbeiter von 281 auf 241 Personen15 , hauptsächlich durch die Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverträge.
Im letzten Jahr, 2025, als die Gewerkschaft einen monatelangen Tarifkonflikt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen führte, stiegen die staatlichen Zahlungen für die Löhne der Gefangenen im Vergleich zu den Vorjahren fast um das Doppelte (von 0,9 Mio. PLN im Jahr 2024 auf 1,7 Mio. PLN im Jahr 2025). Während des Streiks im Jahr 2025 war die Produktion in den Gefängnisfabriken für die Geschäftsführung von Jeremias von entscheidender Bedeutung. Denn sie schwächte das offizielle Ziel des Streiks, nämlich wirtschaftlichen Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Dies war dank Millionen von Złoty aus öffentlichen Mitteln möglich, die für den Betrieb der Fabrik bereitgestellt wurden. Trotz allem ermöglichte die Mobilisierung von Streikunterstützern aus ganz Europa, die Streikgeldzahlungen während der gesamten 42 Tage aufrechtzuerhalten und eine würdige Vereinbarung mit dem Konzern zu unterzeichnen, die den außergewöhnlich langen Streik beendete.
Neun Tage nach der Unterzeichnung der Streikvereinbarung beantragte die Geschäftsführung von Jeremias beim Generaldirektor des Strafvollzugsdienstes eine Rekordförderung in Höhe von 3,5 Millionen Zloty für den Ausbau der Produktionskapazitäten und die Anschaffung neuer Maschinen in der Strafvollzugsanstalt in Gębarzewo. In dem Förderantrag wies der Vorstandsvorsitzende darauf hin:
„Um die Verpflichtungen (…) bezüglich der bezahlten Beschäftigung von Gefängnisinsassen in den Hallen Nr. 1 und 2 zu erfüllen, ist eine Investition in einen neuen Maschinenpark erforderlich. Diese Investition wird es ermöglichen, Aufträge auszuführen und neue Produkte herzustellen, die den aktuellen Erwartungen des Marktes und neuer Kunden entsprechen“, und fügte hinzu, dass „die Einführung neuer Produkte neue Mitarbeiter erfordern wird, die neue Fähigkeiten erwerben werden. (…) Die Investition wird es ermöglichen, die Zahl der Insassen zu erhöhen, die sich durch Arbeit resozialisieren.
Bald darauf erhielt das Unternehmen vom Staat einen Zuschuss für neue Ausrüstung im Gefängnis16 . Im Dezember 2025 erhielt Jeremias zudem eine rekordhohe Entschädigung für die Löhne der Strafgefangenen – die Dezember-Tranche belief sich auf über 560.000 Zloty. Insgesamt erhielt Jeremias also allein im Jahr 2025 aus öffentlichen Mitteln des Strafvollzugsdienstes über 5 Millionen Zloty an Zahlungen aus dem Fonds für Strafgefangene. Wie aus dem Antrag auf einen Zuschuss für einen neuen Maschinenpark hervorgeht, gelangte ein Teil der Ausrüstung in die im Rahmen einer Ausschreibung angemietete Halle Nr. 2, wobei die Justizvollzugsanstalt die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen ausdrücklich daran knüpfte, dass diese „keine Entlassungen von zivilen Mitarbeitenden zur Folge haben darf“.
Unmittelbar nach Erhalt der Fördermittel für den Ausbau dieser Zusammenarbeit kündigte der Geschäftsführer von Jeremias… eine Entlassungswelle in seiner Fabrik in Gniezno an. Die Hälfte der Entlassenen waren Streikteilnehmer. Nach unserem Kenntnisstand hat die Justizvollzugsanstalt bislang keinerlei Maßnahmen in dieser Angelegenheit ergriffen.

Texte zur Grafik:
Y-Achse: Wie viele Millionen Zloty aus staatlichen Mitteln wurden jährlich an die Firma Jeremias für die Löhne der Häftlinge aus der JVA Gębarzewo überwiesen
Oktober 2024: Beginn des Arbeitskonflikts bei Jeremias, der im Juli 2025 mit einem erfolgreichen Streik endete
- Quartal 2025:
- Ankündigung von Entlassungen im Jeremias-Werk in Gniezno
- Zuschuss für Jeremias zum Kauf von Ausrüstung in Höhe von 3,5 Mio. PLN
- Rekord-Einmalzahlung für die Lohnkosten von Häftlingen in Höhe von über 0,5 Mio. PLN
Insgesamt beschäftigt das Unternehmen nach Stand Anfang März 2026 bereits 109 Verurteilte17 in zwei Produktionshallen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Gębarzewo sowie Häftlinge, die in Freiheit in der Fabrik in Gniezno arbeiten. Die Zahl der zivilen Produktionsmitarbeiter ist auf knapp über 200 Personen gesunken. Mit anderen Worten: Infolge der stetig steigenden Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln wird bereits ein Drittel der Produktionsleistung von Schornsteinsystemen des Unternehmens Jeremias unter Einsatz von Häftlingsarbeit erbracht.
