Banner mit Aufschrift "Ob Leiharbeit, Befristung oder im Minijob – Beschissene Arbeitsverhältnisse bekämpfen"

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit nicht in Sicht

Anlässlich des Auslaufens von Leiharbeit-Tarifverträgen startet der DGB eine neue Kampagne: Tarifrunde Leiharbeit 19/20. labournet.de kommentierte den Start der neuen Tarifrunde in Richtung DGB-Gewerkschaften mit: „nix dazu gelernt.“[1]labournet.de Und auch die ver.di-Jugend positionierte sich klar: Auf ihrem Bundeskongress forderte sie in einem Beschluss das Verbot der Leiharbeit.[2]labournet.de Doch warum lehnen so viele die Leiharbeit-Tarifverträge ab?

Schlechterstellung durch Tarifvertrag

Leiharbeit wird in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – kurz AÜG – geregelt. Ziel der im April 2017 in Kraft getretenen Neufassung war es – laut Bundesregierung – Missbrauch in der Arbeitnehmerüberlassung entgegenzuwirken. Außerdem sollte es Unternehmen die Möglichkeit bieten, vorübergehenden Arbeitskräftebedarf bei Auftragsspitzen flexibel decken zu können. Die damalige Arbeitsministern Andrea Nahles (SPD) meinte weiterhin dazu, dass mit diesem Gesetz „klar das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher verabredet worden sei.“[3]aktuelle-sozialpolitik.de Dass das Ganze Käse ist lässt sich an zwei Beispielen belegen, also wie zum Geier kommt die Frau darauf?

Erstens: Das AÜG sieht vor, dass LeiharbeiterInnen nach 9 Monaten den selben Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten sollen. In dem Gesetz steht aber auch, dass es möglich, ist, diesen Grundsatz durch Tarifverträge zu unterlaufen. Mit Tarifverträgen kann verabredet werden, dass der gleiche Lohn erst nach 15 Monaten gezahlt werden muss – Soviel zum Thema „keine Schlupflöcher“, Frau Nahles. Es kommt noch dicker: es gibt da noch die sogenannte Unterbrechungsfrist. Diese besagt, dass wenn zwischen dem letzten Einsatz des Leiharbeiters beim gleichen Unternehmen drei Monate liegen dann fangen die 9 (mit Tarifvertrag bis zu 15) Monate ohne „Equal Pay“ wieder von vorne an.

Die harten Fakten was die Bezahlung angeht sehen so aus: LeiharbeiterInnen verdienen im Durchschnitt 42% weniger als ihre fest angestellten Kollegen. Und das liegt nicht daran, dass Leiharbeiter häufiger Tätigkeiten „geringer Qualifikation“ ausüben, sondern sie werden schlicht und einfach schlechter bezahlt – der Durchschnittslohn einer fest angestellten Fachkraft liegt bei 2965 Euro Brutto und der Durchschnittslohn einer Leiharbeitsfachkraft bei 2209 Euro Brutto.[4]statistik.arbeitsagentur.de

Zweitens: Die im Gesetz festgelegte Höchstüberlassungsdauer besagt, dass LeiharbeiterInnen höchstens 18 Monate bei einem Entleihbetrieb arbeiten dürfen. Doch auch hier sieht das Gesetz Schlupflöcher vor: durch tarifliche Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverband der jeweiligen Branche kann von einer Höchstüberlassung abgewichen werden. Davon wurde beispielsweise durch einen Tarifvertrag der IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall Gebrauch gemacht und eine Höchstüberlassung von 4 Jahren in der Automobilindustrie vereinbart.

Im April 2019 existierten 109 Tarifverträge, in denen die maximale Dauer der Überlassung an das selbe Unternehmen auf mehr als 18 Monate ausgeweitet wurde – und das, obwohl Leiharbeit angeblich den Zweck hat zeitlich begrenzt und kurzzeitig Arbeitsspitzen abzudecken.[5]o-ton-arbeitsmarkt.de

Fazit: mittels Tarifverträgen ist es möglich die gesetzlichen Mindeststandards auszuhöhlen. Doch welche seriöse Gewerkschaft würde in so einem Fall schon Tarifverträge abschließen?

Die Leiharbeitsbranche ist die Branche mit der höchsten Tarifbindung

Kein Wunder also, dass die Arbeitgeberverbände der Leiharbeit sehr gerne bereit sind Tarifverträge abzuschließen – mit dem Ergebnis, dass die Leiharbeitsbranche eine der Branchen mit der höchsten Tarifbindung ist![6]www.ig-zeitarbeit.de Und hier kommt der DGB ins Spiel, denn der DGB ist es, der Tarifverträge auf „Arbeitnehmerseite“ abschließt und somit Leiharbeit zu schlechteren Bedingungen gestaltet wie es das Gesetz vorsieht.

Nun kann man auch verstehen, warum zig Leute und Organisationen deutschlandweit den DGB auffordern keine neuen Tarifverträge mehr abzuschließen. Auch die äußerst populäre ZDF Satire-Sendung Die Anstalt hatte das gecheckt und im Mai 2017 eine super Folge zum Thema Leiharbeit herausgebracht.

Warum macht der DGB das?

Der DGB legt in Sachen Leiharbeit die Haltung „Hauptsache mit uns“ an den Tag. „Jeder Tarifvertrag ist besser als keiner“ – so scheint die Devise zu lauten. Die Folgen sind gravierend: Mit der daraus resultierenden „Lohnungleichheit“ spaltet der DGB die sogenannte „Stammbelegschaft“ tiefer von den LeiharbeiterInnen ab. Hinzu kommt noch: Die Politik des DGB begünstigt (mit kräftiger Unterstützung einflussreicher Betriebsräte) vordergründig die Stammbelegschaften und die LeiharbeiterInnen dienen als willkommener Puffer für deren Arbeitsplätze. Hierdurch wird deutlich, dass der DGB ein politisches Machtspiel betreibt, statt auf die Rechte der Arbeiterklasse insgesamt einzugehen.

Eine Kündigung der Leiharbeitstarifverträge ist zum 31. Dezember 2019 möglich. Ziemlich sicher wird der DGB die Tarifverträge nicht kündigen und die neu abgeschlossenen Verträge – wie schon die Jahre zuvor – schön reden. Bis dahin wird es hoffentlich noch einiges an Gegenwind geben, sodass die Verhandlungen nicht ruhig über die Bühne gehen. Es bleibt unverständlich warum der DGB Verschlechterungen durch Tarif ermöglicht und die Leiharbeit „mitgestaltet“ statt sie zu bekämpfen.

Halte Dich hier auf dem Laufenden:

  • Die FAU Kaiserslautern hat eine ausführliche Broschüre zum Thema Leiharbeit in Deutschland herausgegeben, die man auf ihrer Webseite herunterladen kann. Ihr wollt davon welche in eurer Stadt verteilen? Auf Nachfrage verschicken wir die Broschüre – schreib dazu an: faukl-kontakt@fau.org
  • Das Aktionsbündnis Sozialproteste hat eine Petition gestartet, die sich an den Bundesvorstand und Tarifkommission Leiharbeit des DGB richtet.
  • Aktuelle Infos und Entwicklung zur Leiharbeit und zur Tarifrunde bietet auch immer: labournet.de

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