Am 29. Juni unterstützten FAU-Mitglieder ihre KollegInnen, die bei archäologischen Grabungsfirmen tätig sind, bei ihrem Appell an den Nordrhein-Westfälischen Landtag in Düsseldorf, das sogenannte Verursacherprinzip in das Denkmalschutzgesetz aufzunehmen. Lange Zeit war es in NRW bei Bauvorhaben, die archäologische Denkmäler zerstören würden üblich, diese Denkmäler durch spezialisierte Firmen professionell auszugraben, wissenschaftlich