Die Geschäftsführung erklärt, dass sie bis April die Zusammenarbeit mit ca. 10 % der festangestellten und über Vermittler beschäftigten Mitarbeiter durch Vertragsauslaufen und Entlassungen beendet habe. Als Hauptgrund für den Personalabbau nennt das Unternehmen „den Rückgang der Aufträge in den letzten drei Jahren und den Anstieg der Lohnkosten“. In dem bereits zitierten Antrag auf Fördermittel für neue Maschinen an den Direktor des Strafvollzugsdienstes erklärte der Geschäftsführer jedoch, die Produktion für neue Aufträge steigern und mehr Personal einstellen zu wollen – allerdings aus dem Kreis von Gefängnisinsassen. Öffentlich schiebt das Unternehmen die Verantwortung für die Entlassungen und die Verlagerung der Produktion hinter Gitter auch auf… die Ergebnisse einer Kontrolle durch die Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde, die mehr Platz in der Umkleidekabine für die Mitarbeiter oder die Markierung sicherer Transportwege gefordert hatte… „Da der Betrieb nicht erweitert werden kann, war es notwendig, die Zahl der Beschäftigten am Standort in der Kokoszki-Straße in Gniezno zu reduzieren und die Produktion in andere Betriebe zu verlagern“18 .
Wird der polnische Gefängnis-Industriekomplex westliche Investitionen anziehen?
Heute ist Polen in zwei verwandten Rankings europäischer Spitzenreiter. Im Jahr 2023 verzeichnete unser Land die höchste Inhaftierungsrate pro 100.000 Einwohner unter den Ländern der Europäischen Union. Im Jahr 2023 befanden sich in polnischen Gefängnissen 203 Personen pro 100.000 Einwohner – hinter Gittern sitzen fast doppelt so viele Menschen wie im EU-Durchschnitt (111 pro 100.000). Zudem liegen wir infolge des Programms von Ziobro bei der Zahl der berufstätigen Strafgefangenen an der Spitze. Entsteht vor unseren Augen ein neues Modell, um westliche Investitionen nach Polen zu locken? Das Beispiel des deutschen Schornsteinherstellers Jeremias scheint dies zu bestätigen. Das Beispiel der USA zeigt hingegen, dass die steigende Nachfrage der Arbeitgeber nach Arbeitskräften aus dem Strafvollzug zur Entstehung starker Interessengruppen beitragen kann, die sich für eine Verschärfung der Gesetze und eine höhere Inhaftierungsrate einsetzen, um den Pool an billiger, unfreier Arbeitskraft zu erweitern. Wird Polen in diesem Bereich weitere Rekorde aufstellen?
Sozialhilfe für Reiche – der Staat wäscht seine Hände in Unschuld
Die deutlich niedrigeren Arbeitskosten der Häftlinge und die geringen Mietkosten für die Halle auf dem Gefängnisgelände schlagen sich zweifellos in höheren Gewinnen für den Jeremias-Konzern nieder. Der Einsatz von Gefangenenarbeit in Polen verschafft dem deutschen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil auf dem EU-Markt und erschwert die Gewerkschaftsarbeit. Die Zulässigkeit dieser Art von staatlicher Beihilfe sollte einer besonderen Kontrolle unterliegen. Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU widmet der Frage der Zulässigkeit staatlicher Beihilfen große Aufmerksamkeit. Er legt fest, dass solche Beihilfen den Wettbewerb nicht verzerren dürfen, indem sie bestimmte Unternehmen oder die Produktion bestimmter Güter begünstigen. Verzerrt eine so starke Abhängigkeit der Produktion von der Gefangenenarbeit, wie im Fall von Jeremias, den zulässigen Wettbewerb? Bislang haben weder der Generaldirektor des Strafvollzugsdienstes noch die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde in dieser Angelegenheit eingegriffen. Auch der Justizminister hat in seiner Verordnung über die Grundsätze für die Inanspruchnahme des Fonds zur beruflichen Aktivierung von Verurteilten keine ausdrücklichen sozialen Klauseln aufgenommen. Infolgedessen freut sich das Unternehmen über weitere Zuschüsse.
Zeit für Gewerkschaften der Strafgefangenen
Verurteilte, denen die meisten Arbeitnehmerrechte aberkannt werden, sind besonders anfällig für schlechte Arbeitsbedingungen. Sie generieren messbare Gewinne für Unternehmen, die keinerlei sozialen Auftrag haben und diese Gewinne mitunter ins Ausland transferieren. Außerdem geben sie einen Großteil ihres Lohns für den Bau weiterer Hallen und die Ausweitung von Ziobros Programm ab. Im Zuge des Programms „Arbeit für Häftlinge“ wurde auch der Beitrag zum Fonds für die Hilfe nach der Haftentlassung und für Geschädigte von 10 auf 7 Prozent des Arbeitsentgelts des Häftlings gesenkt. Die Abzüge für den Unternehmensfonds verschlingen zudem einen so großen Teil des Gehalts, dass sie den Betrag, der für die Tilgung von Schulden bei Gerichtsvollziehern oder Unterhaltszahlungen vorgesehen ist, erheblich verringern (40 Prozent des nach allen Abzügen verbleibenden Betrags). Anstatt sich einen Neuanfang aufzubauen, wird der Gefangene dazu ausgenutzt, das Schicksal eines anderen Arbeitnehmers in Freiheit zu verschlechtern.
Die Vertrauten des ehemaligen Ministers Ziobro brachten Parolen vor, dass Verurteilte für ihren Lebensunterhalt und für die Gesellschaft arbeiten sollen. Sie sorgten aber dafür, dass der Häftling daran arbeitet, ein Paradies für Unternehmen, darunter auch internationale Konzerne, am Laufen zu halten. Das Programm „Arbeit für Häftlinge“ hat immer weniger mit echter Resozialisierung zu tun und immer mehr mit einer neoliberalen Dystopie.
Den tatsächlichen Druck für Veränderungen in den Arbeitsbeziehungen üben traditionell die in Gewerkschaften organisierten Arbeiter selbst aus. Bislang hat die „Arbeiterinitiative” (IP) bei Jeremias im April dieses Jahres eine Kontrolle durch die Arbeitsaufsichtsbehörde in der Justizvollzugsanstalt in Gębarzewo erwirkt. Nach Ansicht des Rechtsberatungsteams dieser Gewerkschaft sollte auch ein ehrenamtlicher Arbeitsinspektor – ein Gewerkschafter – Zugang zum Fabrikgelände an einer JVA haben, um die Arbeitsschutzbedingungen zu kontrollieren. Die Bedingungen in der jeweiligen Anstalt und die Möglichkeiten zu ihrer Verbesserung kennen jedoch am besten die dort Beschäftigten selbst. Haben auch Verurteilte das Recht, sich zu organisieren? Wir sind der Meinung, dass dies der Fall ist.
Unabhängig von der Beschäftigungsgrundlage gelten für alle Verurteilten die Vorschriften über Arbeitszeit und Arbeitsschutz. Wichtig ist, wie das Rechtsberatungsteam der Gewerkschaft „Arbeiterinitiative” argumentiert, dass die Vorschriften zum Arbeitsschutz auch die Möglichkeit der Beteiligung von Gewerkschaften an der Kontrolle der Arbeitsbedingungen der Verurteilten vorsehen. Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs über Konsultationen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sehen die Einrichtung von Arbeitsschutzausschüssen sowie die Beteiligung von Arbeitnehmervertretern, darunter eines ehrenamtlichen Arbeitsinspektors, vor. Das bedeutet, dass die besonderen Bedingungen des Freiheitsentzugs das Recht auf Arbeitnehmervertretung nicht ausschließen.
Der polnische Staat entwickelt eine neue Form des Sozialdumpings. Dies schlägt sich negativ auf die Lage aller Arbeitnehmenden und auf die unabhängigen Gewerkschaften nieder. Daher liegt die Abschaffung der Ausbeutung in Gefängnissen im Interesse der Gewerkschaften und aller arbeitenden Menschen.
Bartek Kurzyca, Marta Rozmysłowicz, Maja Kudła
1 Im Zuge des Tarifkonflikts bei Jeremias änderte diese Kanzlei ihren Namen von PCS Littler in PCS Paruch, Chruściel, Stępień, Kanclerz und trennte sich damit offiziell von der in den USA für Union Busting bekannten Kanzlei Littler Mendelson
2 Mehr dazu in: „Union Busting auf Polnisch. Über die Bekämpfung von Gewerkschaften“
https://www.ozzip.pl/publikacje/ksiazki-i-broszury/item/3086-union-busting-po-polsku [Zugriff: 19. April 2026]
3 Das im Mai 1991 verabschiedete Gesetz zur Beilegung von Arbeitskonflikten übernahm die meisten der Grundsätze, die die Behörden 1982 als Reaktion auf die Streikwelle vom August 1980 und die Gründung der NSZZ Solidarność, der ersten unabhängigen Gewerkschaft im sogenannten Ostblock, eingeführt hatten.
Mehr dazu: Piotr Krzyżaniak, „Polen (immer noch) ohne Streikrecht“
4 „Die Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen müssen nicht begrenzt werden“ https://www.prawo.pl/podatki/doradztwo-podatkowe-i-prawne-nie-podlega-limitowaniu-kosztow-w,412542.htm [Zugriff: 19. April 2026]
Der US-Kongress berät über einen Gesetzentwurf, der Steuervergünstigungen für juristische Dienstleistungen zur Bekämpfung von Gewerkschaften ausschließt, den sogenannten „No Tax Breaks for Union Busting Act“.
https://www.congress.gov/bill/119th-congress/house-bill/2692
5 Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 28. August 1997 über die Beschäftigung von Personen im Freiheitsentzug (Gesetzblatt in der jeweils gültigen Fassung)
6 Art. 121 § 9 des Gesetzes vom 6. Juni 1997 Strafvollzugsgesetzbuch (Gesetzblatt in der jeweils gültigen Fassung)
7 Die Mindesthöhe der Löhne für Häftlinge wurde vom Verfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil vom 23. Februar 2010 (Aktenzeichen P 20/09) festgelegt. Das Gericht entschied, dass Vorschriften, die es erlauben, vollzeitig beschäftigten Häftlingen nur die Hälfte des Mindestlohns zu zahlen, verfassungswidrig sind. Gemäß den nach dem Urteil erlassenen Vorschriften hat ein in Vollzeit beschäftigter Verurteilter Anspruch auf mindestens den Mindestlohn. Obwohl der Gefangene Anspruch auf den Mindestlohn hat, erhält er nicht den gesamten Betrag netto. Das Arbeitsentgelt unterliegt Abzügen.
8 Art. 121 § 9 des Gesetzes vom 6. Juni 1997 Strafvollzugsgesetzbuch (Gesetzblatt in der jeweils gültigen Fassung)
9.Vgl. Jährliche statistische Informationen 2015 und 2025, Zentrale Verwaltung des Strafvollzugs
https://www.sw.gov.pl/strona/Statystyka [Zugriff: 19. April 2026]
10 Informationen über staatliche Beihilfen aus Mitteln des Fonds in den Jahren 2012–2024: Öffentliches Informationsblatt, Zentrale Verwaltung des Strafvollzugs
11 Finanzpläne der staatlichen Zweckfonds 2026. Fonds zur beruflichen Aktivierung von Verurteilten und Haftanstalten. Tabelle 13/34
orka.sejm.gov.pl/proc9.nsf/pdf/640_u1_zal13.pdf [Zugriff: 19. April 2026]
12 „Jeremias antwortet auf die Vorwürfe. Es fallen konkrete Zahlen und Erklärungen“ https://moje-gniezno.pl/205362/jeremias-odpowiada-na-zarzuty-padaja-konkretne-liczby-i-wyjasnienia/ [Zugriff am 19. April 2026]
13 https://www.polskawliczbach.pl/Gniezno [Zugriff: 19. April 2026]
14 K. Rynarzewski, Ein weiterer Arbeitsplatz für Gefangene, Strafvollzugsdienst, www.sw.gov.pl, [Zugriff: 19. April 2026]
15 Vgl. Anmerkung 27, Zusätzliche Informationen zu den Jahresabschlüssen der Jeremias sp. z o.o. für die Jahre 2022–2024,
Finanzunterlagen-Browser des Unternehmensregisters KRS.
16 Erhalten im Rahmen des Zugangs zu öffentlichen Informationen am 9. April 2026.
17 Jeremias antwortet auf die Vorwürfe. Es werden konkrete Zahlen und Erklärungen genannt“ https://moje-gniezno.pl/205362/jeremias-odpowiada-na-zarzuty-padaja-konkretne-liczby-i-wyjasnienia/ [Zugriff am 19. April 2026]

